Drucksache 17 / 10 713 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 03. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2012) und Antwort Inklusion im Kindergarten – Rechte der Kinder schnellstmöglich realisieren! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand der Integration von Kindern mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf in Berliner Kindertagesstätten sowie den Stand der Vorbereitung und Umsetzung des Inklusionsgebots in den Einrichtungen? 10. Welche Zeit- Maßnahme- und Finanzplanung hat der Senat zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die vollständige Realisierung einer inklusiven Förderung aller Kinder im Vorschulbereich und wann wird der Senat ein abgestimmtes Konzept zur Umsetzung der Inklusion im Elementarbereich vorlegen? Zu 1. und 10.: Berlin nimmt in der Umsetzung des Integrations- und Inklusionsgedankens in Kindertageseinrichtungen seit vielen Jahren eine Vorreiterrolle ein. Nach § 6 Abs.1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (KitaFöG) aus dem Jahr 2005 darf keinem Kind „auf Grund der Art und Schwere seiner Behinderung oder seines besonderen Förderbedarfs die Aufnahme in eine Tageseinrichtung verwehrt werden.“ Kinder mit Behinderungen werden ab ihrem ersten Kitatag gemeinsam mit allen anderen Kindern in Regeleinrichtungen betreut. Der Senat verfolgt als wesentliches Ziel die qualitative Weiterentwicklung von der Integration zur Inklusion, als konzeptionelles Grundelement, alle Kinder in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit zu berücksichtigen und zu fördern. Inklusion als Konzept stellt die Persönlichkeit und Einzigartigkeit jedes Kindes in den Mittelpunkt, das nach seinen ihm eigenen Möglichkeiten gefördert werden soll. Inklusion wird als richtungsweisender Prozess verstanden . 2. Wie viele Kinder mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in den Berliner Kitas gegenwärtig integrativ bzw. bereits inklusiv gefördert? (bitte bezirklich und nach Altersstufe aufschlüsseln) Zu 2.: Es werden 5.006 Kinder mit Behinderungen im Alter von 0 bis 6 Jahren und 1.076 Kinder mit Behinderung im Alter von 6 Jahren und älter in den Kindertageseinrichtungen betreut. Die Aufschlüsselung nach Bezirken ist der Tabelle im Anhang 1 zu entnehmen. 3. Wann hat der Senat welche Vereinbarungen mit den Berliner Trägern der Einrichtungen abgeschlossen, um schnellstmöglich die Inklusion in allen Kitas zu realisieren und in welcher Art und Weise unterstützt der Senat konkret die Entwicklung und Umsetzung inklusiver pädagogischer Konzepte? 6. Welche Angebote der Fort- und Weiterbildung im Hinblick auf die Anforderungen inklusiver Förderung bietet der Senat an und reichen diese aus? Zu 3. und 6.: Gemäß § 1 KitaFöG soll allen Kindern gleiche Bildungschancen eröffnet werden, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, der sozialen und ökonomischen Situation ihrer Familie und ihren individuellen Fähigkeiten. Soziale Benachteiligungen sowie behinderungsbedingte Nachteile sollen möglichst ausgeglichen werden. Dieser Grundsatz wird in § 6 i.V. mit § 11 KitaFöG aufgegriffen, wonach keinem Kind auf Grund der Art und Schwere seiner Behinderung oder eines besonderen Förderbedarfs die Aufnahme in eine Tageseinrichtung verwehrt werden darf und personelle Zuschläge für ergänzende pädagogische Angebote gewährt werden. In der mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege abgeschlossenen Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) sind die entsprechenden finanziellen Zuschläge für das Personal in den Kostenblättern niedergelegt. Der RV Tag sind alle Träger der öffentlich finanzierten Kindertageseinrichtungen inklusive der Kita-Eigenbetriebe beigetreten. Der Senat unterstützt die Entwicklung und Umsetzung inklusiver pädagogischer Konzepte darüber hinaus durch Fort- und Weiterbildung. Dazu bietet das landeseigene Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10713 Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) ein bedarfsgerechtes Angebot an Fortbildungen unterschiedlicher Dauer und Formate an. Leitungskräfte, Erzieherinnen und Erzieher in Gruppen werden zur Umsetzung des Inklusionsgebots, zum Umgang mit Vielfalt sowie zu behinderungsspezifischen Fragestellungen fortgebildet. Das SFBB ist unter Federführung des Senats an der Weiterentwicklung des Fortbildungskonzepts ‚Facherzieherinnen und Facherzieher für Integration’ beteiligt und bietet diese Fortbildung auch selbst an. Das Angebot, dass auch durch Angebote anderer Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergänzt wird, ist landesweit bedarfsdeckend. 