Drucksache 17 / 10 744 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 05. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2012) und Antwort Aufgabe und Arbeitsweise der Jobcenter-Beiräte in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer sind die Mitglieder und Stellvertreter/innen in den örtlichen Beiräten der Jobcenter nach § 18d SGB II in den Bezirken (bitte für alle Bezirke getrennt auflisten)? 2. Wer nimmt den Vorsitz in den einzelnen Jobcenter- Beiräten wahr? 3. Welche Personen sind als Mitglied oder Stellvertreter/in in mehreren Beiräten vertreten? 4. Nach welchen Kriterien werden die Beirats- mitglieder und –stellvertreter/innen in den einzelnen Jobcentern ausgewählt und wie funktioniert der Auswahlprozess? Zu 1. bis 4.: Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde der § 18 d "Örtliche Beiräte" in das SGB II neu aufgenommen. Er sieht die Bildung örtlicher Beiräte in jeder gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) und jeder Optionskommune regelhaft und verpflichtend vor. Die Regelung sieht vor, dass die Trägerversammlung der Jobcenter die Mitglieder des Beirates auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere der Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Kammern, berufen. Vertreterinnen und Vertreter des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, dürfen nicht Mitglied sein. Die örtlichen Beiräte nach § 18d SGB II werden gemäß der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit nach § 44b Abs.2 SGB II mit sieben Mitgliedern besetzt. Vorschläge für die Mitgliedschaft können folgende Institutionen unterbreiten : o der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bezirk BerlinBrandenburg (1 Mitglied) o die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (1 Mitglied) o die Industrie- und Handelskammer Berlin (1 Mitglied) o die Handwerkskammer Berlin (1 Mitglied) o die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Berlin (1 Mitglied) o sonstige Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes (2 Mitglieder) Die „sonstigen Beteiligten“ werden von der Trägerversammlung des Jobcenters nach örtlichen Besonderheiten ausgewählt. Der Vertretungsfall wird entweder durch eine Stimmrechtsübertragung auf ein anderes Mitglied oder durch die Benennung einer festen Vertreterin oder eines festen Vertreters geregelt. Da in allen 12 Berliner Jobcenterbeiräten die ersten fünf berufenen Mitglieder auf Vorschlag der o.g. fünf feststehenden Institutionen erfolgt, sind auch Vertreterinnen und Vertreter dieser Verbände in mehreren Beiräten tätig. Die aktuelle Besetzung der 12 örtlichen Beiräte der Berliner Jobcenter ist der beiliegenden Tabelle 1 zu entnehmen. 5. In welchem Beirat sind ALG-II-Bezieher/innen bzw. Vertreter/innen von Erwerbsloseninitiativen direkt oder indirekt vertreten? Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Mitglieder? Zu 5.: Über den ALG II-Bezug von Beiratsmitgliedern kann der Senat keine Angaben machen. Nach seiner Kenntnis ist in den Beiräten der Jobcenter Berlin-Mitte und Berlin-Steglitz-Zehlendorf je ein(e) Vertreterin bzw. ein Vertreter des Berliner Arbeitslosenzentrums (BALZ) und im Beirat des Jobcenters Berlin-Spandau ein(e) Vertreterin bzw. ein Vertreter des Vereins zur Förderung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10744 von Arbeitslosen - Treffpunkt Regenbogen als Mitglied berufen worden. 6. Wie viele Mitglieder haben die jeweiligen Beiräte und wie hat sich die anteilsmäßige Zusammensetzung der Akteure vor und nach der SGB-II-Novelle zum 1. Januar 2011 verändert? Zu 6.: Die Antwort ist den beigefügten Tabellen 1 und 2 zu entnehmen. 7. Wie oft haben sich die Beiräte der Jobcenter 2011 und 2012 getroffen (bitte Sitzungstermine nach Jobcentern getrennt auflisten)? Zu 7.: Die Geschäftsordnungen der Beiräte sehen im Regelfall vier Beiratssitzungen im Jahr vor. Die einzelnen Sitzungstermine seit Neugründung der Beiräte sind der Tabelle 3 zu entnehmen. 