Drucksache 17 / 10 716 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 03. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2012) und Antwort Was kostete ein Sitzplatz bei der BVG und der S-Bahn in 2011? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Fahrgäste haben im letzten Jahr die folgenden Verkehrsmittel benutzt: Bus, U-Bahn, Tram und S-Bahn (bitte einzeln aufführen)? Antwort zu 1.: Antwort BVG AöR: Betriebszweig-Fahrgastfahrten in Mio. (BBF) * 2011 U-Bahn 505,2 Straßenbahn 174,3 Omnibus 386,0 * hochgerechnet auf Basis der Ergebnisse der VBB-Verkehrserhebung 2007 einschließlich Fähre Antwort S-Bahn Berlin GmbH: „Die S-Bahn Berlin wurde im Jahr 2011 von rund 383 Mio. Fahrgästen genutzt.“ Frage 2: Wie stark wurden die zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten bei diesen Verkehrsmitteln im letzten Jahr ausgelastet? Antwort zu 2.: Antwort BVG AöR: Auslastung * (in %) 2011 U-Bahn 18,1 Straßenbahn 17,3 Omnibus 15,6 BVG 17,2 * Personenkilometer zu Platzkilometer Antwort S-Bahn Berlin GmbH: „Die (Sitzplatz-) Auslastung der im Jahr 2011 eingesetzten S-Bahnen betrug 41,7%.“ Frage 3: Wie hoch waren jeweils (bitte getrennt darstellen) die Kosten für Personal-, Ruhegeldaufwand, Aufwand/-Rückstellungsbildung für Personalmaßnahmen, Sachaufwand, Energie und Nettoabschreibung im letzten Jahr (Stichtag 31.12.) pro Verkehrsmittel? Antwort zu 3.: Antwort BVG AöR: „Als voll integriertes Verkehrsunternehmen veröffent- licht die BVG keine separaten Ergebnisse für die einzelnen Verkehrsträger.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 716 2 Ist 2011 1 Fahrgelderträge 1) 547,9 2 Ersatz für Einnahmeausfälle aus Schüler-, Schwerbehindertenverkehren sowie Sozialticket 1) 97,0 3 Übrige Erträge (ohne: Auflös. Sopo, neutrale, Beteiligungs-, Zinserträge inkl. Abschreibungen auf Forderungen EBE) 89,9 4 Bestellerentgelt gemäß Verkehrsvertrag 257,5 5 Erträge gesamt ohne Auflösung Sopo, neutrale, Beteiligungs-, Zinserträge (=1+2+3+4) 992,4 6 Personalaufwand (ohne Sicherungsbetrag, Ruhegeld und Rückstellungen für Personalmaßnahmen) 402,9 7 Sicherungsbetrag (ohne Arbeitgeberanteile) 66,2 8 Ruhegeldaufwand 31,0 9 ./. Erstattungszahlungen des Landes Berlin für Ruhegeldaufwendungen 30,5 10 Rückstellungsbildung für Personalmaßnahmen 11,4 11 Leistungen von der BT GmbH 71,4 12 Sachaufwand (ohne Energie, neutrale Aufwendungen und Abschreibungen Forderungen Erhöhtes Beförderungsentgelt) 246,9 12a Sachaufwand (analog Zeile 12) ohne Verkehrsinfrastruktur 168,5 13 Energie 107,6 14 Neutrales Ergebnis 1) 13,1 15 Beteiligungsergebnis 1,7 16 EBITDA 2) (=5-6-7-8+9-10-11-12-13+14+15) 100,2 17 Netto-Abschreibungen 3) 126,1 18 EBIT 4) (=16-17) -25,9 19 Außerordentliches Ergebnis -13,1 20 Finanzergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit -29,6 21 Finanzergebnis aus Zinseffekten aus BilMoG -5,5 22 Gesamtergebnis (HGB-GuV) (=18+19+20+21) -74,0 23 Gesamtergebnis (HGB-GuV) ohne neutrales und außerordentliches Ergebnis (=22-14-19) -74,0 1) 2) Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie Abschreibungen und außerordentlichem Ergebnis 3) Abschreibungen zzgl. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen 4) Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie außerordentlichem Ergebnis Bei Erträgen (Zeilen 1-5; 9) und Ergebnissen (Zeilen 14-16, 18-23) führt eine negative Abweichung (-) zu einer Ergebnisverschlechterung. Bei Aufwendungen (Zeilen 6-8; 10-13, 17) führt eine negative Abweichung (-) zu einer Ergebnisverbesserung. Enthaltene Additionsdifferenzen von +/- 0,1 resultieren aus Rundungen der Nachkommastellen von präzise hinterlegten Werten. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR in Mio. EUR (Pos.