4. Welche Einschätzung trifft der Senat im Hin- blick auf die aktuelle Ausstattung mit Fachpersonal für die inklusive Förderung der Kinder in qualitativer und quantitativer Hinsicht – kann der Bedarf gedeckt werden, in welcher Hinsicht bestehen Defizite und wie sollen diese bis wann beseitigt werden? 5. Wie bewertet der Senat den Stellenwert der Inklusion in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte für den Kindergarten und welchen Einfluss nimmt er diesbezüglich auf die Ausbildungseinrichtungen, um Inklusion als verbindlichen Ausbildungsgegenstand zu verankern? Zu 4. und 5.: Die Förderung von Kindern mit Be- hinderungen wird insbesondere durch ‚Facherzieherinnen und Facherzieher für Integration’ gemeinsam mit den Regelerzieherinnen und Regelerziehern umgesetzt. Seit 2010 können auch Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger die Möglichkeit des Quereinstiegs in den Erzieherberuf nutzen. Gerade diese Berufsgruppe ermöglicht die Erweiterung des Fachpersonals für Integration/Inklusion und hilft, den Bedarf an entsprechenden Fachkräften zu decken. Sukzessive werden durch die laufenden Qualifizierungsreihen die erforderlichen Fachkräfte gewonnen. Qualitative Defizite können in Einrichtungen dann entstehen, wenn bisher keine Kinder mit Behinderungen betreut wurden und die Behinderung eines betreuten Kindes erst im Laufe des Kitabesuchs erkannt wird. Um einen Einrichtungswechsel für das Kind zu vermeiden, beginnt die dem Kind vertraute sozialpädagogische Fachkraft eine Fort- bzw. Weiterbildung zur Facherzieherin bzw. zum Facherzieher für Integration meist erst zu diesem Zeitpunkt. Der dem Kind zustehende zusätzliche quantitative Personalanteil ist in jedem Falle vorzuhalten. Das sozialpädagogische Fachpersonal wird im Rahmen der Ausbildung sowie durch Fort- und Weiterbildung auf die Integration bzw. Inklusion behinderter Kinder vorbereitet. So ist im Rahmenlehrplan für die Ausbildung zur Er- zieherin/zum Erzieher an den Fachschulen für Sozialpädagogik das Themenfeld „Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen unterstützen“ verankert. Darüber hinaus durchzieht Integration/Inklusion als Querschnitts- thema alle Dimensionen beruflicher Handlungskompetenz . 7. Welche Notwendigkeit sieht der Senat im Hin- blick auf eine Weiterentwicklung des Berliner Bildungsprogramms sowie die Entwicklung verbindlicher Qualitäts- und Ausstattungsstandards zur Realisierung der Inklusion? Zu 7.: Derzeit wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Überarbeitung des ‚Berliner Bildungsprogramms für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt’ (BBP) beauftragt. Die Weiterentwicklung des Inklusionskonzepts wird in die überarbeitete Fassung des im Jahr 2004 erschienenen BBP Eingang finden. Die Qualitäts- und Ausstattungsstandards für die integrative bzw. inklusive Arbeit sind im KitaFöG, ergänzt durch die RV Tag und die Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG), verbindlich festgelegt. 8. Wie wird der Senat beim Kita-Ausbauprogramm sicherstellen, dass dem Inklusionsgebot sowohl im investiven Bereich als auch bei der Bereitstellung von qualifiziertem Personal zwingend Rechnung getragen wird? Zu 8.: Beim Kitaausbauprogramm liegt der Fokus auf der bedarfsgerechten Schaffung zusätzlicher Kitaplätze. Dabei werden vor allem für Neubauten die Bauvorgaben der Bauordnung Berlin, hier insbesondere § 51 „Barrierefreies Bauen“, berücksichtigt. Im Rahmen der Förderentscheidungen berücksichtigt die Erlaubnisfähigkeit des beantragten Vorhabens Aspekte der Barrierefreiheit. Die Gewährleistung einer angemessenen Personalaus- stattung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Einrichtungsträgers . Sie wird im Zuge des Erlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII sowie im Rahmen der laufenden Aufsicht durch die Kindertagesstättenaufsicht geprüft. 9. