Drucksache 17 / 10 699 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 28. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2012) und Antwort BER-Debakel VI: Regressansprüche von Mietern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Antwort beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: In wie vielen von der Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) betroffenen Mietverträgen sind mögliche Regressansprüche festgeschrieben? Antwort zu Frage 1: Die zwischen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Mietverträge beinhalten keine festgeschriebenen Regressansprüche des Mieters für den Fall einer Verschiebung des geplanten Termins der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg BER. Frage 2: Wie sind diese Regressansprüche vertraglich ausgestaltet? Antwort zu Frage 2: siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Sind bereits Regressansprüche von betrof- fenen Mietern geltend gemacht worden? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu Frage 3: Die Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH befindet sich dauerhaft in Kontakt mit ihren Vertragspartnern und führt mit diesen Gespräche über die aktuelle Situation. Es gibt derzeit keine gerichtliche Geltendmachung von Regressansprüchen durch Mieter gegenüber der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Frage 4: Wird der Landeshaushalt durch diese Regressansprüche in Anspruch genommen werden müssen? Antwort zu Frage 4: Es handelt sich um Vertrags- beziehungen zwischen der FBB und ihren Mietern. Berlin, den 16. Juli 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2012)