Drucksache 17 / 10 710 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 03. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2012) und Antwort Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten auch für Mieter/innen des sozialen Wohnungsbaus bei privaten Eigentümern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Sozialwohnungen befinden sich im Eigentum von städtischen und wie viele von privaten Wohnungsunternehmen und wie wird sich deren Anzahl bis zum Jahr 2020 entwickeln (bitte nach Bezirken differenziert auflisten)? Antwort zu 1.: Mit Stand vom 05.07.2012 verfügen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften über einen Bestand von 37.067 Sozialmietwohnungen, die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer über einen Bestand von 100.180 Sozialmietwohnungen. Bis Ende 2020 wird sich dieser Bestand aufgrund des planmäßigen Auslaufens der Förderbindungen voraussichtlich bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften um 11.472 Wohnungen auf dann 25.595 Wohnungen verringern, bei den privaten Eigentümerinnen und Eigentümer um 25.300 Wohnungen auf dann 74.880 Wohnungen. Die aktuelle Verteilung des Sozialmietwohnungsbestandes nach Eigentümerinnen und Eigentümern und Bezirken sowie die voraussichtliche Verteilung der Bestände zum Ende des Jahres 2020 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Bezirk Anzahl der Sozialmietwohnungen am 05.07.2012 städt. Wohnungsbaugesell - schaften Genossenschaften private Eigentümer Insgesamt Mitte 5.611 1.304 14.213 21.128 FriedrichshainKreuzberg 4.647 122 8.842 13.611 Pankow 277 50 6.418 6.745 CharlottenburgWilmersdorf 3.941 127 6.959 11.027 Spandau 2.907 715 13.856 17.478 SteglitzZehlendorf 403 642 8.045 9.090 TempelhofSchöneberg 5.138 2.883 13.191 21.212 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 /10710 Neukölln 5.960 2.338 19.671 27.969 TreptowKöpenick 2.419 48 1.291 3.758 MarzahnHellersdorf 569 0 941 1.510 Lichtenberg 550 125 1.550 2.225 Reinickendorf 4.645 949 5.203 10.797 Insgesamt 37.067 9.303 100.180 146.550 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 /10710 Bezirk Voraussichtliche Anzahl der Sozialmietwohnungen Ende 2020 städt. Wohnungsbaugesell - schaften Genossenschaften private Eigentümer Insgesamt Mitte 4.994 971 11.592 17.557 FriedrichshainKreuzberg 2.733 122 7.901 10.756 Pankow 277 50 6.152 6.479 CharlottenburgWilmersdorf 3.415 127 5.965 9.507 Spandau 1.684 455 7.972 10.111 SteglitzZehlendorf 388 280 6.021 6.689 TempelhofSchöneberg 2.641 1.428 11.073 15.142 Neukölln 4.904 1.691 10.849 17.444 TreptowKöpenick 2.419 48 1.220 3.687 MarzahnHellersdorf 568 0 927 1.495 Lichtenberg 550 125 1.532 2.207 Reinickendorf 1.022 598 3.676 5.296 Insgesamt 25.595 6.895 74.880 106.370 Frage 2: Wie hoch ist die durchschnittliche Sozialmiete bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und besteht die Absicht, diese über die Regelungen im „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ stabil zu halten oder abzusenken? Antwort zu 2.: Die tatsächlich verlangte durchschnittliche Nettokaltmiete bei den Sozialmietwohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften lag im März 2012 bei 5,43 €/m² Wohnfläche monatlich. Die im Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten vorgesehenen Regelungen bei Mieterhöhungen sollen auch für die Sozialmietwohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gelten. