Drucksache 17 / 10 742 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Felicitas Kubala (GRÜNE) vom 09. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2012) und Antwort Istanbuler Wasserkonsens – international Konsens erzielt und lokal nichts passiert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf dem 5. Weltwasserforum 2009 in Istanbul verabschiedeten die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter den sogenannten „Istanbuler Wasserkonsens “. Wer hat für das Land Berlin an dem Forum teilgenommen und wer hat die Vereinbarung unterzeichnet ? Antwort zu 1: Beim alle drei Jahre stattfindenden Weltwasserforum in Istanbul war Berlin durch die damalige Staatssekretärin für Bauen und Wohnen, Frau Hella Dunger-Löper (SPD), vertreten, die für den Regierenden Bürgermeister von Berlin teilnahm. Das Weltwasserforum verfolgt das Ziel, Wasser auf die politische Tagesordnung zu setzen und den politischen Willen zu erhöhen, sich mit der Thematik Wasser und den damit verbundenen Problemen zu befassen sowie ein handlungsfähiges Umfeld zu kreieren, um diese Probleme wirksam anzugehen. Strategien und Maßnahmen des Wassermanagements erfahren auf der internationalen Agenda so eine höhere Priorität. Der Wasserkonsens stellt ein nicht bindendes Ab- kommen zwischen Städten auf der ganzen Welt dar, um vor dem Hintergrund globaler Veränderungen, darunter Urbanisierung und Klimawandel, notwendige Maßnahmen zu städtischen Wasserthemen einzuleiten und Probleme der internationalen Gemeinschaft nahezubringen . Frau Dunger-Löper stellte in Istanbul die Strategien zur Wassernutzung in Berlin dar. Frage 2: Welche Konsequenzen hat der Senat aus den Beschlüssen dieses Konsenses bezogen? Antwort zu 2: Für Berlin steht die effiziente Nutzung von Wasser seit Jahren im Mittelpunkt, nicht zuletzt da auch die zurzeit noch komfortablen Wasserressourcen in Berlin durch den Klimawandel und die Folgen des Klimawandels kostbarer und teurer werden. Die Stadt Berlin trägt dafür Sorge, dass ökologische Standards künftig noch stärkere Berücksichtigung finden. Auch trage Berlin bereits durch eigene ökologische Projekte zum internationalen Wissens- und Technologietransfer bei. Erfahrungsaustausch werde somit in besonderer Weise durch das Land Berlin gefördert. Auf den Wasserkonsens hin ist die vernetzte Zusammenarbeit der „Berliner Wasserpartner" z. B. bei Forschungsanträgen und Modellprojekten zum Einsatz innovativer Ideen und Verfahren weiter verstärkt worden. Frage 3: Welche konkreten Projekte wurden in der Folge des Konsenses umgesetzt? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt betreibt Projektberatung, Auswertung und Dokumentation stadtökologischer Modellvorhaben , Veröffentlichung von Leitfäden und fördert durch Vorträge zu aktuellen Projekten den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer. Literaturverzeichnis [1] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin 2011, Rundschreiben SenStadt VIC Nr. 01/2011, Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Bewertung von Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung – Ausgabe 2011 [2] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin 2011, Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung, Gebäudebegrünung, Gebäudekühlung. Leitfaden für Planung, Bau, Betrieb und Wartung [3] Deutscher DachgärtnerVerband e.V. (DDV) 2011, Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen [4] Reichmann, B., 2011, Stadtökologische Modellvorhaben und Regenwassernutzung in Berlin. Tagungsband der fbr 2011, Schriftenreihe fbr 14, S.27ff [5] Reichmann, B., 2009, Stadtökologische Modellvorhaben und Gebäudebegrünung in Dachbegrünung in der modernen Städtearchitektur. Tagungsband Internationaler Gründach-Kongress, Nürtingen2009, S.135-144 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 742 Frage 4: Der Konsens fordert eine stärkere inter- nationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Wasserknappheit und zur Förderung des nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Wasser. In Berlin sind führende Unternehmen der weltweiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich Wasser vertreten. Inwieweit ist der Senat aktiv geworden, um diese Zusammenarbeit zu unterstützen und damit seinen Verpflichtungen aus dem Istanbuler Wasserkonsens nachzukommen? Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt stellt international Berliner Projekte vor, z. B. Vorträge und Kooperation mit Portugal, und bietet auf rege Nachfrage hin Fachbegleitung von internationalen Gruppen in Berlin an. Projektvorstellungen , Fachvorträge und Dokumentationen erfolgen möglichst auch in englischer Sprache oder werden in die jeweilige Landessprache übersetzt. Siehe auch http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung unterstützt das von der Messe Berlin ausgerichtete Veranstaltungsformat „BLUE PLANET – BERLIN WATER DIALOGUES. Dieses Veranstaltungskonzept ist ein international ausgerichtetes Konferenzformat , das in einer Reihe von sektorübergreifenden und zukunftsorientierten Dialogveranstaltungen globale Fragestellungen zum Umgang mit den Wasserressourcen thematisiert. In strategischer Partnerschaft mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde ein Forum geschaffen, das den intensiven Dialog von Verantwortlichen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik befördert. Der Schwerpunkt liegt auf wirtschaftlichen Themen und der Rolle und dem Beitrag von Wirtschaftsunternehmen. Besondere Merkmale der Dialogveranstaltungen sind ihr sektorübergreifender Ansatz, ihre internationale Ausrichtung und die Verknüpfung der Wasserthematik mit Fragen des Klimawandels . Bislang fanden zwei mehrtägige Dialogveranstal- tungen jeweils in Verbindung mit großen Fachmessen statt. Im Herbst 2012 wird es die nächste Dialogveranstaltung geben. Frage 5: Darüber hinaus verpflichten sich die Unter- zeichnenden des Istanbuler Wasserkonsenses 5.1 zu einer Bewertung des internen und externen Drucks auf lokale Wasserressourcen und ihrer aquatischen Artenvielfalt, um die wichtigsten Herausforderungen bei ihrem Erhalt zu ermitteln, 5.2 zu einer Bestandsaufnahme kommunaler Regierungspolitiken , Strategien und Pläne, die geeignet sein müssen, mit jenen globalen Herausforderungen umzugehen , welche die lokalen Wasservorkommen und - systeme mittel- und langfristig bedrohen, 5.3 zur Entwicklung eines Dialogs mit allen Beteiligten auf kommunaler Ebene, um eine gemeinsame Vorstellung zwischen wesentlichen Akteuren hinsichtlich der Definition lokaler Prioritäten und Aktionspläne im Wassersektor zu schaffen, 5.4 zur Definition von messbaren Zielen, welche für unsere Rechtsprechung spezifisch sind und welche die im Istanbuler Wasserkonsens eingegangene Verpflichtung reflektieren, sowie die Einrichtung eines Kontroll- und Berichtssystems, um die Verantwortlichkeit ihrer Strategien und Handlungen zu steigern, 5.5 zur Umsetzung der entwickelten Handlungspläne, um konkrete Verbesserungen in ihren Wasser- und Sanitärdiensten zu erreichen und um die Belastbarkeit der kommunalen Ebene angesichts weltweiter Veränderungen zu erhöhen. In welcher Art und Weise ist der Senat in den letzten drei Jahren im Sinne der o.g. einzelnen Unterpunkte aktiv geworden und welche Ergebnisse kann er zu jedem einzelnen dieser Unterpunkte vorlegen? Antwort zu 5: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt ist Projektpartner bei laufenden Forschungsvorhaben und bei der Ausschreibung aktueller Forschungsvorhaben z.B. des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf dem Gebiet „Intelligente und multifunktionelle Infrastruktursysteme für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung" im Rahmen des Förderprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen". Grundsätzlich werden die lokalen Wasserressourcen und die aquatische Vielfalt über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie intensiv bewertet und durch Maßnahmen in ihrer Funktionsfähigkeit gestärkt, um einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Frage 6: Abschließend verpflichteten sich die Unter- zeichnerInnen über die aus dem Wasserkonsens resultierenden Aktivitäten Bericht zu erstatten und die Herausforderungen und Fortschritte ihrer Städte bei der Ausführung oben genannter Handlungen aus Anlass des nächsten Weltwasserforums 2012 zu teilen. Wann und in welcher Weise wurde vom Land Berlin Bericht erstattet? Frage 7: Haben VertreterInnen Berlins am Welt- wasserforum März 2012 in Marseille teilgenommen? Wenn ja, wer und mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6. und 7.: Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist keine Teilnahme am Weltwasserforum März 2012 in Marseille geplant worden. Berichterstattung und Darstellung der Aktivitäten zur Wasserthematik erfolgen im Zuge von Publikationen im Internet und in Form von Broschüren zu z.B. Projektdarstellungen (s. a. zu 3. und 4.). Berlin, den 29. August 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2012) 2