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat bei der Umsetzung der Inklusion im Hinblick auf die Fortschreibung der Rahmenvereinbarung mit den KitaTrägern einschließlich des Kostenblatts sowie bei der Fortentwicklung der Qualitätsvereinbarung? Wie ist der Stand der Gespräche? Zu 9.: Die Laufzeit der RV Tag ist bis zum Jahresende 2013 begrenzt. Verhandlungen für die Fortführung werden rechtzeitig zwischen den Vertragspartnern aufgenommen . Die Weiterentwicklung der Inklusion wird dabei einbezogen. 11. Wo können sich Eltern von Kindern mit Be- hinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf beraten lassen, um ein möglichst passgenaues KitaFörderangebot für ihr Kind zu erhalten? Zu 11.: Eltern von Kindern mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf können sich an die im 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10713 3 Bezirk zuständige Fachstelle in den Jugendämtern wenden (siehe Anlage 2). Berlin, den 25. Juli 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2012) KA 17/10 713 Anlage 1 Bezirke TYP A § 16 (1) VOKitaFöG TYP B § 16 (2) VOKitaFöG TYP A + B Bezirke TYP A § 16 (1) VOKitaFöG TYP B § 16 (2) VOKitaFöG TYP A + B Mitte 449 43 492 Mitte 75 19 94 Friedrichshain-Kreuzberg 282 51 333 Friedrichshain-Kreuzberg 60 10 70 Pankow 516 97 613 Pankow 83 14 97 Charlottenburg-Wilmersdorf 159 41 200 Charlottenburg-Wilmersdorf 44 7 51 Spandau 294 42 336 Spandau 66 9 75 Steglitz-Zehlendorf 278 55 333 Steglitz-Zehlendorf 48 7 55 Tempelhof-Schöneberg 370 45 415 Tempelhof-Schöneberg 86 11 97 Neukölln 449 64 513 Neukölln 158 13 171 Treptow-Köpenick 438 58 496 Treptow-Köpenick 77 9 86 Marzahn-Hellersdorf 382 65 447 Marzahn-Hellersdorf 89 12 101 Lichtenberg 391 65 456 Lichtenberg 75 17 92 Reinickendorf 335 37 372 Reinickendorf 77 10 87 Berlin 4.343 663 5.006 Berlin 938 138 1.076 0 bis unter 6 Jahren 6 Jahre und älter Kinder mit Behinderungen in integrativer Betreuung Kindertagesförderungsverordnung - VOKitaFöG Anlage 2 Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter für die Umsetzung des Verfahrens zur Integration von Kindern mit (drohenden) Behinderungen in Kindertageseinrichtungen (Stand 2011) Bezirk Name App. Anschrift Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin, Zi 630 Mitte Frau Schache, Jug 2011 Tel. 901822375 e-mail:Solveig.Schache@ba-mitte.verwalt-berlin.de Friedrichshain-Kreuzberg Frau Freier , Jug KBE 1 Tel. 90298-3530 Frankfurter Allee 35-37, 10247 Berlin, Zi 1509 e-mail:Birgit.Freier@ba-fk.verwalt-berlin.de Fröbelstr. 17, 10405 Berlin, Haus 4 Pankow Frau Barth, Jug 5000 Tel. 90295-5835 e-mail:Jutta.Barth@ba-pankow.verwalt-berlin.de Frau Kubis, Jug 5010 Tel. 90295-5869 e-mail:gabriela.kubis@ba-pankow.verwalt-berlin.de Frau Sanne, Jug 5013 Tel. 90295-5131 e-mail:kathrin.sanne@ba-pankow.verwalt-berlin.de Charlottenburg- Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Zi 2008 Wilmersdorf Frau Kortmöller-Felkeneyer, Jug RT 3JF/TB2 Tel. 9029-17571 e-mail:Ingrid.kortmöller-Felkeneyer@ba-cw.verwalt-berlin.de Spandau Frau Pinnow , Jug 2000 Tel. 3303-3231 Klosterstr. 36, 13067 Berlin e-mail:Carola.Pinnow@ba-spandau.verwalt-berlin.de Steglitz- Zehlendorf Frau Wagner; Jug 3260 Tel.90299-5302 Beethovenstr. 34_38, 12249 Berlin jugendamt.efb-regab@-sz.berlin.de Herr Litta; Jug 4000 Tel. 90299-7562 Kirchstr. 1/3, 14160 Berlin e-mail: raymund.litta@ba-sz.berlin.de Tempelhof- Schöneberg Herr Hesse , JugFam L1 Tel.90277-3557 Breslauer Platz, 12159 Berlin e-mail:Ulrich.Hesse@ba-ts.berlin.de Neukölln Herr Detlef Werner, Jug ZF 2 IF Tel. 6887-4811 Böhmische Str. 39, 12055 Berlin e-mail:Detlef.Werner@bezirksamt-neukoelln.de Frau Renate Borsdorf, Jug ZF 2 IT L Tel. 60002242 Paster-Behrens-Str.81, 12359 Berlin e-mail:Renate.Borsdorf@bezirksamt-neukoelln.de Bezirk Name App. Anschrift Treptow- Köpenick Frau Roßdorf, Jug FD 6032 Tel. 6172-5366 Zum großen Windkanal 4, 12414 Berlin, Haus 9 e-mail:tanja.rossdorf@ba-tk.verwalt-berlin.de Marzahn- Hellersdorf Frau Fiebig, Jug II 1411 Tel. 90293-4522 Riesaer Str. 94, 12591 Berlin Frau Patzwaldt, Jug II 215 Tel. 90293-4846 e-mail: Petra.Fiebig@ba-mh.verwalt-berlin.de Große-Leege-Str.103, 13055 Berlin Lichtenberg Frau Griep, Jug FS 25 Tel. 90296-5142 e-mail: Kerstin.Griep@lichtenberg.berlin.de Nimrodstr. 4-14, 13469 Berlin Reinickendorf Frau Stockhorst, JugFam TB 1.2 Tel. 90294-6607 e-mail:Elke.Stockhorst@ba-rdf.verwalt-berlin.de ka17-10713.pdf K1710713-Anl 1 K1710713-Anl2