Drucksache 17 / 10 706 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 28. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2012) und Antwort Integrationskonzept oder Konzeptlosigkeit: Stärkung der Zivilgesellschaft Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil der Personen mit kom- munalem Wahlrecht an allen Personen mit Migrationshintergrund in Gesamtberlin und in den einzelnen Bezirken ? Zu 1.: Der Anteil der Personen mit kommunalem Wahlrecht an allen Personen mit Migrationshintergrund ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht (Stand: 31. Dezember 2011): Berlin insgesamt: 60,2 % Bezirk Mitte: 53,1 % Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: 55,5 % Bezirk Pankow: 69,8 % Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: 62,0 % Bezirk Spandau: 67,0 % Bezirk Steglitz-Zehlendorf: 65,1 % Bezirk Tempelhof-Schöneberg: 61,4 % Bezirk Neukölln: 55,6 % Bezirk Treptow-Köpenick: 68,8 % Bezirk Marzahn-Hellersdorf: 70,4 % Bezirk Lichtenberg: 56,7 % Bezirk Reinickendorf: 64,9 % 2. Wie hoch ist der Anteil der Abgeordneten mit Migrationshintergrund - im Abgeordnetenhaus - in den einzelnen BVVen? (Bitte nach Parteien getrennt auflisten.) Zu 2.: Erkenntnisse über den Migrationshintergrund der Abgeordneten und der Bezirksverordneten liegen nicht vor. Erfasst wird (über die Wählbarkeitsbescheinigung ) lediglich der Geburtsort. Ein ausländischer Geburtsort stellt jedoch nur einen Aspekt dar, welcher zudem nur bei Erfüllung weiterer Kriterien einen Migrationshintergrund vermittelt. Belastbare Rückschlüsse auf die Zahl der Abgeordneten und Bezirksverordneten mit Migrationshintergrund sind allein anhand des Geburtsortes nicht möglich. 3. Wie hoch sind die Opferbelastungszahlen (Straf- tatenopfer) für Personen mit und ohne Migrationshintergrund ? Zu 3.: Die Höhe der Opferbelastungszahlen für Personen mit und ohne Migrationshintergrund ist dem Senat nicht bekannt. Die Nationalität von Opfern einer Straftat wird derzeit in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik des Landes Berlin – ebenso wie in den Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken der anderen Bundesländer und der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes – nicht erfasst. 4. Hält der Senat seine Integrationsbemühungen im Bereich der Stärkung der Zivilgesellschaft für ausreichend ? Zu 4.: Der Senat hält seine Integrationsbemühungen im Bereich der Stärkung der Zivilgesellschaft für ausreichend . Mit der Verabschiedung des Partizipations- und Integrationsgesetzes (PartIntG) im Dezember 2010 hat der Senat die Stärkung der Zivilgesellschaft mit Migrationshintergrund auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. § 6 PartIntG schreibt die Bildung eines Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen fest und sieht die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern mit Migrationshintergrund als stimmberechtigte Mitglieder des Landesbeirats vor. Die Wahl der Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertreter ist im Mai 2012 erfolgt. Die konstituierende Sitzung des Landesbeirats fand am 7. Juni 2012 statt. Berlin, den 17. Juli 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2012) Integrationskonzept oder Konzeptlosigkeit: Stärkung der Zivilgesellschaft