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Mietentwicklung im „alten“ sozialen Wohnungsbau im Westteil Berlins bei den privaten Vermietern nach Auslaufen des Mietenkonzepts Ende 2011? Antwort zu 3.: Gemäß den jährlichen Auswertungen der Investitionsbank Berlin (IBB) belief sich Ende 2011 die durchschnittliche Höhe der preisrechtlich zulässigen Miete im Sozialwohnungsbestand auf 6,17 €/m² Wohnfläche monatlich. Die Höhe der tatsächlich verlangten Miete lag bei durchschnittlich 5,47 €/m² monatlich. Durch den jährlichen Förderungsabbau im Sozialen Wohnungsbau um 0,1278 €/m² Wohnfläche monatlich ist zum 01.04.2012 die preisrechtlich zulässige Miete entsprechend angestiegen. Ob und in welchem Umfang Vermieterinnen und Vermieter den Förderabbau an die Mieterschaft weitergegeben haben, ist dem Senat aktuell nicht bekannt. Die Mietenkonzepte 2010 und 2011 haben jeweils eine dreijährige Laufzeit. Somit ist 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 /10710 gegenwärtig bei Förderobjekten in Großsiedlungen der Kategorie I, welche die entsprechende Zusatzförderung erhalten haben, weiterhin die Begrenzung der Mieten bei 5,35 €/m². Frage 4: Wie schätzt der Senat die Sozial- verträglichkeit der Mietentwicklung in den Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaus, vor allem in der westlichen Innenstadt ein? Antwort zu 4.: Das Maßnahmenprogramm für Großsiedlungen im Sozialen Wohnungsbau ist auf der letzten Sitzung des Senats in der 16. Legislaturperiode bis Ende 2013 verlängert worden (Amtsblatt für Berlin Nr. 57 vom 30.12.2011 S. 3053). Zu den somit verlängerten Maßnahmen gehört auch die weitere Freistellung von Sozialwohnungen in sechzehn Großsiedlungen von der Verpflichtung zum Nachweis eines Wohnberechtigungsscheines . Zu diesen sechzehn Großsiedlungen gehören auch folgende in der westlichen Innenstadt (Abgrenzung: innerhalb des S-Bahn-Rings) gelegenen Siedlungen mit folgender Zahl von Sozialwohnungen (Stand Ende 2011): Bezirk Name der Siedlung Anzahl der Sozialwohnungen in der Siedlung Friedrichshain-Kreuzberg Mariannenplatz 1.034 Friedrichshain-Kreuzberg Mehringplatz 1.343 Friedrichshain-Kreuzberg Wassertorplatz 2.715 Friedrichshain-Kreuzberg Werner-Düttmann-Platz 741 Mitte Ackerstraße 1.755 Mitte Brunnenstraße 4.301 Mitte Heinrich-Zille-Siedlung 1.236 Neukölln Rollbergsiedlung 1.955 Tempelhof-Schöneberg Bülowstraße 2.157 Tempelhof-Schöneberg Terrassen Schöneberg 563 Tempelhof-Schöneberg Wohnen Am Kleistpark 514 Insgesamt 18.134 Frage 5: Welche Aktivitäten und Initiativen hat der Senat gegenüber den privaten Eigentümern von Objekten des sozialen Wohnungsbaus mit bereits jetzt sozial unverträglichen Miethöhen ergriffen, um die Mietentwicklung zu begrenzen? Antwort zu 5.: Die bis zum Ablauf des Jahres 2002 regelmäßig bewilligte Anschlussförderung verhindert, dass bei Förderobjekten sozial unverträgliche Mieten entstehen. Über die Folgen und Maßnahmen bei den vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Objekten berichtet der Senat jährlich dem Abgeordnetenhaus in detaillierter Form. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Mietsteigerungen in den sozial besonders betroffenen Großsiedlungen zu dämpfen? Antwort zu 6.: Aktuell sieht der Senat hierzu keinen Entscheidungsbedarf. Bei der für 2013 anstehenden Überprüfung des Wohnraumgesetzes Berlin (WoG Bln) wird auch über die Mietenentwicklung im Sozialen Wohnungsbau vertieft zu diskutieren sein. Berlin, den 23. Juli 2012 In Vetretung Ephraim Gothe Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2012) 4