Drucksache 17 / 10 729 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 09. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2012) und Antwort Kita-Ausbau mit Abstrichen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat Vorstöße auf Bundes- ebene, Standards für den Einsatz von pädagogischen Fachkräften sowie für bauliche und Ausstattungsstandards zu senken, um den Kitaausbau voranzutreiben? 2. Plant der Senat für Berlin einen Standardabbau im Bereich des pädagogischen Personals einschließlich einer Lockerung des Fachkräftegebots und wenn ja, was ist konkret vorgesehen und wie rechtfertigt der Senat dies? 3. Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats im Hinblick auf eine mögliche Absenkung von baulichen und Ausstattungsstandards in Berlin und wie werden diese begründet? Zu 1., 2. und 3.: Entscheidend für den Erfolg der vor- schulischen Betreuung, Bildung und Erziehung ist die Qualität der Tageseinrichtungen in pädagogischer und baulich-räumlicher Hinsicht. Berlin nimmt im Bundesvergleich schon jetzt einen vorderen Platz in der Versorgung mit Kitaplätzen ein und hat nunmehr das Kitaausbauprogramm unter dem Motto „Auf die Plätze, Kitas, los!“ gestartet. Nach den bisherigen Bedarfsprognosen werden bis Ende 2015 für eine bedarfsgerechte Versorgung bis zu 19.000 zusätzliche Kitaplätze benötigt, von denen bis zu 11.000 Plätze aus dem Kitaausbauprogramm entstehen sollen. Für den Senat von Berlin gibt es keinen Anlass für etwaige Standardabsenkungen in der Kindertagesbetreuung , um den angestrebten Kitaplatzausbau anzukurbeln. In den rechtlichen Regelungen Berlins sind keinerlei Absenkungen der baulich-räumlichen Standards vorgesehen . Über die Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) werden die Standards grundsätzlich gewährleistet. Auf mögliche Ausnahmetatbestände wird in der Antwort zu 4. eingegangen. Auch bezogen auf das pädagogische Personal ist kein Standardabbau vorgesehen. Vielmehr wurde der Personalschlüssel (Erzieher-Kind-Relation) in den Jahren 2010 und 2011 verbessert, um die Qualität weiter zu erhöhen. Ab dem 1.1.2013 wird zudem der Leitungsschlüssel weiter verbessert, indem eine Freistellung für die Leitungstätigkeit bei geringeren Kitagrößen ermöglicht wird. Der am 19.7.2012 veröffentlichte „Ländermonitor Frühkindliche Bildung“ bildet den hohen Anteil an vollzeitbeschäftigten pädagogischen Fachkräften in Berliner Kitas ab. Danach arbeitete in 2011 jede zweite der 20.400 Fachkräfte ganztags; das waren 4.800 oder 34,6 Prozent mehr als 5 Jahre zuvor. Des Weiteren wurden zwischen 2006 und 2011 in Berlin 4.400 neue Fachkräfte eingestellt. Die Verordnung zum Kindertagesförderungsgesetz (VOKitaFöG) schreibt in § 11 verbindlich vor, dass die Träger von Tageseinrichtungen zur Beschäftigung von ausreichendem sozialpädagogischem und zusätzlichem Fachpersonal verpflichtet sind. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, hat Berlin in sogenannten Quereinsteigerregelungen festgelegt, dass Personen aus verwandten Berufen und Personen, die eine Teilzeitausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher absolvieren, in begrenzten Umfängen nach Prüfung und Genehmigung durch die Einrichtungsaufsicht beschäftigt werden dürfen. 4. Wird der Senat auch die standardgerechte Bereit- stellung von Freiflächen für Kita-Einrichtungen jedweder Art gewährleisten bzw. unter welchen Voraussetzungen gibt es bereits jetzt Ausnahmen und wie sind diese begründet ? Zu 4.: Der Senat wird auch zukünftig auf die Ein- haltung der Standards für die Berliner Kindertagesstätten achten. Bezüglich der Außenflächen gilt die Orientierungsgröße 6 - 10 m2 Netto-Spielfläche je Platz. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 729 Wird einem Träger einer Kindertagesstätte von der zu- ständigen bezirklichen Jugendhilfe-Planung ein Platzbedarf bestätigt (nicht erforderlich für Elterninitiativkindertagesstätten ), kann unter den nachfolgend genannten Bedingungen eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII auch ohne eigene Freifläche erteilt werden. Grundsätzlich gilt diese Ausnahmeregelung nur für Standorte mit maximal 25 Plätzen ab dem 1. Lebensjahr . Die Raumbedingungen des Standortes müssen einen entsprechenden Ausgleich gewährleisten, dementsprechend sind mindestens 4 m2 pädagogische Nutzfläche pro Kind vorzuhalten, mit Freifläche sind es mindestens 3 m2. Der Träger muss die Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms ohne eigene Freifläche konzeptionell beschreiben und eine nahe gelegene Freifläche nachweisen und ihre Beschaffenheit und Ausstattung darstellen. Dieses können öffentliche Spielplätze oder Parkanlagen sein, die von der Einrichtungsaufsicht auf ihre Geeignetheit gesichtet werden. 5. Welche Standards liegen den Förderrichtlinien des Senats für das Berliner Kitaausbauprogramm zugrunde und wie und durch wen wird deren Einhaltung kontrolliert? Zu 5.: Das Land Berlin finanziert Vorhaben zum be- darfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung, durch die zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Berlin entstehen . Die Förderrichtlinie basiert auf der Landeshaushaltsordnung und stellt sicher, dass die rechtlichen Standards des Kindertagesförderungsgesetzes und der dazugehörenden Verordnung eingehalten werden. Nahezu alle Vorhaben im Rahmen des Kitaausbauprogramms bedürfen darüber hinaus einer Prüfung und Bestätigung der Erlaubnisfähigkeit gemäß § 45 SGB VIII durch die zuständige Einrichtungsaufsicht in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss). 6. Mit welchen Kompetenzen und personellen Ressourcen ist die Kitaaufsicht beim Senat ausgestattet, um jetzt und künftig die Einhaltung geltender Standards im Bereich der vorschulischen Förderung zu gewährleisten ? Zu 6.: Die Kita- und Einrichtungsaufsicht der SenBildJugWiss arbeitet mit 11 sozialpädagogischen Fachkräften sowie einer Verwaltungsmitarbeiterin (Prüfung der Personalausstattungen/Personalmeldungen). Im Zuge der Beschlussfassungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 wurde eine auf zwei Jahre befristete Beschäftigungsposition , ebenfalls Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge, zusätzlich eingerichtet, um dem steigenden Bedarf an Beratung und Prüfung gerecht zu werden. Berlin, den 07. August 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2012) 2