Drucksache 17 / 10 739 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 09. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2012) und Antwort BER-Debakel X: Baugrundgutachten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Antwort beruht auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wann, in welcher Form und nach welchen Kriterien wurde die Baugrundbegutachtung für das Terminalgebäude sowie die zugehörigen Parkhäuser des Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ausgeschrieben? Antwort zu Frage 1: Die Beauftragung zur Erstellung der Baugrundgutachten des Terminalgebäudes und der Parkhäuser erfolgte unter der Maßgabe der geplanten Gebäude in Zusammenarbeit mit dem Entwurfsplaner /Architekten unter Vorgabe des statischen Konzeptes des Lastabtrages. Frage 2: Wie viele Baugrundgutachten wurden schließlich bei wem in Auftrag gegeben? Antwort zu Frage 2: Für jedes Parkhaus einschließlich Mietwagencenter und terminalnahes Parken wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Hierfür wurden durch die FBB das Büro „Baugrundinstitut Franke-Meißner BerlinBrandenburg GmbH“ beauftragt. Des Weiteren wurde im Auftrag des Generalplaners durch Dr.-Ing. Jens Karstedt ein Gründungsgutachten angefertigt. Für das Terminalgebäude erstellte das Büro „Baugrundinstitut Franke-Meißner Berlin-Brandenburg GmbH“ ebenfalls das Baugrundgutachten. Frage 3: Wenn mehrere Baugrundgutachten erstellt wurden, widersprachen sich diese ganz oder in einigen Punkten? Wenn ja, in welchen Punkten? Antwort zu Frage 3: Die Baugrundgutachten widersprechen sich nicht. Frage 4: Sollten derartige Widersprüche aufgetreten sein, waren der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft sowie der Senat von Berlin darüber informiert? Antwort zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage Nr. 3. Frage 5: Auf welche Risiken und/oder möglicherweise problematische Entwicklungen wiesen die erstellten Baugrundgutachten hin? Antwort zu Frage 5: Ein Baugrundgutachten enthält keine Bedenken, sondern Lösungen und Empfehlungen. Alle im Baugrundgutachten erarbeiteten Empfehlungen wurden in die Planung übernommen und durch den Prüfingenieur vor Ort überwacht und protokolliert. Berlin, den 30. Juli 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2012)