Drucksache 17 / 10 751 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 10. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2012) und Antwort Teures Vergnügen – Ist die Berliner Staatsoper ein Fass ohne Boden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche bautechnischen Probleme liegen der- zeit bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden vor (Bitte um eine genaue Beschreibung nach dem aktuellen Stand der Dinge)? Frage 2: Liegen dem Senat zu diesem Tatbestand seit Ankündigung der letzten Bauverzögerungen Ende Mai 2012 bereits neue Erkenntnisse vor? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum liegen keine neuen Erkennt- nisse vor? Antwort zu 1. und 2.: Bei der Sanierung der Staats- oper Unter den Linden handelt es sich um eine außerordentlich komplexe und ambitionierte Sanierungsmaßnahme . Eine Fokussierung auf einzelne Problemfelder wird den komplizierten Prozessen und Abläufen nicht gerecht. Aufgrund des Umfanges der insgesamt 16 Fragen ist eine detaillierte Beantwortung der Fragestellung im zeitlichen Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Exemplarisch seien daher hier die zuletzt aufgetretenen nicht vorhersehbaren Ereignisse skizziert: Bei der Errichtung der Trogbaugrube des unter- irdischen Verbindungsbauwerks wurden unerwartet Holzpfähle im Bereich der künftigen Sohle der Trogbaugrube angetroffen. In dieser Tiefe (17 Meter unter Terrain) sind keine historischen Gründungsbauwerke mit Holzpfählen erwartet worden. Um die Dichtigkeit der Trogbaugrube gegen das Grundwasser, die durch die Holzpfähle gefährdet wird, sicherzustellen, muss die Sohle der Trogbaugrube in weiten Teilen auf 3 Meter Dicke verstärkt werden. Ein zentraler Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen ist die Abdichtung des Opernhauses gegen das Grundwasser , da die in den späten 20er Jahren eingebrachten bituminösen Abdichtungen defekt sind. Hierzu wird auf der Sohle im Bühnenhaus eine Stahlwanne eingebracht, die – um den Auftrieb im Grundwasser zu verhindern - in den Bestandsfundamenten zu verankern ist. Die Auftriebssicherung der Stahlwanne zur Abdichtung des Opernhauses gestaltet sich wesentlich aufwändiger als angenommen, da sich ein nicht eindeutig definierbarer Fundamentbereich unter dieser Wanne befindet , welcher in Tiefen von bis zu 2,5 m in unterschiedlichen Betonqualitäten und zu unterschiedlichen Zeiten hergestellt wurde. Daher entscheidet in jedem Einzelfall ein Zugversuch über die Bemessung der notwendigen Rückverankerung. Darüber hinaus wurde eindringendes Wasser in den Bohrlöchern festgestellt. Daher wird ein Spezialmörtel, der auch unter diesen speziellen Bedingungen (d.h. bei leicht drückendem Wasser) abbindet, benötigt. Bei der Herstellung der Verankerungsbohrungen sind bei 50% der Bohrungen Bewehrungen oder andere Stahlteile in den Bestandsfundamenten gefunden worden. Im Ergebnis gestaltet sich das Durchbohren der Stahlteile wesentlich aufwändiger als anzunehmen war. Im Rahmen der Mauerwerkssanierungen in der Intendanz und dem Opernhaus ist festgestellt worden, dass die Bausubstanz der Wände und Decken wesentlich schlechter ist als ursprünglich angenommen. Frage 3: Wie oft wurden seit Beginn der Sanierungs- arbeiten an der Staatsoper insgesamt bautechnische Probleme erkannt bzw. bekannt gegeben, die zur Verzögerung oder Verteuerung des Vorhabens führten? Frage 4: Wann rechnet der Senat derzeit mit der Neu- eröffnung der Staatsoper Unter den Linden? a) Seit wann liegt dem Senat dieser Stand für einen möglichen Neueröffnungstermin vor? b) Auf welcher Grundlage beruht dieser Neu- eröffnungstermin? c) Wie viele Male wurde bisher die Neueröffnung der Staatsoper Unter den Linden verschoben und wann gab der Senat diese Terminverschiebungen jeweils bekannt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 751 Antwort zu 3. und 4.: Bisher musste der Wieder- eröffnungstermin auf Grund aufgetretener unvorhersehbarer bautechnischer Probleme zweimal verschoben werden. Die Bekanntgabe erfolgte - jeweils