Drucksache 17 / 10 679 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Karge (SPD) vom 25. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort Wie sind aus Sicht des Senats die Zukunftspläne im Bezug auf die Wohnsiedlung Citè Foch? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind die gegenwärtigen und zukünftigen Pläne bzw. Überlegungen des Senats im Bezug auf die Sanierung / Aufwertung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung Cité Foch in Reinickendorf? Antwort zu 1: Die Sanierung der Wohnsiedlung ist Aufgabe der Eigentümer. Die Aufwertung des öffentlichen Raumes liegt in der Verantwortung des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin. Der Senat sieht hier für sich daher keinen Handlungsbedarf. Frage 2: Besteht zwischenzeitlich der lang erwartete Bebauungsplan für diese Wohnsiedlung? Antwort zu 2: Nein. Für die Cité Foch sind vier Be- bauungspläne im Verfahren (Stand: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit), die das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin in eigener Verantwortung aufstellt . Frage 3: Was für Möglichkeiten sieht der Senat in Bezug auf die leer stehende Gewerbeeinheit und die verfallende Schwimmhalle? Antwort zu 3: Investorinnen und Investoren und Mieterinnen und Mieter für die Objekte zu finden ist vor allem Aufgabe der Eigentümer. Der Senat begrüßt die Bemühungen der Eigentümer und wird auch, sofern erforderlich und möglich, Unterstützung leisten. Frage 4: Wie will der Senat diese besondere Wohnsiedlung mit hervorragenden Voraussetzungen für junge Leute und Familien mit kurzfristigen und langfristigen Plänen attraktiver machen? Antwort zu 4: Die Entwicklung städtebaulicher Konzepte für die Siedlung und deren planungsrechtliche Sicherung ist Aufgabe des Bezirks. Der Handlungsspielraum des Senats ist insoweit eingeschränkt. Eine Beschlussfassung über die außergewöhnliche stadtpoli-tische Bedeutung des Gebietes im Sinne von § 9 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs Berlin ist derzeit nicht beabsichtigt. Berlin, den 17. Juli 2012 In Vertretung Ephraim G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2012)