Drucksache 17 / 10 712 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 03. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2012) und Antwort Inklusion in der Kindertagespflege Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand der Integration von Kindern mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf in den Berliner Tagespflegestellen sowie den Stand der Vorbereitung und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Tagespflege unserer Stadt? Zu 1.: Die integrative Betreuung von Kindern mit Be- hinderungen ist elementarer Bestandteil der Qualitätsziele in der Kindertagespflege. In dieser familiären Betreuungsform wird aufgrund der geringen Kinderzahl und der stabilen Bezugsperson auf die besonderen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingegangen und jedes Kind nach seinen Bedürfnissen gefördert. Die Förderung von Kindern mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Bedarf in Kindertagespflege ist rechtlich in der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege verankert und beschreibt umfassend den Personenkreis, die finanzielle Förderung und die Qualifizierungsanforderungen für Tagespflegepersonen. Zum Personenkreis gehören Kinder mit besonderem individuellem Förderbedarf. Dies sind insbesondere Kinder mit behinderungsbedingtem Mehrbedarf sowie Kinder, die aufgrund ihres psychosozialen Entwicklungsstandes einer besonderen Betreuung bedürfen . 2. Wie viele Kinder mit Behinderung bzw. sonder- pädagogischem Förderbedarf werden gegenwärtig in Berliner Tagespflegestellen gefördert? (Bitte bezirklich und nach Altersgruppen geordnet darstellen) Zu 2.: Mit Stand vom 31.12.2011 wurden in Berlin 5.480 Kinder in Kindertagespflege gefördert, davon 46 Kinder mit besonderem individuellem Förderbedarf. Zu diesem Personenkreis gehören sowohl Kinder mit Behinderungen und sozialpädagogischem Förderbedarf, als auch Kinder, die aufgrund einer Krankheit oder Erkrankung einen erhöhten Pflegebedarf haben, insbesondere dann, wenn eine Förderung in einer Kinder- tageseinrichtung aufgrund einer gesundheitlichen Indikation (chronische Erkrankung) nicht in Betracht kommt. Eine bezirkliche Aufgliederung der Kinder mit besonderem individuellem Förderbedarf ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, da aufgrund der geringen Anzahl Rückschlüsse auf personengebundene Daten möglich wären. 3. Welchen Stellenwert hat für den Berliner Senat die Berliner Tagespflege bei der Umsetzung des Rechts auf Inklusion insbesondere im vorschulischen Bereich und in welcher Art und Weise hält der Senat aus fachlicher Sicht das Angebot der Tagespflege zur Umsetzung der Inklusion für geeignet und notwendig? Zu 3.: Der Senat misst der Inklusion von Kindern mit Behinderung, die häufig komplexe und individuelle Entwicklungs- und Förderungsbedingungen benötigen, einen hohen Stellenwert zu. Mit dem Konzept der Inklusion werden die elementarpädagogischen Fachkräfte vor neue Herausforderungen gestellt. Die Inklusion von Kindern im vorschulischen Bereich findet daher schwerpunktmäßig in Kindertageseinrichtungen statt, da hier speziell ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung steht. Die Förderung in Kindertagespflege ergänzt dieses Angebot in Einzelfällen. 4. In welcher Art und Weise sind Tagespflegeeltern auf die Herausforderungen einer inklusiven Förderung der Kinder vorbereitet? Zu 4.: Tagespflegepersonen, die Kinder mit be- sonderem individuellem Förderbedarf betreuen, benötigen eine besondere Qualifikation. Sie sind zur Teilnahme an der Tagespflegeelternschule des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg verpflichtet, sofern sie nicht über eine entsprechende berufliche Vorbildung oder eine persönliche Qualifikation verfügen oder einen entsprechenden Kurs bei einem anderen Institut nachweisen können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 712 5. Wie und durch welche konkreten Maßnahmen unterstützen Senat und Bezirke Tagespflegeeltern bei der inklusiven Förderung der ihnen anvertrauten Kinder? Zu 5.: Der Senat sorgt mit den rechtlichen Rahmen- bedingungen für eine Unterstützung von inklusiv arbeitenden Tagespflegepersonen. So sind z. B. Zuschläge zu den Sachkosten und Entgelten verankert sowie materielle Leistungen zur Ausstattung und Anschaffungen von Einrichtungsgegenständen, die zur individuellen Förderung von Kindern mit Behinderungen benötigt werden. Die aufsichtsführenden Jugendämter unterstützen die Tagespflegepersonen bei der inklusiven Förderung der Kinder durch Angebote der Beratung. Des Weiteren gibt es bezirkliche Gesprächs- und Supervisionsgruppen sowie spezielle Fortbildungsangebote, die die Tagespflegepersonen nutzen können. Berlin, den 18. Juli 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2012) 2