zeitnah nach Feststellung der bautechnischen Probleme und Anpassungen der Bauzeitenpläne - im Mai 2011 und im Mai 2012. Der aktuelle Termin- bzw. Bauablaufplan sieht die Wiedereröffnung der Staatsoper am 03.10.2015 vor. Die Notwendigkeit der letzten Terminverschiebung ist im Wesentlichen auf die unvorhersehbaren Holzfunde im Bereich der Sohle für die Trogbaugrube für das unterirdische Bauwerk in 17 Meter Tiefe zurückzuführen. Frage 5: Geht der Senat derzeit davon aus, dass die geplante unterirdische Verbindung zwischen dem Opernhaus und den Probebühnen verlässlich stabilisiert und gegen Grundwasser isoliert werden kann? a) Wenn ja, welchen Kosten ist die u.a. notwendige Verstärkung der Betonsohle und deren Isolierung verbunden und sind diese Arbeiten durch die ursprüngliche Ausschreibung abgedeckt? b) Mit welchen Kosten war diese unterirdische Verbindung ursprünglich eingeplant? Antwort zu 5.: Ja, die Dichtigkeit des unterirdischen Bauwerks kann dauerhaft sichergestellt werden. Um dies zu erreichen, wurde die Konstruktion der Baugrubenwand in der Nähe der St. Hedwigskathedrale verändert und die Sohle der Trogbaugrube auf bis zu 3 m verstärkt. Die voraussichtlichen Kosten bzw. der zusätzliche Aufwand für die Verstärkung der Sohle werden derzeit ermittelt. Für die Errichtung des unterirdischen Bauwerks waren bisher rd. 22 Mio. € vorgesehen. Frage 6: Hat der Senat insgesamt und seit den letzten Bauverzögerungen alternative, zum Beispiel kleinere Umsetzungsmöglichkeiten für die Verbindung zwischen Opernhaus und Magazingebäude oder auch Umsetzungsmöglichkeiten ohne die Tunnelbauwerke prüfen lassen? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht und hat der Senat noch vor, solche Prüfungen vorzunehmen? Antwort zu 6.: In allen Phasen - von der Erarbeitung des Bedarfsprogramms bis zu den Bauplanungsunterlagen - wurden wiederholt Alternativen zur Umsetzung des Raumprogramms untersucht. In Bezug auf das unterirdische Bauwerk wird derzeit eine reduzierte Variante realisiert, die in Abstimmung mit der Deutschen Staatsoper und dem Bedarfsträger, der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten - entwickelt wurde. Frage 7: Welche Sicherheitsbedenken liegen derzeit im Zusammenhang mit der Sanierung der Staatsoper und den neu entdeckten Pfahlbauten unter der Baustelle vor a) für das Gebäude selber? b) für umliegende Gebäude? Frage 8: Teilt der Senat die Bedenken von Frau Senatsbaudirektorin Regula Lüscher, die nach der Entdeckung der weiteren Holzpfähle unter der Baustelle der Staatsoper Ende Mai 2012 Medienberichten zufolge dazu aufrief, Risiken auszuschließen und dabei auf den Einsturz des Kölner Stadtarchivs verwies? Teilt der Senat die Einschätzung, dass bei nicht sachgerechtem Verhalten hier eine vergleichbare Situation wie in Köln entstehen könnte? Antwort zu 7. und 8.: Mit der Verstärkung der wasserdichten Sohle werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine undurchlässige Sohle und damit die Standsicherheit gewährleisten zu können. Für die Standsicherheit der umliegenden Gebäude besteht insofern keine Gefahr. Darüber hinaus sind weitere Vorkehrungen zur Ver- meidung von Havarien getroffen worden. Die umliegenden Gebäude werden mittels Erschütterungsmessungen sowie Rissmonitoren permanent überwacht. Frage 9: Gibt es zeitliche, bautechnische und/oder bauorganisatorische Verbindungen zwischen der Baustelle Staatsoper und den Baustellen für die neue U-BahnLinie U5 entlang Unter den Linden und der für das so genannte Humboldtforum und deren Außengestaltung und wenn ja, wie könnten sich diese in kommender Zeit außerdem auf die Sanierung der Staatsoper auswirken? Antwort zu 9.: Zur Koordination der bauorgani- satorischen Themen (z.B. Logistikkonzepte zur Materialanlieferung ) mit den benachbarten Bereichen (St. Hedwigs -Kathedrale, Humboldt Universität - Juristische Fakultät, Tiefgarage Bebelplatz, Operncafé / Prinzessinnenpalais , Hotel de Rome, Kronprinzenpalais, Neubau Oberwallstraße, Staatliche Museen zu Berlin – Friedrichwerdersche