8. Warum weisen manche Jobcenter die Beiräte und ihre Mitglieder auf ihrer Website aus, andere jedoch nicht? Zu 8.: Die Entscheidung über die Veröffentlichung der Mitglieder der örtlichen Beiräte obliegt dem Beirat selbst. Ob und welche Entscheidung dort getroffen worden sind, ist dem Senat nicht bekannt. 9. Werden die Beschlussempfehlungen der Beirats- mitglieder schriftlich fixiert? Wenn ja, wo werden sie veröffentlicht? Zu 9.: Die Geschäftsordnungen sehen vor, dass die Empfehlungen an die Geschäftsführungen und Beschlüsse des Beirates in der Verantwortung des Vorsitzes schriftlich niederzulegen sind. Sie werden nicht veröffentlicht. 10. Sind die Unterlagen und Protokolle der Sitzungen öffentlich? Bitte um Hinweis, wo diese veröffentlicht sind? Zu 10.: Die Sitzungen der Beiräte sind nicht öffentlich. Eine Veröffentlichung der Unterlagen und Protokolle ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Beirates und ggf. weitere Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer über alle als vertraulich eingestuften Beschlussvorgänge, Empfehlungen und sonstigen Beratungsgegenstände Stillschweigen zu bewahren. 11. Wie ist der Abstimmungsmodus der einzelnen Beiräte? Zu 11.: Der Beirat fasst seine Beschlüsse sowie seine Empfehlungen an die Geschäftsführung der Jobcenter mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen rechnen nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 12. Gibt es eine Muster-Geschäftsordnung für die Jobcenter-Beiräte nach § 18d SGB II in Berlin seit dem 1. Januar 2011 (bitte Muster-Geschäftsordnung von vor und nach der SGB-II-Neuorganisation zum Januar 2011 beilegen)? Wer hat die jeweilige Muster-Geschäftsordnung erarbeitet? Zu 12.: Die zwischen beiden Trägern der Berliner Jobcenter abgestimmte Muster-Geschäftsordnung für Beiräte gem. § 18d SGB II liegt bei. Eine MusterGeschäftsordnung vor Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende liegt dem Senat nicht vor. 13. Wie haben sich die Kompetenzen der Jobcenter- Beiräte seit der SGB-II-Neuorganisation zum 1. Januar 2011 im Vergleich zu vorher im Land Berlin geändert? Zu 13.: Auch vor der Gesetzesnovellierung zum 01.01.2011 hat der Bundesgesetzgeber die örtliche Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit mit den regionalen Beteiligten des Arbeitsmarktes bei der Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im § 18 SGB II festgeschrieben. Mit Neueinführung des § 18d SGB II hat der Gesetzgeber diese Zusammenarbeit unterstrichen, in dem er die verbindliche Gründung eines Beirates für jedes Jobcenter gesetzlich verankert hat und ihm als zentrale Aufgabe die Beratung der Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsleistungen des SGB II zugewiesen hat. Die Beschlussempfehlungen haben nur empfehlenden Charakter und binden die Geschäftsführungen der Jobcenter nicht bei der letztendlichen Ausführung. 14. Welche Vorgaben zur Einrichtung von Beiräten in Berlin werden in der Rahmenvereinbarung zwischen Bundesagentur für Arbeit (RDBB) und dem Land Berlin nach § 44b SGB II gemacht (bitte vollständige Rahmenvereinbarung beilegen)? Zu 14.: Über die Festlegung hinaus, welche Institutionen Vorschläge für die Besetzung der Beiräte machen können (siehe Antwort zu Fragen 1 bis 4), haben sich die Träger darauf geeinigt, den Beiräten die beiliegende Muster-Geschäftsordnung zur Verfügung zu stellen. 15. Welche Jobcenter-Beiräte verwenden die Muster- Geschäftsordnung, welche weichen davon ab (bitte die entsprechenden Abweichungen in der Geschäftsordnung nach Jobcentern getrennt ausweisen)? Zu 15.: Alle 12 Jobcenterbeiräte haben die Muster- geschäftsordnung übernommen und in Bezug auf die Besetzung des sechsten und siebten Beiratsplatzes, auf den Sitzungsturnus (in der Regel viermal jährlich) und auf die Dauer des Vorsitzes und stellvertretenden Vorsitzes modifiziert (Ein bis zwei Jahre). 16. Existieren Schulungsveranstaltungen für (neue) Beiratsmitglieder in Berlin? Wer bietet sie an und durch wen werden sie finanziert? 