Drucksache 17 / 10 749 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 10. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2012) und Antwort W-Grundbesoldung an den Berliner Hochschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche landesspezifischen Unterschiede in der Höhe der Grundbesoldung von Professoren der Besoldungsgruppen W1 bis W3 existieren zwischen den einzelnen Bundesländern und wie ordnet sich Berlin hierbei ein? Zu 1.: Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 in den verschiedenen Ländern und beim Bund ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle. Zur Einordnung des Landes Berlin wird auf die letzte Spalte der Tabelle verwiesen. 2. Wie viele Stellen der Besoldungsgruppen W1 bis W3 (bzw. äquivalent C Besoldung) gab bzw. gibt es im Land Berlin in den Jahren 2006 und 2012 (bitte jeweils untergliedert nach Institution, Jahr und Besoldungsgruppe )? Zu 2.: Anliegenden Tabellen kann für den Zeitraum von 2004 bis 2011 die Entwicklung der Anzahl der besetzten Professuren (Anlage 2) und Juniorprofessuren (Anlage 3) nach Vollzeitäquivalenten entnommen werden. Für das laufende Jahr 2012 liegen entsprechende Informationen noch nicht vor. 3. Haben sich die Bundesländer in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - zur W2-Besoldung (in Hessen) bereits auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt und wenn ja, wie soll dieses gemeinsame Vorgehen erfolgen, wenn nein, wie ist der aktuelle Stand der Debatten? Zu 3.: Seit der Neuverteilung der Gesetz- gebungskompetenzen im Rahmen der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 regeln Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten und damit auch die des beamteten Hochschulpersonals jeweils eigenständig. Im Interesse der Gewährleistung gleich- wertiger Lebensverhältnisse, der Mobilität des wissenschaftlichen Personals und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen wurden die Folgen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils in den zuständigen Gremien der Finanz- und Kultusministerkonferenz beraten. Zum Inhalt der von Bund und Ländern jeweils zu treffenden Regelungen finden wie in Berlin noch Abstimmungen zwischen den für Besoldung, Finanzen und Wissenschaft zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltungen statt. Berlin, den 24. Juli 2012 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2012) ka17-10749.pdf ka17-10749 Anlagen gesamt