Kirche und U-Bahn U5) finden regelmäßige Abstimmungen unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt statt. Bautechnische Überlagerungen mit den Nachbarbaustellen gibt es nicht. Frage 10: Mit welchen Kosten für die Sanierung der Staatsoper rechnet der Senat nach dem derzeitigen Stand für a) den Bund b) das Land Berlin Frage 11: Wie hoch ist die Differenz der in der vor- hergehenden Frage genannten Kosten für den Bund und für das Land Berlin zu den ursprünglich für die Sanierung der Staatsoper geplanten Kosten? Antwort zu 10. und 11.: Es liegen geprüfte Bau- planungsunterlagen (Teil-Bauplanungsunterlagen vom 1. April 2010, 22. Juni 2010, 16. Februar 2011 und 29. August 2011) über insgesamt 242.300.000 € vor. In der mit dem Bund zur Sanierung und Grundinstandsetzung der Staatsoper geschlossenen Vereinbarung wurde geregelt , dass auf der Grundlage der Finanzierungs- 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 751 beteiligung des Bundes maximal 200.000.000 € vom Bund geleistet werden. Das Land Berlin beteiligt sich mit 39.300.000 € an der Investitionsmaßnahme. Darüber hinaus liegt eine schriftliche Zusage des Vereins der Freunde und Förderer der Staatsoper in Höhe von 3.000.000 € zur Herrichtung des Apollosaals vor. Frage 12: Trifft die Äußerung von Senatsbaudirektorin Regula Lüscher vor dem Kulturausschuss des Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2012 zu, dass inklusive der Mehrkosten für die aufwendigere Herstellung der Dichtungssohle gegenwärtig 70 Prozent der sogenannten Reserve für Unvorhergesehenes in Höhe von 17,8 Millionen Euro fest verbucht sind? a) Wie oft wurde diese Reserve bisher in Anspruch genommen und für welche Anlässe und in welcher Höhe wurde dies dann getan? b) Wie lautet die genaue Beschreibung dieser Reserve für Unvorhergesehenes im Wirtschaftsplan der Staatsoper, seit wann gibt es diese Reserve und wie soll diese in den kommenden Jahren nach Meinung des Senats gestaltet sein, auch nach Abschluss der Bauarbeiten an der Staatsoper? Antwort zu 12.: Die zitierte Äußerung im Abge- ordnetenhaus ist zutreffend. Es musste bisher eine Summe von rd. 13 Mio. € (rd. 73 %) zu Lasten der Position Unvorhergesehenes (UV) gebunden werden. Die Position Unvorhergesehenes ist Bestandteil der Kostenberechnung nach DIN 276 der geprüften Bauplanungsunterlagen für die im Haushaltsplan unter Kapitel 1250, Titel 70108, ausgewiesene Landesbaumaßnahme . Sie ist nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans der Staatsoper. Frage 13: Mit welchen Mehrkosten für den Betrieb der Staatsoper bzw. mit welchen weiteren Mindereinnahmen für die Staatsoper rechnet der Senat derzeit mit dem weiter verschobenen Eröffnungstermin der sanierten Staatsoper? a) Bis zu welcher Höhe hat der Senat im aktuellen Haushalt dafür finanzielle Mittel eingestellt? b) Kann die Staatsoper sicher sein, dass sämtliche finanziellen Verluste, die durch die neuerliche Verschiebung des Eröffnungstermins entstehen, durch den Senat ausgeglichen werden oder erwartet der Senat, dass die Staatsoper einen Teil der Kosten selbst trägt? Wenn ja, bis zu welcher Höhe trägt die Staatsoper das finanzielle Risiko? Antwort zu 13.: Der Spielbetrieb Schillertheater be- deutet für die Staatsoper aufgrund der geringeren Platzkapazität gegenüber dem Stammhaus Einnahmeverluste in Höhe von ca. 4 Mio. € pro Geschäftsjahr. Zur Kompensation dieser Einnahmeverluste hat die Staatsoper mit Zustimmung des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin bereits in den zurückliegenden Jahren Rücklagen gebildet, die sukzessive zur Deckung der Jahresverluste bis voraussichtlich Sommer 2014 aufgelöst werden und somit der Staatsoper ermöglichen, die Mindereinnahmen bis zu diesem Zeitraum aus eigener Kraft auszugleichen. Die aus der erneuten Verschiebung des Fertigstellungstermins resultierenden Mindereinnahmen der Staatsoper sind derzeit noch nicht konkret in der Gesamthöhe zu beziffern, so dass die Frage des Ausgleichs derzeit noch offen bleiben muss. In diesem Zusammenhang