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10744 3 Zu 16.: Schulungsveranstaltungen für Beiratsmitglieder sind dem Senat nicht bekannt. Inwieweit die entsendenden Organisationen Schulungen anbieten, entzieht sich seiner Kenntnis. Berlin, den 31. Juli 2012 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2012) 1 Muster-Geschäftsordnung für den Beirat (§ 18d SGB II) der gemeinsamen Einrichtung _____________ § 1 - Zusammensetzung des Beirates (1) Auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere der Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen, beruft die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung die Mitglieder des Beirates und deren Stellvertretungen . Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, dürfen nicht Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Beirats sein. Gleiches gilt für Personen, die im Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Einrichtung zu einer betreuten Bedarfsgemeinschaft gehören. (2) Der Beirat der gemeinsamen Einrichtung _______ setzt sich aus 7 1) Mitgliedern folgender Institutionen zusammen: • Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Berlin-Brandenburg • Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg • Industrie- und Handelskammer Berlin • Handwerkskammer Berlin • Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Berlin • __________________ 2) • __________________ 2) (3) Mitglieder können sich durch Übertragung ihrer Stimmrechte an andere Mitglieder des Beirats vertreten lassen. Die Übertragung bedarf der Schriftform, die elektronische Form (e-Mail) ist zulässig. Alternativ können sich Mitglieder des Beirats durch eine von der Trägerversammlung berufene Stellvertretung im Falle der Verhinderung vertreten lassen. Die Stellvertretung organisiert das verhinderte Mitglied eigenverantwortlich. § 2 - Aufgaben des Beirates (1) Der Beirat berät die gemeinsame Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. (2) Die Beratung der gemeinsamen Einrichtung hat die Auswahl und Gestaltung der Leistungen nach den §§ 16 bis 16f SGB II zum Gegenstand. Hierbei sind die mit der gemeinsamen Einrichtung vereinbarten operativen Ziele und geschäftspolitischen Schwerpunkte sowie die finanziellen Möglichkeiten des Eingliederungsbudgets zu beachten. Die Beratung zum Einsatz von Instrumenten und Maßnahmen zur Eingliederung folgt dem Leitgedanken , Hilfebedürftigkeit der Menschen im Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Einrichtung möglichst schnell und nachhaltig zu beenden bzw. zu verringern. (3) Die Beratung erfolgt in Form von Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung. 1) Gemäß der zwischen Bundesagentur für Arbeit und dem Land Berlin abgeschlossenen Vereinba- rung nach § 44b SGB II haben die Beiräte der Jobcenter in Berlin jeweils 7 Mitglieder. 2) Die Trägerversammlung entscheidet, welche „sonstigen Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes“ Mitglieder für den Beirat vorschlagen dürfen. 2 (4) Grundlage der Empfehlungen sind insbesondere Analysen zur Wirkung bisher erbrachter arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen der gemeinsamen Einrichtung für die Eingliederung in Arbeit und die Auswirkungen auf den örtlichen Arbeitsmarkt sowie Wirkungserwartungen an künftig einzusetzende Instrumente und Maßnahmen. Die dazu verfügbaren Daten sowie weitere für die Beratungsaufgabe des Beirates relevante Informationen stellt die gemeinsame Einrichtung dem Beirat auf Anforderung in anonymisierter Form und unter Beachtung der Datenschutzvorschriften im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. (5) Der Beirat berücksichtigt bei seinen Empfehlungen die gleichstellungspolitischen Vorgaben des SGB II im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes. § 3 - Vorsitz des Beirates (1) Die Mitglieder des Beirates wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit für die Dauer von ____ 3) einen Vorsitz und eine Stellvertretung. (2) Die Wahl leitet ein Mitglied, das für die Wahl als Vorsitz oder Stellvertretung nicht zur Verfügung steht. (3) Bei Rücktritt oder Abberufung des Vorsitzes oder der Stellvertretung ist die entsprechende Funktion unverzüglich durch eine Neuwahl wieder zu besetzen. (4) Die Stellvertretung nimmt die Aufgaben des Vorsitzes für den Fall von dessen Abwesenheit