Drucksache 17 / 10 737 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 09. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2012) und Antwort Anerkennung ausländischer Abschlüsse – pädagogische Professionen im Fokus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger Berlins haben nach Kenntnis des Senats im Ausland erworbene Abschlüsse im pädagogischen Bereich, die aus welchen Gründen nicht anerkannt werden? 2. Woran scheitert die Anerkennung im Ausland er- worbener pädagogischer Abschlüsse in der Tendenz am häufigsten, Bürgerinnen und Bürger welcher Herkunftsländer und Qualifikationen sind besonders betroffen? Zu 1. und 2.: Für die Anerkennung im Ausland er- worbener sozialpädagogischer Abschlüsse muss die Qualifikation im Herkunftsstaat unmittelbar Zugang zu einem Beruf und dessen Ausübung geben, der dem gleichartig ist, für den im Aufnahmestaat die Anerkennung beantragt wird. Insofern sind nur ausländische Abschlüsse abgelehnt worden, die andere Schwerpunktsetzungen hatten wie z.B. Psychologinnen und Psychologen , Therapeutinnen und Therapeuten. Zahlen hierüber liegen nicht vor. Gleichartige pädagogische Abschlüsse werden an- erkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen . Bei wesentlichen Unterschieden werden – um die Einhaltung von Qualitätsstandards in den sozialpädagogischen Einrichtungen zu gewährleisten – Anpassungsmaßnahmen auferlegt, z.B. Facharbeit in Verbindung mit einem Anpassungspraktikum und Kolloquium, erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, praktisches Studiensemester. Darüber hinaus wird für die Gleichstellung ein Sprachdiplom auf dem Qualifikationsniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verlangt, da die Anerkennung nicht nur die Arbeit in bilingualen Einrichtungen ermöglicht, sondern in allen Tätigkeitsfeldern des sozialen Berufes. Denn für die pädagogische Arbeit sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse von zentraler Bedeutung. Die Anerkennung scheitert häufiger am Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, da die damit verbundenen Kosten für Kurse und Prüfungen von der Bundesagentur für Arbeit nicht übernommen werden. In manchen Fällen scheitert die Anerkennung auch an der persönlichen Situation der Antragstellerinnen und Antragsteller, die aus verschiedenen Gründen nicht bereit oder in der Lage sind, die entsprechenden fachlichen Anpassungsmaßnahmen zu absolvieren. Eine Aussage bezüglich der Herkunftsländer ist nicht möglich. 3. Welche Bedeutung hätte nach Auffassung des Senats eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Anerkennung von Abschlüssen im pädagogischen Bereich zur Deckung des Fachkräftemangels in Berliner Kitas? Zu 3.: Eine Lockerung der berufsrechtlichen An- erkennungspraxis ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, da ohnehin nur die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden, so dass es sich hier nur um das unbedingt notwendige Maß handelt. Jedoch hat der Senat in 2010, basierend auf der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG), Quereinstiegsregelungen festgelegt. Darin sind pädagogische Berufsabschlüsse aufgelistet, die für einen Quereinstieg in Frage kommen. Mit bestimmten Fortbildungsauflagen können diese Personen auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet werden. Bisher sind die Zahlen der Bewerberinnen und Bewerber aus den sog. „verwandten Berufen“ jedoch nicht dazu geeignet, den Fachkräftebedarf in nennenswertem Umfang zu decken. 4. Welche Chancen sieht der Senat in Umsetzung des sogenannten Bundes-Anerkennungsgesetzes, um insbesondere im Ausland erworbene pädagogische Abschlüsse zu prüfen, nach welchen Kriterien erfolgt diese Prüfung, was ist zur Anerkennung notwendig, welche Kriterien/Voraussetzungen müssen im Bereich pädagogischer Qualifikationen erfüllt sind? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 737 Zu 4.: Die Anerkennung richtet sich nach Landes-, nicht nach Bundesrecht. Das künftige Berliner Landesrecht wird aber in Anlehnung an das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes den Kreis der Berechtigten auf Bürgerinnen und Bürger sämtlicher Nationen erweitern . Bislang sind bereits im geltenden SozialberufeAnerkennungsgesetz die Berufsqualifikationen der Bürgerinnen und Bürger der EU und aller anderen Staaten anerkennungsfähig. Die Einzelheiten der künftigen Anerkennungspraxis sind im Verfahren zur Schaffung eines Berliner Berufsqualifikationsgesetzes festzulegen. 5. Welche Kosten entstehen den Betroffenen im Rahmen der gebührenpflichtigen Überprüfung ihrer Abschlüsse und wie wird gesichert, dass eine Überprüfung nicht aus Kostengründen scheitert? Zu 5.: Es wird zurzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 96 € erhoben, die auch von der Bundesagentur für Arbeit (JobCenter) übernommen wird. Grundsätzlich gilt im Gebührenrecht die Regel, dass der entstandene Verwaltungsaufwand abzudecken ist. Ob im Rahmen der Übernahme des Bundesgesetzes die Gebührenregelung eine integrations- und sozialpolitische Komponente erhalten wird, bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 6. Welches Interesse hat der Senat daran, dass mög- lichst viele Bürgerinnen und Bürger sich über die Anerkennungsmöglichkeiten ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen beraten lassen und wie wird er diese fördern? Zu 6.: Wenn es zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses kommt, dann eröffnet diese eine Berufszugangsmöglichkeit. Diese dient • der Integration, • dem Zugang zum Arbeitsmarkt, • der Verringerung des Fachkräftemangels, • mittelfristig der Entlastung der Sozialsysteme. Damit Bürgerinnen und Bürger sich nicht nur tele- fonisch oder persönlich über das Anerkennungsverfahren informieren können, wird der Internetauftritt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum Thema „Staatliche Anerkennungen in den sozialpädagogischen Berufen“ überarbeitet. 7. Wie viele pädagogische Fachkräfte mit qualifi- zierten pädagogischen Abschlüssen könnten nach Auffassung des Senats für die pädagogische Arbeit in Berliner Kitas gewonnen werden, wenn ihre Abschlüsse Anerkennung finden würden? Zu 7.: Hierzu liegen keine hinreichenden Erkenntnisse vor. 8. Was wird der Senat tun, um die bestehenden Anerkennungsmöglichkeiten auszuschöpfen und den Handlungsrahmen für eine Anerkennung pädagogischer Abschlüsse auch im bundesdeutschen Maßstab zu erweitern? Zu 8.: Die Anerkennung von Pädagoginnen und Päda- gogen richtet sich nach Landes-, nicht nach Bundesrecht. In Berlin werden die bestehenden Anerkennungsmöglichkeiten bereits jetzt ausgeschöpft (vgl. Antwort zu 4.). Bezogen auf den bundesdeutschen Maßstab ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes gerade in Kraft getreten, so dass Handlungsbedarf nicht besteht. Berlin, den 07. August 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2012) 2