Drucksache 17 / 10 720 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 25. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2012) und Antwort Überdimensionierten Abschiebeknast endlich schließen?! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Abschiebegewahrsam Grünau geschlossen werden soll? Wenn ja, wann? Zu 1.: Es trifft zu, dass derzeit nach einer auch wirtschaftlicheren Lösung gesucht wird. In diesem Zusammenhang finden Gespräche mit dem Land Brandenburg statt, um die Möglichkeiten einer Kooperation auf dem Gebiet der Abschiebeeinrichtungen zu prüfen. 2. Trifft es zu, dass der Abschiebegewahrsam so baufällig ist, dass für die Polizeibeamtinnen und -beamten und für die Häftlinge Gefahr für Leib und Leben besteht? Zu 2.: Nein. 3. Wie hat sich die Anzahl der Belegung und die pro- zentuale Auslastung seit der Eröffnung entwickelt? (Bitte tabellarisch nach Jahren auflisten.) Zu 3.: 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Verwahrungsplätze Anzahl 371 371 371 214 214 214 214 214 214 214 Belegung absolut 3387 3204 2363 1815 1739 1380 1142 779 690 546 max. 315 320 230 210 141 97 126 108 87 76 min. 243 218 156 109 87 73 66 61 45 16 durchschnittlich 282 267 197 151 123 84 96 78 63 47 Prozent 76% 72% 53% 71% 57% 39% 45% 36% 29% 22% 4. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für das Ge- lände und den Betrieb des Abschiebegewahrsams? Zu 4.: Im Jahr 2011 betrugen die monatlichen Kosten (inkl. kalkulatorischer Anteile) durchschnittlich 936.293,25 €. 5. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte sind dort im Einsatz? Zu 5.: Zurzeit werden 169 Dienstkräfte, die aufgrund der geringen Auslastung auch andere Dienstbereiche bei der Aufgabenwahrnehmung unterstützen, eingesetzt (über-wiegend im Wechselschichtdienst). 6. Hält der Senat den finanziellen und personellen Einsatz für sinnvoll und wirtschaftlich vernünftig? Zu 6.: Der finanzielle und personelle Aufwand ent- spricht den derzeitigen Rahmenbedingungen. 7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat um den Abschiebeknast ersatzlos zu schließen oder ist der Senat der Auffassung, dass das Land Berlin zwingend einen Abschiebeknast vorhalten muss, koste es, was es wolle? Zu 7.: Keine. Die Abschiebungshaft ist ein nach geltendem Recht in § 62 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz unter den dort genannten Voraussetzungen zwingend vorgeschriebenes Mittel zur Sicherung der Abschiebung. Dies gilt insbesondere für Straftäterinnen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 720 und Straftäter sowie für Ausländerinnen und Ausländer, die sich der Aufenthaltsbeendigung aktiv entzogen haben. 8. Beabsichtigt der Senat eine Unterbringung der Ab- schiebehäftlinge in dem neu fertig gestellten Flughafenasylknast ? Wenn ja, welche rechtlichen Herausforderungen müssten hierfür überwunden werden? Zu 8.: Nein. Berlin, den 01. August 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2012) 2 Überdimensionierten Abschiebeknast endlich schließen?!