Drucksache 17 / 10 687 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 27. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort Kleingartenanlage Fliedergrund vor dem Aus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat der Senat Kenntnis von der im Be- bauungsplan XIV-130e des Bezirkes Neukölln vorgenommenen Nut-zungsänderung, die die Aufgabe der seit 85 Jahren an diesem Ort befindlichen Kleingartenanlage „Fliedergrund“ zu Gunsten der Errichtung von Einfamilienhäusern beinhaltet? Welche Stellungnahme hat der Senat ggf. dazu abgegeben? Entspricht eine derartige Umnutzung einer begrünten Fläche der vom Senat vertretenen Strategie der künftigen Wohnraumförderung? Frage 2: Wie hat der Senat auf die im November 2011 vom Bezirksamt Neukölln übergebenen Informationen zur Änderung des Planungsziels reagiert? Antwort zu 1 und 2: Das Stadtplanungsamt des Be- zirksamtes Neukölln hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 15. November 2011 im Rahmen des Mitteilungsverfahren nach § 5 Ausführungsgesetz des Baugesetzbuchs (AGBauGB) über die entsprechende Nutzungsänderung informiert. Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen gegen die Absicht , den Planinhalt zu ändern, keine Bedenken. Das Bebauungsplanverfahren ist nach § 6 AGBauGB durchzuführen . Der Bebauungsplan ist aus den Flächennutzungsplan (FNP) Berlin entwickelbar. Die Fläche der Kleingartenanlage ist im Flächennutzungsplan (FNP) Berlin als Wohnbaufläche dargestellt. Dies wurde dem Stadtplanungsamt vom Bezirksamt Neukölln mit Schreiben vom 9. Dezember 2011 mitgeteilt . Dieses Verwaltungsverfahren hat das Thema Wohn- raumförderung nicht zum Gegenstand. Frage 3: Wie bewertet der Senat das Vorgehen des Bezirksamts Neukölln, den 1973 aufgestellten Bebauungsplan XIV-130e nun in einem beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchführen zu wollen? Welche Dringlichkeit gibt es nun plötzlich, nachdem jahrelang kein wirtschaftliches Interesse an dem Grundstück der Kleingartenanlage bestand? Antwort zu 3: Die Voraussetzungen des be- schleunigten Bebauungsplanverfahrens nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen hier vor. Rechtsfolgen des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens ist der Wegfall der Umweltprüfung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bezirk beabsichtigt nunmehr mit dem be- schleunigten Bebauungsplanverfahren die Arrondierung eines günstig erschlossenen Wohngebietes. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, dass das Bezirksamt Neukölln die Kleingartenanlage „Fliedergrund“ im Jahr 2006 dem Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übergeben hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt im Kleingartenentwicklungsplan die Sicherungsstufe III a (Nutzung bis 2014) für diese Kleingartenanlage festgeschrieben war? Antwort zu 4: Die Übergabe der Grundstücke der Kleingartenanlage „Fliedergrund“ an den Liegenschaftsfonds zur Vermarktung ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt. Die Übertragung erfolgte durch Senatsbeschluss vom 31.01.2006. Mit Beschluss zum Flächennutzungsplan von 1994 (FNP 1994) erhielt die Kleingartenanlage „Fliedergrund“, wie alle landeseigenen Kleingartenflächen, die im Flächennutzungsplan (FNP) für andere Nutzungen vorgesehen waren, eine Schutzfrist von 10 Jahren. Da im Rahmen der Erarbeitung des 1. Kleingartenentwicklungsplanes im Jahre 2004 auf Vorschlag des Rates der Bürgermeister die Schutzfrist nicht verlängert wurde, ist Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10687 die Fläche 2006 dem Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übertragen worden. Frage 5: Welche Kenntnis hat der Senat über die Er- gebnisse der vom Liegenschaftsfonds beauftragten Städtebaulichen Studie für das Planungsgebiet und wie bewertet er diese? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Neukölln von Berlin hat im November 2011 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwel über die Weiterführung des Bebauungsplanentwurfes XIV-130e unter Darlegung des Erfordernisses der städtebaulichen Studie in der Vorlage mit der Zielsetzung Entwicklung eines Wohngebietes informiert. Gegen diese bezirkliche Planungsabsicht wurden keine Bedenken geäußert. Der Bezirk hat in diesem Zusammenhang eine städtebauliche Studie gefordert , die vom Liegenschaftsfonds beauftragt wurde. Die Inhalte der Studie werden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Zuge der vorgeschriebenen Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren übermittelt. Berlin, den 18. Juli 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2012) 2