Drucksache 17 / 10 676 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 14. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2012) und Antwort Rechte von Anwälten bei Polizeieinsätzen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es eine Dienstanweisung, die besagt, dass Rechtsanwälte nur dann zu einer in Polizeigewahrsam befindlichen oder einer bei einer Demonstration von der Polizei festgehaltenen Person (z. B. in einem Polizeikessel oder sonstiges Festhalten im Rahmen von Demonstrationen und Veranstaltungen) durchgelassen werden, wenn bereits ein Mandatsverhältnis zu dieser Person besteht? a) Wenn ja, wie lautet diese? (Bitte im Originaltext beifügen) b) Wenn ja, wie wird von den Beamten vor Ort überprüft, ob bereits ein Mandatsverhältnis vorliegt? c) Wenn ja, wie wird in diesem Zusammenhang mit der anwaltlichen Schweigepflicht umgegangen? d) Wenn ja, wieso wird zwischen einem bereits be- stehenden und einem spontan abgeschlossenen Mandatsverhältnis unterschieden und wie ist diese Ungleichbehandlung zu begründen? Zu 1, 1 a, 1 b, 1 c, 1 d.: Nein, entsprechende Dienstanweisungen bestehen nicht. 2. Falls es eine unter 1. genannte Dienstanweisung nicht geben sollte, gibt es eine generelle Dienstanweisung zum Umgang mit Anwälten, die Kontakt zu ihren in Gewahrsam befindlichen Mandanten aufnehmen wollen? Wenn ja, wie lautet diese? (Bitte im Originaltext beifügen ) Zu 2.: Grundsätzlich haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Vollmacht glaubhaft zu machen. Der Polizei Berlin ist jedoch bewusst, dass es Sachverhalte gibt, bei denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte noch keine Vollmacht vorweisen können. In diesen Fällen wird in der für die anlässlich von Versammlungen oder Veranstaltungen temporär eingerichteten Zentralen Bearbeitung in der Kruppstraße 15 sowie in der Gefangenensammelstelle am Tempelhofer Damm folgender Ablauf angewandt: - Eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt nennt an der Zugangskontrollstelle der Dienstkraft der Polizei Berlin den Namen einer Gefangenen/eines Gefangenen . - Die Gefangene/der Gefangene wird befragt, ob sie/er das Mandat der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts wünscht und mit ihr oder ihm sprechen möchte. - Wird das Mandat angenommen, wird die Rechts- anwältin/der Rechtsanwalt am Tor abgeholt und in den dafür vorgesehenen Raum begleitet, anschließend wird der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt die Gefangene/der Gefangene vorgestellt. - Nach dem Gespräch wird die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt wieder zum Tor gebracht. - Der Zugang zum eventuell ebenfalls im Gebäude befindlichen Gericht wird den Rechtsanwältinnen /Rechtsanwälten ohne Voraussetzungen ermöglicht . Berlin, den 09. August 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2012)