Drucksache 17 / 10 695 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig (LINKE) vom 27. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort Rechtsextreme Aktivitäten im „Zum Henker“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat gegen- wärtig zu rechtsextremen Aktivitäten und Veranstaltungen in der Lokalität „Zum Henker“ in der Brückenstraße 14 in Berlin-Schöneweide vor? Zu 1.: Das Lokal „Zum Henker“ ist wiederholt Aus- tragungsort rechtsextremistischer Veranstaltungen gewesen (s. Antwort zu Frage 7). Letztmalig fand am 30.6.2012 eine „88 Cent Party“ im „Henker“ statt. Eine weitere „88 Cent Party“ war für den 28.7.2012 geplant. 2. Welche Relevanz besitzt nach Erkenntnissen des Senats gegenwärtig die Lokalität „Zum Henker“ als Treffpunkt für die rechtsextreme Szene in Schöneweide sowie in Berlin? Zu 2.: Das Lokal „Der Henker“ hatte sich seit seiner Eröffnung im Jahr 2009 in Schöneweide zum zentralen Treffort der aktionsorientierten rechtsextremistischen Szene in Berlin etabliert. Infolge der aktuellen Schwäche des Netzwerks „Freie Kräfte“ hat das Lokal jedoch merk- lich an Popularität eingebüßt. Das Lokal bleibt zwar ein Rückzugsraum, in dem lokale Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten persönliche Kontakte pflegen. Seine zeitweilig berlinweite Bedeutung hat es inzwischen jedoch verloren. Sogar Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten aus Schöneweide nutzen inzwischen zunehmend Lokalitäten in der Nähe des Lokals als Trefforte , die nicht ausschließlich von Rechtsextremisten besucht werden. 3. Wie oft, wann und mit wie vielen Teil- nehmer/innen fanden nach Kenntnis des Senats Veranstaltungen der rechtsextremen Szene im „Zum Henker“ statt? Zu 3.: Eine derartig abschließende und vollständige Aufstellung liegt nicht vor. 4. Wie oft und wann war die Lokalität „Zum Henker“ bzw. waren deren Gäste Gegenstand polizeilicher Maßnahmen und in welchen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet? (Bitte Auflistung nach Datum, Art der Maßnahme , ggf. Delikt und Verfahrensstand) Zu 4.: Seit Juli 2009 wurden gegen Gäste der Lokalität „Zum Henker“ in folgenden politisch motivierten Fällen Er- mittlungsverfahren eingeleitet: Tatzeit Ermittlungsverfahren wegen Verfahrensstand 4.7.2009 § 86a Strafgesetzbuch (StGB) Verurteilung (Freiheitsstrafe ohne Be- währung) 4.7.2009 § 86a StGB Verurteilung (Geldstrafe) 4.7.2009 § 86a StGB Verurteilung (Geldstrafe) 20.11.2009 Verstoß Versammlungsgesetz Verurteilung (Geldstrafe) 6.12.2009 Gefährliche Körperverletzung Verfahren noch nicht abgeschlossen 10.12.2009 § 86a StGB Verurteilung (Geldstrafe) 30.4.2010 § 86a StGB Verurteilung (Geldstrafe) 30.4.2010 § 86a StGB Verurteilung (Geldstrafe) Abgeordnetenhaus Berlin – 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Nummer 2 5. Wie viele und welche rechtsextrem motivierte Straftaten fanden in der Brückenstraße und der näheren Umgebung (wie Spreestraße, Cajamarca-Platz, der Platz zwischen Michael-Brückner-, Spree- und Brückenstraße sowie im dortigen Fußgänger-Tunnel) seit dem 01. August 2011 statt? (Bitte Auflistung nach Datum, Tatort, Delikt und Verfahrensstand) Zu 5.: Seit 1. August 2011 wurden folgende politisch motivierte Straftaten (rechts) im o. a. Gebiet dokumentiert: Tatzeit Delikt 12439 Bln, Str. Hnr Verfahrensstand 2.8.2011 Sachbeschädigung Brückenstr. 2 8 Verfahren noch nicht abgeschlossen 19.8.2011 § 86a StGB Bahnhof Schöneweide Verfahren noch nicht abgeschlossen 7.9.2011 § 86a StGB Michael-BrücknerStr . 4 2 Verfahren noch nicht abgeschlossen 9.9.2011 § 86a StGB Sterndamm 2 Verfahren noch nicht abgeschlossen 14.9.2011 § 86a StGB Bahnhof Schöne- weide Verfahren noch nicht abgeschlossen 31.10.2011 § 86a StGB Fließstr. 1 2B Verfahren noch nicht abgeschlossen 13.11.2011 § 86a StGB Spreestr. 1 7 Verfahren noch nicht abgeschlossen 24.11.2011 Bedrohung Brückenstr. 1 8 Strafbefehl beantragt 28.11.2011 Beleidigung Schnellerstr. 2 1 Einstellung (gemäß § 154 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) (Beschuldigter 1) und gemäß § 170 Absatz 2 StPO (Beschuldigter 2)) 28.11.2011 Körperverletzung Schnellerstr. 2 1 Verbindung mit anderer Sache 7.12.2011 § 86a StGB Brückenstr. 2 5 Verfahren noch nicht abgeschlossen 9.12.2011 § 86a StGB Spreestr. 