wahr. § 4 - Sitzungen des Beirates (1) Der Beirat tagt __________________ 4). Weitere Sitzungen werden bei Bedarf angesetzt. (2) Der Vorsitz beruft den Beirat ein und leitet die Sitzungen. (3) Anlässlich der Einberufung des Beirates übersendet der Vorsitz den Entwurf einer Ta- gesordnung. Die Tagesordnung ist den Mitgliedern des Beirates und der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung mindestens 10 Arbeitstage vor einer anberaumten Sitzung zuzuleiten. (4) Die Tagesordnung wird zu Beginn jeder Sitzung – ggf. nach Änderung oder Ergänzung durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder – endgültig festgelegt. (5) Die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung nimmt auf Wunsch des Beirates oder auf eigenen Wunsch an den Sitzungen teil. (6) Der Beirat kann Sachverständige und Berater/innen zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen zulassen. (7) Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Sie finden in der Regel in den Räumlichkeiten der gemeinsamen Einrichtung statt. 3) Festlegung eines Zeitraumes 4) Festlegung eines regelmäßigen Sitzungsturnus 3 § 5 - Beschlussfassung im Beirat (1) Der Beirat kann Beschlüsse fassen, die ihn selbst binden. Gegenüber der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung können Empfehlungen ausgesprochen werden. Der Beirat fasst seine Beschlüsse sowie seine Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen rechnen nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. (2) Die Geschäftsordnung ist mit einfacher Mehrheit der Mitglieder zu beschließen. (3) Der Beirat ist beschlussfähig bzw. kann Empfehlungen an die Geschäftsführung der ge- meinsamen Einrichtung richten, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß schriftlich eingeladen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. (4) Der Beirat stimmt in der Regel offen ab. Eine geheime Abstimmung erfolgt, wenn dies verlangt wird. Liegen zu einem Gegenstand mehrere Anträge vor, so ist zunächst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen. (5) Der Vorsitz stellt das Beratungsergebnis fest. § 6 - Schriftliche Niederlegung der Beschlüsse, Protokollführung und Weitergabe der Empfehlungen (1) Die Beschlüsse des Beirates sind in der Verantwortung des Vorsitzes schriftlich niederzulegen . Auch die übrigen Ergebnisse der Sitzungen sind zu protokollieren. (2) Die dokumentierten Beschlussfassungen, Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung und Protokolle sind den Mitgliedern des Beirates und der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Sitzung zuzuleiten. § 7 - Verschwiegenheitspflicht (1) Die Mitglieder des Beirates und ggf. weitere Sitzungsteilnehmer/innen haben über alle als vertraulich eingestuften Beschlussvorgänge, Empfehlungen und sonstigen Beratungsgegenstände Stillschweigen zu bewahren. (2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für alle Sozialdaten. § 8 - Aufwandsentschädigung Aufwandsentschädigungen werden nicht gewährt. § 9 - Zusammenarbeit mit Medien Anfragen von Medien an Mitglieder des Beirates, die Aufgaben des Beirates betreffen, werden ausschließlich von dem Vorsitz beantwortet. § 10 - Inkrafttreten und Gültigkeit (1) Die Geschäftsordnung tritt durch Beschluss gemäß § 5 Abs. 2 in Kraft. (2) Sie behält Gültigkeit, bis sie oder Teile von ihr durch anderslautende Beschlüsse des Beirates geändert werden. Besetzung der Jobcenter-Beiräte ab 2011 nach § 18d SGB II Tabelle 1 Vorschlagsrecht zur Mitgliedschaft Jobcenter BerlinCharlottenburg -Wilmersdorf Jobcenter BerlinFriedrichshain -Kreuzberg Jobcenter BerlinLichtenberg Jobcenter BerlinMarzahn -Hellersdorf 1 DGB Ver.di (Vorsitz) Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin (Vorsitz) Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Industriegewerkschaft Metall (stellvertretender Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin (Vorsitz) Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter 2 UVB Bauindustrieverband BB e.V. Vertretung: Stimmrechtsübertragung Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BB