Drucksache 17/ 10 683 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 27. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort Erzwungene Wohnungsumzüge in Berlin für Sozialhilfeberechtigte nach SGB XII Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie vielen Sozialhilfeberechtigten in wie vielen Bedarfsgemeinschaften wird in Berlin eine Miete oberhalb der in der WAV (Wohnaufwendungsverordnung) festgelegten Richtwerte der Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt? Bitte Aufschlüsselung nach Bezirken. 2. Wie viele Sozialberechtigte sind in den Jahren 2009, 2010 aufgefordert worden, die Kosten ihrer Unterkunft zu senken? Bitte mit o. g. Aufschlüsselung. 3. Wie viele waren es 2011, als die AV Wohnen ohne Rechtsgrundlage war und Richterrecht galt? Bitte mit o. g. Aufschlüsselung. 4. Für wie viele, die eine Aufforderung zur Kostensenkung in den Jahren 2009, 2010 und 2011 erhielten, galten nach Überprüfung der individuellen Situation die Sonder- und Härtefallregelungen der AV - Wohnen? Bitte Aufschlüsselung nach Jahren und Bezirksämtern. 5. Wie viele, die eine Aufforderung zur Kostensenkung erhielten, haben die Kosten alleine gesenkt, z. B. indem sie die Differenz selbst tragen? Bitte mit o. g. Aufschlüsselung . 6. Bei wie vielen der Bedarfsgemeinschaften, die im Jahr 2011 eine Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten erhielten, wurden die Kosten der Unterkunft nach dem Kostensenkungsverfahren auf die festgelegten Richtwerte festgesetzt? Bitte Aufschlüsselung nach Bezirksämtern . 7. Wie viele Umzüge haben 2009, 2010 und 2011 stattgefunden und wie viele Bedarfsgemeinschaften haben mit dem Umzug den Bezirk gewechselt? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken. 8. Wie viele Bedarfsgemeinschaften haben seit Inkrafttreten der WAV im April 2012 Aufforderungen zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten und wie viele Umzüge gab es seit April? Bitte Aufschlüsselung nach Bezirken. Zu 1. bis 8.: Die erbetenen Daten zu Kostensenkungsver- fahren liegen für den Rechtskreis des SGB XII nicht vor. 9. Welche Unterstützung gibt der Sozialhilfeträger bei einem Umzug, welche Bedingungen sind daran geknüpft? Zu 9.: Gemäß § 35 Abs. 2 S. 5 SGB XII können Wohnbeschaffungskosten, Mietkaution und Umzugskosten übernommen werden, sofern der Leistungsträger dem Umzug vorher zugestimmt hat. Die nähere Ausgestaltung hierzu ist in den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII (AV-Wohnen) geregelt. Nach Ziff. 7.2 Abs. 9 AV-Wohnen können Umzugskosten im Rahmen der Selbsthilfe oder aber auch die Kosten einer Umzugsfirma, insbesondere für den Personenkreis des SGB XII, unterstützend übernommen werden. Darüber hinaus können nach Ziff. 7.3 AV-Wohnen unterstützend die Kosten der Mietkaution bzw. Genossenschaftsanteile übernommen werden, was unter Berücksichtigung des Berliner Wohnungsmarktes als Regel angenommen werden kann. Ferner werden im Sinne des § 11 SGB XII Beratungen und Unterstützung durch die Vorort tätigen Fachkräfte erbracht. 10. Wie wird gewährleistet, dass in allen Bezirken gleich verfahren wird? Zu 10.: Die AV-Wohnen regelt die nähere Aus- gestaltung der Leistungen gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII für das Land Berlin, somit ist gewährleistet, dass die Grundsätze für das Verfahren bei Umzügen einheitlich geregelt sind. Berlin, den 17. Juli 2011 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2012)