Drucksache 17 / 10 673 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 26. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2012) und Antwort BER-Desaster III: Kosten durch geplatzten Umzug Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Antwort beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Welche Unternehmen sollten den ursprüng- lich vor dem obsoleten Eröffnungstermin am 3. Juni 2012 geplanten Umzug des Flughafeninventars vom Standort Flughafen Tegel zum Standort Flughafen Berlin Brandenburg (BER) vornehmen? (Bitte aufschlüsseln nach Unternehmen und jeweiligem Auftrag) Antwort zu Frage 1: Die niederländische Firma Convoi B.V. hat im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens den Zuschlag für den Transport des Umzugsgutes der FBB erhalten. Flughafeninventar, welches sich nicht im Besitz der FBB befindet, ist durch die jeweiligen Eigentümer bzw. deren Beauftragte zu transportieren . Frage 2: Haben mit dem geplanten Umzug beauftragte Unternehmen bereits Schadensersatzansprüche gegen die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH und/oder das Land Berlin angekündigt? Wenn ja, welche Unternehmen in welcher Höhe? Wenn nein, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass besagte Unternehmen Schadensersatzansprüche stellen werden? Antwort zu Frage 2: Nein, die mit dem geplanten Umzug beauftragten Unternehmen haben gegen die Flughafengesellschaft keine Schadensersatzansprüche angekündigt . Die FBB sieht derzeit keine Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche, da die mit dem Umzug beauftragten Unternehmen weiterhin vertraglich gebunden sind. Frage 3: Welche Kosten entstanden der Flughafen- gesellschaft Berlin Brandenburg GmbH allein durch den Ausfall des ursprünglich angesetzten Umzugstermins? (Bitte aufschlüsseln nach Kostenstellen) Antwort zu Frage 3: Die hierdurch entstandenen Kosten sind zur Zeit noch nicht genau bezifferbar. Frage 4: Welche Kosten entstanden dem Land Berlin allein durch den Ausfall des ursprünglich angesetzten Umzugstermins? (Bitte aufschlüsseln nach Kostenstellen) Antwort zu Frage 4: Ob und wenn ja in welcher Höhe dem Land Berlin durch den Ausfall des ursprünglich angesetzten Eröffnungstermins zusätzliche Kosten entstanden sind, ist schwierig zu ermitteln. So sind z.B. die für die Planungen der Sperrung der Autobahnen A 100 und A 113 entstandenen Kosten nicht als zusätzliche Kosten anzusehen, da diese Planungen für die zukünftige Umzugsnacht verwendet werden können. Die konkrete Ermittlung von zusätzlich anfallenden Kosten wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand zu leisten, der den Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage übersteigt. Berlin, den 16. Juli 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2012)