Drucksache 17/ 10 692 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) vom 27. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort Auswirkungen des Fiskalvertrages auf das Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Änderungen des haushaltsrechtlichen Rah- mens ergeben sich für das Land Berlin durch die Verabschiedung und Umsetzung des Fiskalvertrages? 2. Inwieweit sind Befürchtungen hinsichtlich mög- licher negativer Auswirkungen des Fiskalvertrags auf den Haushalt des Landes Berlin berechtigt? 3. Wie wird sich der Fiskalvertrag auf die mittel- fristige Finanzplanung des Landes auswirken? Zu 1. bis 3.: Zur Erfüllung der Vorgaben des Fiskal- paktes tragen die Länder ausschließlich im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie durch die Einhaltung ihrer bestehenden Verpflichtungen aus Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 143d Absatz 1 Satz 4 des Grundgesetzes bei. 4. Sind dem Senat Überlegungen der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang das Land Berlin an dem im Fiskalvertrag vereinbarten gesamtstaatlichen strukturellen Defizit beteiligt werden soll? 5. Wie schätzt der Senat die Notwendigkeit ein, wegen des Fiskalvertrages die Regelungen zur Schuldenbremse zu verändern? 6. Sind dem Senat entsprechende Planungen des Bundes bekannt? 7. Inwieweit sollen die Defizite der Kommunen auf das gesamtstaatliche Defizit angerechnet werden? 8. Welche Auswirkungen hätte eine solche Anrech- nung auf das Land Berlin? 9. Inwieweit werden Defizite der Sozialversiche- rungen auf das gesamtstaatliche Defizit angerechnet? 10. Welche Auswirkungen hätte eine solche Anrechnung auf das Land Berlin? 11. Sind dem Senat Planungen bekannt, wonach das zulässige Haushaltsdefizit der Länder bzw. der Kommunen in Abhängigkeit von deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit berechnet werden soll? 12. Welche Auswirkungen hätten solche Regelungen auf das Land Berlin? Zu 4. bis 12.: Die Fragen gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus. Weder ist eine Aufteilung des gesamtstaatlichen strukturellen Defizits auf Länder, Kommunen und Sozialversicherungen vereinbart, noch werden die bestehenden Regelungen zur Schuldenbremse verändert . Auf die Antworten zu 1. bis 3. wird insoweit verwiesen . 13. Welche Institutionen sollen die Entwicklung des strukturellen Defizits der Länder und Kommunen überwachen ? 14. Welche zusätzlichen Kompetenzen sollen der Sta- bilitätsrat oder andere Institutionen erhalten, die auf nationaler Ebene die Einhaltung des Fiskalvertrages überwachen sollen? Wer soll in den jeweiligen Gremien vertreten sein? Zu 13. und 14.: Dem Stabilitätsrat wird künftig die Aufgabe zufallen, auch die Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitobergrenze zu überwachen. Bund und Länder werden im Stabilitätsrat zusammenwirken, um einer Überschreitung der gesamtstaatlichen Defizitobergrenze nach Artikel 3 des Fiskalvertrages entgegenzuwirken. Die hierfür notwendigen Änderungen des Stabilitätsratsgesetzes werden im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages vorgenommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 692 15. Ist dem Senat bekannt, inwieweit die Länder und Kommunen ggf. an Sanktionszahlungen an die EU beteiligt werden sollen? Zu 15.: Der Bund haftet im Fiskalvertrag im Außen- verhältnis. Er ist bereit, für den Zeitraum bis 2019 das Risiko etwaiger Sanktionszahlungen hinsichtlich des präventiven Arms des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu übernehmen. Berlin, den 16. Juli 2012 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2012) 2