sind auch die relativ niedrigen Betriebskosten des Schillertheaters zu berücksichtigen . Frage 14: Welche Auswirkungen hat die neuerliche Verschiebung der Eröffnung auf den Spielplan der Staatsoper ? a) Wie viele und welche Produktionen befanden sich bereits für die Staatsoper unter den Linden in Planung? b) Gibt es daraus resultierende vertragliche Verpflichtungen ? Wenn ja, sind diese mit finanziellen Verlusten verbunden und wie hoch werden diese beziffert? Antwort zu 14.: Die Staatsoper plante ursprünglich zwei Spielzeiten in der neuen Staatsoper: 2013/2014 und 2014/2015. Durch die Verschiebung um ein Jahr im Jahr 2011 wurden die Spielzeiten 2013/2014 und 2014/2015 umgeplant und dem neuen Zeitplan der Sanierung angepasst . Die neuerliche Verschiebung der Eröffnung (nun 2015) verursacht eine wiederholte Umplanung dieser Spielzeiten mit Folgen auch für die Planungen der Spielzeit 2015/2016. Vorgesehen waren die Präsentation von acht Neuproduktionen sowie ca. 25 Repertoiretiteln in den jeweiligen Spielzeiten. Nach Aussage der Staatsoper wurden Verpflichtungen und Absprachen bereits für sämtliche Neuproduktionen eingegangen. Weil die Umplanung einer weiteren Spielzeit für die Staatsoper einen erheblichen innerbetrieblichen Mehraufwand bedeutet, wurde die Verschiebung der Wiedereröffnung um ein Jahr der Leitung der Oper jeweils 2,5 Jahre vorher bekannt gegeben. Sämtliche künstlerischen Vorgänge müssen geprüft, koordiniert und umorganisiert werden. Hiervon ist nicht nur die Planung für die Spielzeiten im Opernhaus Unter den Linden, sondern auch im Schiller Theater betroffen, wobei insbesondere die unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen. Eine finanzielle Auswirkung der erneuten Ver- schiebung ist nach Aussage der Staatsoper derzeit nicht absehbar, da die Gespräche mit den betreffenden Künstlerinnen und Künstlern derzeit geführt werden. Die erste Verschiebung konnte ohne finanzielle Kompensation gegenüber den Künstlerinnen und Künstlern geplant werden. Inwieweit die neuerliche Verschiebung und die daraus resultierenden Folgen kostenneutral gestaltet werden können, hängt vom Ausgang der Gespräche mit den zahlreichen Künstlerinnen und Künstlern ab. Die Staatsoper erhält bereits jetzt entsprechende Hinweise der Künstlerinnen und Künstler sowie von deren Agenturen, dass weitere Verlegungen/ Absagen von Terminen in 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 751 Zukunft in jedem Fall finanziell zu kompensieren sein werden. Darüber hinaus erklären sich einige Künstlerinnen und Künstler nicht mehr bereit, weitere Termine für die Spielzeiten in der sanierten Staatsoper Unter den Linden zuzusagen. Forderungen von externen Künstlerinnen und Künstlern können daher derzeit nicht ausgeschlossen werden. Frage 15: Durch wen, wie, in welchem Umfang und in welchen Zeitabständen wird die Leitung der Staatsoper über den Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen informiert ? Antwort zu 15.: Im Rahmen wöchentlich stattfin- dender Besprechungen auf Arbeitsebene und darüber hinaus stattfindender regelmäßiger Abstimmungstermine auf Staatssekretärsebene sowie mit Intendanz und Geschäftsführung der Oper wird die Leitung der Staatsoper Unter den Linden über den Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen informiert und in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Frage 16: Wie bewertet der Senat den Imageschaden für Berlin und die Staatsoper, der durch die neuerliche Verzögerung entsteht? Antwort zu 16.: Angesichts der dargestellten Sachlage geht der Senat davon aus, dass kein Imageschaden für Berlin und die Staatsoper eintreten wird. Berlin, den 28. August 2012 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. August 2012) 4 Die Position Unvorhergesehenes ist Bestandteil der Kostenberechnung nach DIN 276 der geprüften Bauplanungsunterlagen für die im Haushaltsplan unter Kapitel 1250, Titel 70108, ausgewiesene Landesbaumaßnahme. Sie ist nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans der Staatsoper.