1 Verurteilung (Geldstrafe / Noch nicht rechtskräftig) 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat über rechts- extreme Störaktivitäten im Umfeld des „Kontrollverluste Festivals“ am 20.08.2011 und ggf. eine Veranstaltung im Lokal „Zum Henker“? Zu 6.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse zu Stör- aktivitäten anlässlich des „Jugendkulturfestivals Kontrollverluste “ am 20.8.2011 bzw. zu einer Veranstaltung im Lokal „Zum Henker“ am 20.8.2011 vor. 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat über folgende Veranstaltungen in der Lokalität „Zum Henker“ Zu 7.: a) eine NPD-Wahlkampfveranstaltung mit dem damaligen Bundesvorsitzenden Udo Voigt, dem damaligen Landesvorsitzenden Uwe Meenen und dem aktuellen Landesvorsitzenden Sebastian Schmidkte im Lokal „Zum Henker“ am 31.08.2011, Die Veranstaltung wurde mit bis zu 40 Personen störungsfrei und ohne Außenwirkung durchgeführt. b) ein „Oktoberfest“ am 30.09.2011 sowie am 01.10.2011, Zum „Oktoberfest“ liegen dem Senat keine Erkennt- nisse vor. c) eine „Halloween-Feier“ am Abend des 29.10.2011, Zur „Halloween-Feier“ liegen dem Senat keine Er- kenntnisse vor. d) einen „Liedermacherabend“ am 30.12.2011, bei dem nach eigenen Angaben die Rechtsrock Band „Thors Rache“ aufgetreten und „Lunikoff“, „Tätervolk“ und „Midgards Stimme“ anwesend gewesen sein sollen, Der „Liedermacherabend“ am 30.12.2011 verlief mit dem Liedermacher „Torstein“ mit bis zu 35 Lokalgästen störungsfrei und ohne Außenwirkung. e) eine „Neujahrsfeier“ am 01.01.2012, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10695 Die „Neujahrsfeier“ am 31.12.2011 / 1.1.2012 verlief störungsfrei und ohne Außenwirkung. Zum Jahreswechsel verließen mehrere Gäste das Lokal und brannten Feuerwerkskörper ab. f) eine „Bombenholocaust Andachtsfeier“ am Abend des 14.01.2012, Die so genannte „Bombenholocaust Gedenkfeier“ am 14.1.2012 verlief mit bis zu 25 Gästen störungsfrei und ohne Außenwirkung. g) eine „88 Cent Party“ am Abend des 28.01.2012, Während der Veranstaltung wurde in der Zeit von 22:25 bis 22:50 Uhr durch das Ordnungsamt Treptow/Köpenick in dem Lokal eine gewerberechtliche Überprüfung durchgeführt, die durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Rahmen der Amtshilfe unterstützt wurde. In dem Lokal befanden sich zu diesem Zeitpunkt 17 Gäste, die alle der rechten Szene zugeordnet wurden. Diese verhielten sich während der Maßnahme ruhig. Es gab keine Beanstandungen nach dem Gewerberecht. Nach Abschluss der Maßnahme kam es vor dem Lokal zu einer Beleidigung eines Polizeibeamten durch einen Lokalgast. h) einen „Liedermacherabend“ am Abend des 04.02.2012, Zum „Liedermacherabend“ liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. i) eine „88 Cent Party“ am Abend des 25.02.2012, Die „88 Cent Party“ am 25.2.2012 verlief mit bis zu 60 Gästen störungsfrei und ohne Außenwirkung. j) eine „88 Cent Party“ am Abend des 28.04.2012, Zur „88 Cent Party“ am 28.4.2012 liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. k) eine „3 Jahresfeier“ am Abend des 02.03.2012, Am 2.3.2012 kam es zwischen Besucherinnen und Besuchern der Feier anlässlich des dreijährigen Bestehens des „Henkers“ und Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Gegendemonstration zu verbalen Auseinandersetzungen sowie Stein- und Flaschenwürfen in Richtung des Lokals. Die gegenseitigen Provokationen konnten durch die Polizei unterbunden werden. Aus einer über dem Lokal befindlichen Wohnung wurde der Aufzug foto- und videografiert. Nachdem der Demonstrationszug den Henker passiert hatte, beruhigte sich die Lage vor Ort. l) eine „Männertag“-Veranstaltung am 17.05.2012 ab 10 Uhr, Zur „Männertag“-Veranstaltung liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. m) eine „88 Cent Party“ am Abend des 30.06.2012? Die „88 Cent Party“ am 30.6.2012 verlief mit bis zu 15 Gästen störungsfrei und ohne Außenwirkung. 8. Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Besuch und zur Nutzung des Lokals „Zum Henker“ von Personen, die der „Rockerszene“ angehören? Zu 8.: Es wurden in der Vergangenheit im Lokal „Zum Henker“ vereinzelt Personen festgestellt, die dem Umfeld der Rockerszene zuzurechnen sind. Berlin, den 01. August 2012 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2012) 3