-Nr.) ohne periodenfremde Ertragsveränderungen (2011: +1,5 Mio. EUR; 2010: +4,7 Mio. EUR Ausweis im neutralen Ergebnis) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 716 3 Antwort S-Bahn Berlin GmbH: Aufwandsposition Aufwand (Mio. Euro) Materialaufwand 422,260 davon für Energie 40,393 Personalaufwand 142,401 davon Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge 25,297 davon Altersversorgung 3,009 Abschreibungen 51,212 „Hinweis: Die angefragten Aufwandspositionen ergeben nicht den Gesamtaufwand, da sonstige betriebliche Aufwendungen in der Frage fehlen. Der Gesamtaufwand im Jahr 2011 betrug 661,248 Mio. Euro. Die Angaben zu Aufwendungen und Erlösen sind auch im Jahresabschluss der S-Bahn Berlin GmbH dargestellt, der seit 10.07.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.“ Frage 4: Wie hoch waren die unter 3. aufgeführten Kosten pro befördertem Fahrgast und pro Verkehrsmittel im Jahresdurchschnitt im letzten Jahr (Stichtag 31.12.)? Antwort zu 4.: Antwort BVG AöR: EUR / BBF * 2011 U-Bahn 0,38 Straßenbahn 0,68 Omnibus 0,94 * u.a. ohne Verkehrsinfrastruktur, Zinsen, Rückstellungen für Personalmaßnahmen Antwort S-Bahn Berlin GmbH: Aufwandsposition Spezif. Aufwand (Euro/ Fahrgast) Materialaufwand 1,10 davon für Energie 0,11 Personalaufwand 0,37 davon Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge 0,07 davon Altersversorgung 0,01 Abschreibungen 0,13 Frage 5: Was hat ein Einzelfahrschein der oben genannten Verkehrsmittel in den letzten 4 Jahren gekostet (bitte einzeln aufführen)? Antwort zu 5.: Alle genannten Verkehrsmittel erbrin- gen ihre Verkehrsleistungen innerhalb des Verkehrsver- bundes Berlin-Brandenburg, in dem ein gemeinsamer Verbundtarif gilt. Das heißt, die Einzelfahrscheine berechtigen zur Nutzung aller Verkehrsmittel. Insofern gibt es keine Einzelfahrscheine, die nur für ausgewählte Verkehrsmittel gelten. Nachstehend sind die Preise für Einzelfahrscheine im Geltungsbereich Berlin (in Euro) aufgeführt. Geltungsbereich ab 01.04.2008 2009 2010 ab 01.01.2011 ab 01.08.2012 Berlin AB 2,10 2,10 2,10 2,30 2,40 Berlin BC 2,50 2,50 2,50 2,70 2,80 Berlin ABC 2,80 2,80 2,80 3,00 3,10 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 716 4 Frage 6: Planen die S-Bahn Berlin GmbH und/oder die BVG eine Fahrpreiserhöhung in 2012 und/oder 2013? Antwort zu 6.: Die Fahrpreise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg werden zum 01.08.2012 erhöht (siehe letzte Spalte in Antwort zu Frage 5). Bezüglich einer Fahrpreiserhöhung im Jahr 2013 teilt die S-Bahn Berlin GmbH mit: „Für eine Fahrpreisänderung im Jahr 2013 hat es in den dafür zuständigen Gremien bislang noch keine Diskussion gegeben.“ Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Aus Sicht der Verkehrsunternehmen sollen zukünftig regelmäßig einmal jährlich zum Stichtag 1. August Tarifanpassungen stattfinden.“ Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kostenaufwand pro Sitzplatz in den jeweiligen Verkehrsmitteln und dem Preis für einen Einzelfahrschein? Hält der Senat die Preise für die Fahrgastbeförderung für angemessen? Antwort zu 7.: Es ist nicht sinnvoll einen direkten Zu- sammenhang zwischen dem Preis für Einzelfahrscheine und den Kosten pro Sitzplatz bzw. pro Fahrgast abzuleiten . Die Fahrgeldeinnahmen der Verkehrsunternehmen ergeben sich nicht ausschließlich aus dem Verkauf von Einzelfahrscheinen, sondern zu einem großen Teil aus Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Jahreskarten), aber auch anderen Fahrscheinarten (z.B. Kurzstrecke, Tageskarte , etc.). Bei diesen Tarifen fallen die Erträge je Fahrgastfahrt geringer aus. Die Fahrgeldeinnahmen reichen dabei nicht aus, um die aufgeführten Kosten vollständig zu decken. Der ÖPNV hat nicht nur eine wichtige umwelt- politische, sondern auch eine soziale Komponente. Dennoch sollen und müssen wegen der knappen Haushaltsmittel die vorhandenen Zahlungsbereitschaften der Fahrgäste genutzt werden. Der Senat hält daher eine sozialverträgliche Beteiligung der Fahrgäste an den Kosten der Fahrgastbeförderung für angemessen. Berlin, den 25. Juli 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2012)