e.V. (stellvertretender Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Innung Metall- und Kunststofftechnik Vertretung: Stimmrechtsübertragung Fa. Frank – Baumschulen- und Gartengestaltung Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter 3 IHK Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung 4 HWK Fa. Cujic Gebäudereinigung GmbH Vertretung: Stimmrechtsübertragung Handwerkskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Gebäudereiniger-Innung Vertretung: Stimmrechtsübertragung Fa. Krüger - Glas- und Gebäudereinigung Vertretung: Stimmrechtsübertragung 5 Liga Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin (Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter 6 weitere Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (stellvertretender Vorsitz) Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Migrationsbeirat Vertretung: Stimmrechtsübertragung Vereinigung der Vietnamesen BB e.V. Vertretung: Stimmrechtsübertragung Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreis e.V. Vertretung: Stimmrechtsübertragung 7 weitere Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg Vertretung: Stimmrechtsübertragung nicht besetzt Sozialverband VdK Marzahn-Hellersdorf (stellv. Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung 2SenAIF – II C 51 Antwort auf KA 17/10 744 vom 05.07.2012 Stand: 20.07.2012 Seite 1  Besetzung der Jobcenter-Beiräte ab 2011 nach § 18d SGB II Tabelle 1 Vorschlagsrecht zur Mitgliedschaft Jobcenter BerlinMitte Jobcenter BerlinNeukölln Jobcenter BerlinPankow * Jobcenter BerlinReinickendorf 1 DGB Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin (stellvertretender Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (Vorsitz) Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Industriegewerkschaft Bau Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie Berlin-Brandenburg Vertretung: Stimmrechtsübertragung 2 UVB Bauindustrieverband Vertretung: Stimmrechtsübertragung Vereinigung der Unternehmerverbände in Berlin-Brandenburg e.V. (stellvertretender Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Gebäudereiniger-Innung Vertretung: Stimmrechtsübertragung Fa. Fritz Scharf GmbH Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter 3 IHK Industrie- und Handelskammer Berlin (Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industrie- und Handelskammer Berlin (stellvertretender Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung 4 HWK Handwerkskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Handwerkskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Innung Metall- und Kunststofftechnik Vertretung: Stimmrechtsübertragung Handwerkskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung 5 Liga Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Aufbruch Neukölln e.V. Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter 6 weitere Bezirksverordnetenversammlung Mitte Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Bezirksverordnetenversammlung Neukölln Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Frauenbeirat Pankow Vertretung: Stimmrechtsübertragung Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf (Vorsitz) Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter 7 weitere Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e.V. (BALZ) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Bezirksverordnetenversammlung Neukölln Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter Berliner Bündnis für Wirtschaft und Arbeit – Schlosserei Dudek Vertretung: Stimmrechtsübertragung Evangelischer Kirchenkreis Reinickendorf Vertretung: Stimmrechtsübertragung 2SenAIF – II C 51 Antwort auf KA 17/10 744 vom 05.07.2012 Stand: 20.07.2012 Seite 2  * Vorsitz und stellvertretender Vorsitz wird voraussichtlich am 23.08.2012 neu gewählt Besetzung der Jobcenter-Beiräte ab 2011 nach § 18d SGB II Tabelle 1 2SenAIF – II C 51 Antwort auf KA 17/10 744 vom 05.07.2012 Stand: 20.07.2012 Seite 3  Vorschlagsrecht zur Mitgliedschaft Jobcenter BerlinSpandau Jobcenter BerlinSteglitz -Zehlendorf Jobcenter BerlinTempelhof -Schöneberg Jobcenter BerlinTreptow -Köpenick 