Drucksache 17 / 10 685 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 27. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort Landsberger Allee 360/362 - Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt der Senat die Auffassung, dass die Ziele des Bebauungsplans 11-43 zur Entwicklung eines Möbelund Fachmarktzentrums an der Landsberger Allee 360/362, der dem Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bezirkes entspricht, auch im Einklang mit den Beschlüssen von Senat und Abgeordnetenhaus zur verträglichen Zentrenentwicklung steht? Antwort zu 1: Ja. Der Standort ist gemäß Stadtent- wicklungsplan Zentren 3 eine Fachmarktagglomeration für nicht zentrenrelevante Hauptsortimente. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass es in Lichtenberg neuerdings wieder Bestrebungen gibt, trotz anderslautender B-Planziele und eines gescheiterten Bürgerentscheids , ein SB-Warenhaus an diesem Standort zu präferieren und wie bewertet der Senat diese Tatsache? Antwort zu 2: Bestrebungen dieser Art sind dem Senat bekannt. Die Bewertung dieser neuerlichen Bestrebungen fällt jedoch zunächst in die Zuständigkeit des Bezirkes Lichtenberg. Für den Senat gibt es derzeit keine Veranlassung , von seinen gesamtstädtischen Zielen an diesem Standort abzurücken. Frage 3: Auf welche gesamtstädtischen stadt- planerischen und planungsrechtlichen Grundlagen könnte sich eine Änderung der Planungsziele für den Standort Landsberger Allee 360/362 in Richtung stärkerer Zentrenrelevanz stützen? Antwort zu 3: Die aktuelle Beschlusslage im Senat (Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, Flächennutzungsplan Berlin, Stadtentwicklungsplan Zentren 3) unterstützt eine Änderung der Planungsziele in Richtung stärkerer Zentrenrelevanz für den Standort Landsberger Allee 360/362 nicht. Frage 4: Welche Verkaufsflächenzahlen und Sortimente sind auf Grundlage aktueller einschlägiger gesamtstädtischer Planungsdokumente (LEP, StEP Zentren etc.) am Standort Landsberger Allee 360/362 aus Sicht des Senats genehmigungsfähig? Antwort zu 4: Über die Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Vorhabens wird auf der Grundlage der §§ 30 ff Baugesetzbuch (BauGB) durch den zuständigen Bezirk entschieden. Aus den genannten gesamtstädtischen Planungsdokumenten lässt sich – bezogen auf konkrete Vorhaben – ggf. ein Planerfordernis erkennen. Frage 5: Besteht beim Senat die Absicht bzw. die Bereitschaft, die planerischen Voraussetzungen auf gesamtstädtischer Ebene so zu verändern, dass ein SBWarenhaus mit 5000 m2 zentrenrelevanter Verkaufsfläche genehmigungsfähig wäre? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 18. Juli 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2012)