Drucksache 17 / 10 724 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 06. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2012) und Antwort Sind Quereinsteiger_innen und nicht abgeschlossen qualifizierte Lehrkräfte an der Tagesordnung an Berliner Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang in Stunden und im Verhältnis zum Gesamtunterricht wurde im Schuljahr 2011/12 Unterricht im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) von Personen ohne 2. Staatsexamen erteilt? Zu 1.: Eine entsprechende Auswertung ist nicht möglich, da die für die Beantwortung notwendigen Daten nicht standardisiert erfasst werden. 2. In welchem Umfang in Stunden und im Verhältnis zum Gesamtunterricht wurde im Schuljahr 2011/12 Unterricht an Oberschulen fachfremd erteilt, d. h. von Personen, die über keine Fakultas in dem Fach verfügen, in dem der Unterricht durch sie erteilt wird? Zu 2.: Das Verhältnis des durch Lehrkräfte fachfremd erteilten Unterrichts zum erteilten Fachunterricht an den öffentlichen allgemein bildenden Oberschulen im Schuljahr 2011/12 entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle: Erteilter Fachunterricht insgesamt und darunter nicht fachgerecht erteilter Unterricht an öffentlichen allgemein bildenden Oberschulen im Land Berlin im Schuljahr 2011/12 Stichtag: 01.11.2011 Erteilter Fachunterricht insgesamt ab Jahrgangsstufe 5 Unterricht ohne Fachangabe nicht enthalten darunter: fachfremd erteilter Unterricht Schulart in Wochenstunden in % Gymnasium 103.389 6.917 6,7 Integrierte Sekundarschule 109.102 30.663 28,1 3. Wie viele Bewerber_innen ohne 2. Staatsexamen wurden in den Jahren 2004 bis 2011 als Quereinsteiger in den Berliner Schuldienst übernommen und wie schlüsseln sich die Zahlen als Anteil an den insgesamt neu eingestellten Lehrkräften nach Jahren auf? Zu 3.: Einstellungsvoraussetzungen für Lehrkräfte sind die 1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt. An Auswahlverfahren können auch Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die nicht über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen, soweit Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber nicht vorhanden sind oder für die geplante Einstellung nicht zur Verfügung stehen (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger). Dafür kommen nur Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die über •eine 1. Staatsprüfung bzw. einen gleichgesetzten Hochschulabschluss oder •einen für die Einstellung einschlägigen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss in einem der genannten Fächer verfügen und deren Hochschulprüfung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder die nach Ablegen der Hochschulprüfung in den letzten fünf Jahren vor der Bewerbung eine mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10724 •Ein zweites Fach mit angemessenem Studienumfang ist nachzuweisen. Bei einer entsprechenden Auswahlentscheidung ist der Vorbereitungsdienst in berufsbegleitender Form zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu absolvieren (§ 9 Lehrerbildungsgesetz ). Die Bewerbung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ist aktuell nur in folgenden (Haupt-) Fächern möglich bzw. sinnvoll: Mathematik, Physik, Chemie, Informatik sowie die beruflichen Fachrichtungen Elektro- und Metalltechnik. Nach dem erfolgreichen Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes sind die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger voll gleichgestellt mit Absolventinnen und Absolventen einer 2. Staatsprüfung. Vor 2009 gab es lediglich Einzelfälle, die als Quereinsteigerin bzw. als Quereinsteiger eingestellt wurden (in beruflichen Fächern). Anzahl der Einstellungen seitdem: 2009: 10 (ca. 2 % der insgesamt neu unbefristet eingestellten Lehrkräfte) 2010: 25 (ca. 2 % der insgesamt neu unbefristet eingestellten Lehrkräfte) 2011: 84 (ca. 5 % der insgesamt neu unbefristet eingestellten Lehrkräfte). 4. Wie beabsichtigt die SenBJW, junge Menschen zur Aufnahme eines qualifizierenden Lehramtsstudiums mit Pädagogik- und Didaktikanteilen zu motivieren, wenn das 2. Staatsexamen offenbar nicht mehr unbedingt eine Bedingung für eine Einstellung in den Berliner Schuldienst ist? Zu 4.: Bei der Fragestellung wird von der Annahme ausgegangen, dass die Zweite Staatsprüfung nicht mehr Einstellungsvoraussetzung für eine Tätigkeit als Lehrkraft ist. Unverändert ist es aber so, dass erst mit dem Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses der lehramtsbezogenen Zweiten Staatsprüfung die Ausbildung zur Lehrkraft abgeschlossen und die ausbildungsbezogene Einstellungsvoraussetzung erfüllt ist. Um die 2. Staatprüfung ablegen zu können, schließt sich bei der herkömmlichen, zweiphasigen lehramtsbezogenen Ausbildung an die 1. Staatsprüfung bzw. den Masterabschluss der Vorbereitungsdienst mit der 2. Staatsprüfung an, der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst schließt ebenfalls mit der 2. Staatsprüfung ab. Sowohl im Vorbereitungsdienst wie im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst steht dabei die schulpraktische Ausbildung im Mittelpunkt. Berlin, den 02. August 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2012) 2