1 DGB Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin (stellvertretender Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Verdi Berlin-Brandenburg (stellvertretender Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industriegewerkschaft Bau Vertretung: Stimmrechtsübertragung Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin (Vorsitz) Vertretung: feste(r) Vertreterin/Vertreter 2 UVB Fa. Kretschmann – Gartenbau & Gartenservice Vertretung: Stimmrechtsübertragung Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BB e.V. (Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Fachgemeinschaft Bau Vertretung: Stimmrechtsübertragung Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BB e.V. Vertretung: Stimmrechtsübertragung 3 IHK Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Industrie- und Handelskammer Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung 4 HWK Maler- und Lackierer-Innung Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Maler- und Lackierer-Innung Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Handwerkskammer Berlin (Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Elektro-Innung Berlin (Stellvertretender Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung 5 Liga Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Nachbarschaftsheim Mittelhof e.V. Vertretung: Stimmrechtsübertragung Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Vertretung: Stimmrechtsübertragung Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V. Vertretung: Stimmrechtsübertragung 6 weitere Ver.di (Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e.V. (BALZ) Vertretung: Stimmrechtsübertragung Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer Vertretung: Stimmrechtsübertragung Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung Vertretung: Stimmrechtsübertragung 7 weitere Verein zur Förderung von Arbeitslosen Treffpunkt Regenbogen Vertretung: Stimmrechtsübertragung Caritasverband Vertretung: Stimmrechtsübertragung Integrationsfachdienst Südwest (stellvertretenden Vorsitz) Vertretung: Stimmrechtsübertragung nicht besetzt Besetzung der Jobcenter-Beiräte vor 2011 Tabelle 2 Nr. Jobcenter Berlin- Charlottenburg-Wilmersdorf Jobcenter BerlinFriedrichshain -Kreuzberg Jobcenter BerlinLichtenberg Jobcenter BerlinMarzahn -Hellersdorf 1 Gebäudereiniger-Innung Bezirksverordnetenversammlung (Die Grünen) Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Industrie- und Handelskammer Berlin 2 Fa. Fritz Jahn GmbH&Co.KG Erwerbslosenausschuss (Gewerkschaft) Industriegewerkschaft Metall Berlin Handwerkskammer Berlin 3 Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V. Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin Industriegewerkschaft Bau Berlin Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin 4 Industriegewerkschaft Bau Berlin Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BB e.V. Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie Berlin-Mark Brandenburg Caritas 5 Gewerkschaft Erziehung- und Wissenschaft Berlin Frauenprojektplenum FriedrichshainKreuzberg Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin Vertretung für Menschen mit Migrationshintergrund 6 Allgemeiner Sozialdienst Süd-West Deutsches Rotes Kreuz KV Müggelspree e.V. Industrie- und Handelskammer Berlin Frauenvertreterin 7 Ver.di Bezirklicher Migrationsbeirat Vereinigung der Vietnamesen in Berlin Vertretung für Menschen mit Behinderungen 8 Bezirksverordnetenversammlung (FDP) Bezirklicher Behindertenbeirat 9 Bezirksverordnetenversammlung (CDU) Industrie- und Handelskammer Berlin 10 Bezirksverordnetenversammlung (Die Grünen) Gesellschaft für Berufsbildende Maßnahmen e.V. 11 Bezirksverordnetenversammlung (SPD) 2SenAIF – II C 51 Antwort auf KA 17/10 744 vom 05.07.2012 Stand: 20.07.2012 Seite 1  Besetzung der Jobcenter-Beiräte vor 2011 Tabelle 2 Nr. Jobcenter Berlin- Mitte Jobcenter Berlin- Neukölln Jobcenter Berlin- Pankow Jobcenter Berlin- Reinickendorf 1 Industrie- und Handelskammer Berlin Bezirksverordnetenversammlung (PDS/Die Linke) Industrie- und Handelskammer