Drucksache 17 / 10 738 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 09. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2012) und Antwort Fachkräftemangel in Kitas – zu Lasten von Kindern und Beschäftigten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Verabredungen gibt es zwischen Senat und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zur Zusammenarbeit bei der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften zur Beseitigung des Fachkräftemangels in Berliner Kitas? Zu 1.: Der Senat und die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg sind in regelmäßigem Kontakt bezüglich der Unterstützung bei der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften. Die Möglichkeiten werden im Rahmen der derzeitigen gesetzlichen Förderungsbedingungen der Regionaldirektion ausgeschöpft. 2. Welche Arten der Ausbildung bzw. Maßnahmen zum Erwerb eines anerkannten pädagogischen Abschlusses nach KitaFöG fördern Arbeitsagentur bzw. Jobcenter gegenwärtig in welchem quantitativen Umfang? Zu 2.: Derzeit werden die Vorbereitungskurse für die Nichtschülerprüfung durch Bildungsgutscheine sowie die Lehrgangskosten für die berufsbegleitende Teilzeitausbildung von den JobCentern übernommen. Angaben zum quantitativen Umfang der Förderung durch die Arbeitsagentur konnten in dem für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht ermittelt werden. 3. In welcher konkreten Art und Weise wird jeweils wer und zu welchen Rahmenbedingungen gefördert? (u.a. Zugangsvoraussetzungen, Praxisanteile, Anrechnung auf den Erzieherschlüssel, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsdauer , Ausbildungsabschluss) Zu 3.: Förderungsberechtigt sind grundsätzlich nur die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der JobCenter. In beiden unter 2. genannten Varianten gelten die für eine Erzieherausbildung erforderlichen Zugangsvoraussetzungen . Die Vorbereitungskurse für die Nichtschüler- prüfung dauern in der Regel ein Jahr, die berufsbegleitende Teilzeitausbildung dauert drei Jahre. In beiden Fällen ist die sich in der Ausbildung bzw. Vorbereitung befindliche Person mit ihrer Tätigkeit in der Regel mit bis zu 28 Wochenstunden auf den Fachkräfteschlüssel anrechenbar. In beiden Fällen ist der Abschluss der einer Erzieherin bzw. eines Erziehers. 4. Welche Bildungsträger führen die Ausbildung in Absprache mit der Arbeitsagentur /Jobcenter durch, nach welchen Kriterien und Verfahren wurden diese Träger ausgewählt, auf welcher fachlichen Grundlage wird ausgebildet und wer kontrolliert die Einhaltung der verabredeten Rahmenbedingungen sowie den Erfolg der Maßnahmen? Zu 4.: Durch die Arbeitsagentur/JobCenter werden grundsätzlich nur Maßnahmen von Bildungsträgern gefördert , die eine Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung ) besitzen. Für die Durchführung der Vorbereitungskurse zur Nichtschülerprüfung gibt es darüber hinaus keine Vorgaben. Der Senat ist nicht für Kurse zuständig, die nicht in staatlichen Schulen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen durchgeführt werden. Die Einrichtungen, die die Vorbereitungskurse auf die Nichtschülerprüfung anbieten, unterliegen nicht dem Schulgesetz für Berlin. Der Senat ist daher nicht berechtigt oder befugt, diesen Einrichtungen Vorgaben zu machen; er berät jedoch die Einrichtungen auf Anfrage. Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung hingegen erfolgt an staatlichen Schulen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen, die damit auch dem Schulgesetz unterliegen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10738 5. Welche Kitaträger wurden/werden auf Grundlage welcher Vereinbarungen zur Sicherung der Praxisanteile in der Ausbildung einbezogen, nach welchen Kriterien wurden diese ausgesucht und zu welchen Bedingungen sind die Auszubildenden in den Einrichtungen tätig (Ausbildungsvergütung , Anrechnung auf den Personalschlüssel …) und wer kontrolliert die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen? Zu 5.: Der Praxisteil der Ausbildung kann in jeder ge- nehmigten Kindertageseinrichtung erfolgen. Jedoch muss jeder Einzelfall auf Antrag von der Kita-Aufsicht geprüft und genehmigt werden. Die Auszubildenden werden mit bis zu 28 Wochenstunden auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet. Bei den Berliner Eigenbetrieben erfolgt die Vergütung nach Entgeltstufe 5 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Tarifangaben anderer Träger liegen dem Senat nicht vor. 6. Wie ist der Stand der Gespräche zwischen Senat und Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit über die Zielstellung, eine Ausbildung in Teilzeitform für 100 arbeitslose Bewerberinnen und Bewerber durchzuführen? Welche Kenntnisse hat der Senat über Ausbildungsverlauf und Erfolg der Maßnahme ? Zu 6.: Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Senat und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg wurde eine Fördermöglichkeit für arbeitslose Bewerberinnen und Bewerber durch das WeGebAUProgramm (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) verabredet . Es zeigte sich jedoch, dass aufgrund der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher nur eine sehr geringe Zahl Arbeitsloser für diesen Weg in Frage kommt. Prinzipiell ist es weiter möglich, geeignete Arbeitslose über diesen Weg zu fördern. 7. Hält es der Senat für möglich und erklärbar, dass eine arbeitslose, über einen Bildungsträger beschäftigte und über ein Jobcenter geförderte Kollegin als Erzieherin (ohne Abschluss) 39h in der Woche in der Kita eines freien Trägers für 900€ Brutto tätig ist und sich in ihrer Freizeit auf die Nichtschülerprüfung vorbereitet? Wie würde der Senat einen solchen Vorgang bewerten im Hinblick auf das Fachkräftegebot, auf eine tarifgerechte Entlohnung und im Hinblick auf eine sachgerechte Verwendung von Steuergeldern im Bereich der Arbeitsförderung ? Zu 7.: Personen, die sich auf die Nichtschülerprüfung vorbereiten, sind - sobald sie entweder einen Vorbereitungskurs besuchen oder verbindlich zur Prüfung angemeldet sind – auf den Fachkräfteschlüssel anrechenbar . Bei den Vorbereitungskursen gibt es verschiedene Modelle, so ist es im Blockmodell durchaus möglich, dass jemand in den kursfreien Zeiten bis zu 39 Stunden in einer Kita arbeitet. 8. An wen könnte sich eine solcherart betroffene Kollegin wenden und welchen Handlungsbedarf sieht der Senat grundsätzlich, um Folgen des Fachkräftemangels, die auf dem Rücken der Kinder und Beschäftigten ausgetragen werden, wirkungsvoll zu begegnen? Zu 8.: Für Beschwerden bei Verstößen gegen die Kindertagesförderungsverordnung (VOKitFöG) ist die Kita-Aufsicht zuständig. Der Senat hat durch seine Quereinsteigerregelungen die Bedingungen festgelegt, nach denen Auszubildende und Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den Kindertageseinrichtungen arbeiten können. Erhält der Senat Kenntnis von Verstößen, werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören bspw. Auflagen zur Erfüllung des Personalsolls, Fortbildungsauflagen für Leitungskräfte, Verhängung eines Aufnahmestopps von Kindern oder – im Extremfall – die Rücknahme der Betriebserlaubnis. Berlin, den 02. August 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2012) 2