Drucksache 17 / 10 671 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 26. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2012) und Antwort BER-Desaster I: Welche Rolle spielten die Wirtschaftsprüfer? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht überwiegend auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Frage 1: Welche Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschafts- prüfungsgesellschaften erhielten bisher welche Aufträge von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH? Antwort zu Frage 1: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist derzeitiger Abschlussprüfer der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Frage 2: Besteht oder bestand Anlass zu der Annahme, dass Arbeitsergebnisse der prüfenden Wirtschaftsprüfer /Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mitursächlich für den seit Jahren ansteigenden Finanzierungsbedarf und Risikovorsorgebedarf im Zuge der Errichtung des BER sind? Wenn ja, bei welchen Wirtschaftsprüfern/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften besteht oder bestand dieser Anlass und welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um eventuelle Schadensersatzansprüche gegen besagte Wirtschaftsprüfer /Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geltend zu machen ? Antwort zu Frage 2: Es besteht kein Anlass zu der Annahme, dass Arbeitsergebnisse der prüfenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitursächlich für Finanzierungs - und Risikovorsorgebedarf der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sein könnten. Gemäß § 316 Abs. 1 HGB prüft der Abschlussprüfer Jahresabschluss und Lagebericht. Diese Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags beachtet worden sind (§ 317 Abs. 1 HGB). Darüber hinaus berichtet der Prüfer über die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über verlustbringende Geschäfte und deren Ursachen sowie über Ursachen eines Jahresfehlbetrags (§ 53 Abs. 1 Ziffer 2 HGrG). Aus der Erledigung der Aufgabe des Abschlussprüfers ergeben sich keine Effekte auf den Finanzierungs- und Risikovorsorgebedarf des Unternehmens. Frage 3: Wurden seit Baubeginn Sonderprüfungen bei Wirtschaftsprüfern/Wirtschaftsprüfungsge-sellschaften in Auftrag gegeben? Wenn ja, von wem, zu welchen Themenbereichen und an welche Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ? Antwort zu Frage 3: Seit Baubeginn wurde nach Angaben der Flughafengesellschaft eine Sonderprüfung durchgeführt. PricewaterhouseCoopers AG prüfte zu dem Thema „Revision des Versicherungsschutzes“. Frage 4: Kam es zu Vorgängen, bei denen Sonderprüfungsaufträge nicht beendet wurden und bereits vorliegende Ergebnisse der Prüfungstätigkeit bspw. als Berichtsentwurf o. ä. qualifiziert und nicht weiter verwendet wurden? Wenn ja, welche Wirtschaftsprüfer /Wirtschaftsprüfungsgesellschaften waren davon betroffen und zu welchen Themenbereichen sollte ursprünglich geprüft werden? Antwort zu Frage 4: Die Sonderprüfung wurde been- det. Berlin, den 16. Juli 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2012)