Berlin Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie Berlin-Mark Brandenburg 2 Arbeitgeberbank des Verwaltungsausschusses der Arbeitsagentur Berlin-Mitte Bezirksverordnetenversammlung (FDP) Ver.di Industrie- und Handelskammer Berlin 3 Arbeitnehmerbank des Verwaltungsausschusses der Arbeitsagentur Berlin-Mitte Bezirksverordnetenversammlung (CDU) Industriegewerkschaft Bau Handwerkskammer Berlin 4 Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin Bezirksverordnetenversammlung (Die Grünen) Frauenbeirat Pankow Vereinigung der Unternehmer-verbände in Berlin-Brandenburg e.V. 5 Bezirksverordnetenversammlung (SPD) Bezirksverordnetenversammlung (SPD) Behindertenbeirat Pankow Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin 6 Bezirksverordnetenversammlung (CDU) Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin AG Jugendberufshilfe Bezirksverordnetenversammlung (CDU) 7 Bezirksverordnetenversammlung (Die Grünen) Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin Bezirksverordnetenversammlung (SPD) 8 Gewerkschaft Erziehung- und Wissenschaft Berlin Gebäudereiniger-Innung Bezirksverordnetenversammlung (Die Grünen) 9 Handwerkskammer Berlin Bezirksverordnetenversammlung (2 Vertreter) Bezirksverordnetenversammlung (FDP) 10 Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost Bezirksverordnetenversammlung (Die Grauen) 11 Arbeiterwohlfahrt Berlin 2SenAIF – II C 51 Antwort auf KA 17/10 744 vom 05.07.2012 Stand: 20.07.2012 Seite 2  Besetzung der Jobcenter-Beiräte vor 2011 Tabelle 2 2SenAIF – II C 51 Antwort auf KA 17/10 744 vom 05.07.2012 Stand: 20.07.2012 Seite 3  Nr. Jobcenter Berlin- Spandau Jobcenter Berlin- Steglitz-Zehlendorf Jobcenter Berlin- Tempelhof-Schöneberg Jobcenter Berlin- Treptow-Köpenick 1 Unionhilfswerk Vereinigung der Unternehmer-verbände in Berlin-Brandenburg e.V. Bezirksverordnetenversammlung (CDU) Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin 2 Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Bezirksverordnetenversammlung (SPD) Ver.di 3 Evangelischer Kirchenkreis Spandau Handwerkskammer Berlin Bezirksverordnetenversammlung (Die Grünen) Elektro-Innung Berlin 4 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Spandau e.V. Industrie- und Handelskammer Berlin Bezirksverordnetenversammlung (FDP) Berlin-Chemie-AG 5 Maler- und Lackierer-Innung Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin Handwerkskammer Berlin Arbeiterwohlfahrt Südwest e.V. 6 Vereinigung Wirtschaftshof Spandau e.V. Industrie- und Handelskammer Berlin Gebäudereiniger-Innung Berlin 7 Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin Wirtschaftskreis Treptow-Köpenick e.V. 8 Industriegewerkschaft Bau Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin 9 Ver.di Fachgemeinschaft Bau 10 Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BB e.V. Sitzungstermine der Berliner Jobcenterbeiräte ab 2011 Tabelle 3 Nr. Jobcenter Sitzungstermine 2011 Sitzungstermine 2012 1 Berlin- Charlottenburg-Wilmersdorf 24.05.2011 / 27.06.2011 / 29.08.2011 / 24.10.2011 / 30.12.2011 26.03.2012 / 21.05.2012 2 Berlin- Friedrichshain-Kreuzberg 18.05.2011 / 30.11.2011 15.02.2012 /16.05.2012 3 Berlin- Lichtenberg 21.07.2011 / 01.12.2011 07.03.2012 / 02.05.2012 / 04.07.2012 4 Berlin- Marzahn-Hellersdorf 30.08.2011 / 09.11.2012 08.02.2012 / 09.05.2012 5 Berlin- Mitte 23.05.2011 / 22.08.2011 / 05.12.2011 12.03.2012 / 11.06.2012 6 Berlin- Neukölln 10.11.2011 09.01.2012 / 12.04.2012 / 7 Berlin- Pankow 23.06.2011 / 22.09.2011 / 01.12.2011 23.02.2012 / 24.05.2012 8 Berlin- Reinickendorf 11.04.2011 / 04.07.2011 / 26.09.2011 / 28.11.2011 19.03.2012 9 Berlin- Spandau 16.08.2011 / 16.11.2011 29.02.2012 / 18.06.2012 10 Berlin- Steglitz-Zehlendorf 12.05.2011 / 16.06.2011 / 13.09.2011 / 30.11.2011 22.02.2012 / 26.06.2012 11 Berlin- Tempelhof-Schöneberg 09.06.2011 / 13.10.2011 / 12.04.2011 12.04.2012 12 Berlin- Treptow-Köpenick 18.08.2011 / 22.11.2011 03.04.2012 2SenAIF – II C 51 Antwort auf KA 17/10 744 vom 05.07.2012 Stand: 20.07.2012   Seite 1 ka17-10744.pdf ka17-10744 Muster-GO Beirat JC Berlin ka17-10744 Tabelle 1 ka17-10744 Tabelle 2 ka17-10744 Tabelle 3