Drucksache 17 / 10 758 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 16. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2012) und Antwort Stunk in der Stadt – Was tun gegen Pferdemist auf Straßen und Plätzen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Ausmaß haben die bei Touristen be- liebten Kutschfahrten in den letzten Jahren in Berlin zugenommen ? Zu 1.: Nach Auffassung des Senats ist es in den ver- gangenen 10 Jahren zu einer Zunahme von Kutschfahrten insbesondere im touristisch besonders attraktiven Innenstadtbereich gekommen. Konkrete Angaben über die Entwicklung der Anzahl der Kutschfahrten liegen dem Senat nicht vor. 2. Wie viele Erlaubnisse für die Unterhaltung eines gewerbsmäßigen Reit- oder Pferdefuhrwerksbetriebes wurden seit 2005 erteilt (bitte unterteilt nach Jahren)? Zu 2.: Nach Mitteilung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke (VetLeb) wurden in den zurückliegenden Jahren folgende Erlaubnisse für den gewerbsmäßigen Betrieb von Reit- und Pferdekutschbetrieben erteilt: 2006: 2 2008: 3 2009: 3 2010: 2 (davon einmal Übernahme einer bereits be- stehenden Erlaubnis) 2011: 2 2012: 1 3. Wie viele dieser Erlaubnisse wurden für die Durch- führung eines Pferdefuhrwerksbetriebes innerhalb des SBahn -Ringes erteilt? Zu 3.: Nach Angaben der VetLeb wurden insgesamt 5 Erlaubnisse erteilt, die Kutschfahrten innerhalb des SBahn -Ringes erlauben. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für den Betrieb eines Pferdefuhrwerksbetriebs in der Regel keine örtliche Beschränkung für die Ausübung der Tätigkeit enthält. 4. Welche konkreten Maßnahmen trifft der Senat, um die Verunreinigung des öffentlichen Straßenlandes sowie auch der touristischen Fuß- und Uferwege längs des Schlosses Bellevue und des Bundeskanzleramtes durch Pferdemist zu unterbinden? Zu 4.: Gemäß § 8 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist jede vermeidbare Verschmutzung des öffentlichen Straßenlandes zu vermeiden. Nach § 8 Abs. 4 StrReinG hat, wer gegen die Verbote und Gebote der Absätze 1 und 3 verstößt, die Folgen ihres bzw. seines Verstoßes unverzüglich zu beseitigen. Kommt die Verantwortliche bzw. der Verantwortliche für den Verstoß dieser Pflicht nicht nach, kann die zuständige Behörde, das ist das jeweilige bezirkliche Ordnungsamt, die Beseitigung auf Kosten der Verantwortlichen bzw. des Verantwortlichen vornehmen lassen. Zudem stellt das Nichtbeseitigen von Straßenver- schmutzungen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ist der Verursacher von Verschmutzungen von Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B durch Kot unbekannt, werden diese von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) im Rahmen der turnusmäßigen Straßenreinigung beseitigt. Hinsichtlich einer Verunreinigung der genannten "touristischen Fuß- und Uferwege längs des Schlosses Bellevue und des Bundeskanzleramtes" durch Pferdemist wurde das für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zuständige Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt des Bezirks Mitte um Auskunft gebeten. Nach Angabe des Bezirks gibt es keine Genehmigungen für die Benutzung durch Pferdefuhrwerke aller Art in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, insbesondere nicht auf den genannten Wegen am Bundespräsidialamt oder Bundeskanzleramt. Dort ggf. anfallender Pferdemist könne allenfalls durch die Pferdestaffel der Bundespolizei Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 758 verursacht werden; in diesem Fall habe der zuständige Bezirk keinen Einfluss, eine Verunreinigung zu vermeiden . 5. Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten zur Auf- nahme einer verbindlichen Verpflichtung der Erlaubnisinhaber für Pferdefuhrwerksbetriebe zur Nutzung von Exkremententaschen (sog. Pooh Bags, bzw. Pferdewindeln ) oder ähnlicher tiergerechter und verkehrssicherer Auffangvorrichtungen für die Pferde in den Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe, um so Verunreinigungen öffentlichen Straßenlandes durch Pferdekot weitestgehend zu verhindern? Zu 5.: Grundsätzlich könnten die genannten Leitlinien um eine entsprechende Regelung ergänzt werden. Gegenwärtig gibt es im Senat Überlegungen, wie eine solche Ergänzung auch unter dem Aspekt des Tierschutzes sinnvoll und praktikabel umgesetzt werden kann. Berlin, den 08. August 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2012) 2