Drucksache 17 / 10 727 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 06. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2012) und Antwort Motivation und Kosten für angestellte und verbeamtete Lehrer_innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welcher Unterschied in der Berufserfahrung ver- beamteter Lehrer_innen zu angestellten Lehrer_innen rechtfertigt die Tatsache, dass bei Übernahme einer Funktionsstelle Beamt_innen die bisher erlangte Erfahrungsstufe in der neuen Gehaltsgruppe gewährt wird, während Angestellte nach dem TV-L in einer niedrigeren Erfahrungsstufe eingruppiert werden, so dass das Bruttoeinkommen mindestens 50,- € über dem bisherigen liegt? Zu 1.: Das Recht der Beamtinnen und Beamten und das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist in unterschiedlichen Rechtskreisen geregelt, die einem direkten Vergleich nicht zugänglich sind. Die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses von Beamtinnen und Beamten einschließlich der Besoldung unter Berücksichtigung des grundgesetzlich verbürgten Alimentationsprinzips wird ausschließlich durch den Gesetzgeber geregelt. Die Arbeitsbedingungen einschließlich der Vergütung der Tarifbeschäftigten werden hingegen im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie von den Tarifpartnern vereinbart. 2. Wie sollen Angestellte zur Übernahme einer Funktionsstelle motiviert werden, wenn ihr Nettoverdienst dann immer noch unterhalb des Nettoverdienstes von Beamt_innen mit gleicher Erfahrung und Qualifikation aber ohne Übernahme der anspruchsvollen Tätigkeiten und Verantwortung einer Funktionsstelle liegt? Zu 2.: Die Übernahme einer höherwertigen Funktion stellt die wesentliche Grundlage für Einkommensverbesserungen dar. Zur Deckung des Personalbedarfs und zur Bindung von qualifizierten Fachkräften wird Lehrkräften, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, übertariflich eine widerrufliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der zugeordneten Erfahrungs- stufe und der Endstufe 5 gewährt. Der Abstand zur NettoVergütung einer beamteten Lehrkraft wird durch diese Zulage in etwa ausgeglichen. Die Gewährung der Stufe 5 wirkt auch bei der Besetzung von Funktionsstellen. 3. Will man die gesamten Personalkosten von ange- stellten und verbeamteten Lehrkräften vergleichen, so sind für Beamte die Kosten für das Beihilfe-System zu berücksichtigen. Was kostet die Beihilfe für Berliner Landesbeamt _innen im Jahr 2011 inkl. Büro- und Personalkosten zur Bearbeitung der Anträge und wie viele Landesbeamt _innen im aktiven Dienst waren im Jahr 2011 berechtigt, Leistungen der Beihilfe in Anspruch zu nehmen? Zu 3.: Die Zentrale Beihilfestelle des Landesverwal- tungsamtes (LVwA) bearbeitet nicht nur die Beihilfeanträge von aktiven Landesbeamtinnen und Landesbeamten und deren Angehörigen, sondern auch die der berechtigten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Angehörigen bzw. Hinterbliebenen sowie für Berechtigte der sog. erstattungspflichtigen Einrichtungen. Die Bearbeitung hierfür wird in einer Organisationseinheit wahrgenommen. Insofern beziehen sich die nachfolgend genannten Kosten auf alle o.g. Beihilfeberechtigten. Nach Auswertung der Kostenleistungsrechnung (KLR) und der Kostenstelle für die Zentrale Beihilfenstelle des Landes Berlin wurden dort im Jahr 2011 rd. 11.496.000 € einschl. Büro-, Personal- und Datenverarbeitungskosten gebucht. Als Ausgaben wurden im Jahr 2011 insgesamt für Beihilfen rund 343 Mio. € angewiesen. Aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Ausgaben für die Beihilfe in 2011: aktive Beamtinnen und Beamte 150.790.991 € Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 192.193.321 € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 727 Beihilfeberechtigte aktive Beamtinnen und Beamte am 20.12.2011 72.109 zuzüglich beihilfeberechtigte Familienangehörige 87.328 Beihilfeberechtigte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger am o.g. Stichtag 51.735 zuzüglich beihilfeberechtigte Familienangehörige 29.678 Berlin, den 07. August 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2012) 2