Drucksache 17 / 10 759 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 16. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2012) und Antwort Witterungsgerechten Asphalteinbau sicherstellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, inwieweit gegen- wärtig bei Ausschreibungen für Tiefbauunterhaltungsmaßnahmen , u.a. im Rahmen des sogenannten Schlaglochprogramms , die anstehenden Ausführungen der Baumaßnahmen in der kommenden Schlechtwetterperiode berücksichtigt werden? Antwort zu 1: Der Senat geht davon aus, dass die Tiefbauämter entsprechend den eingeführten technischen Regelwerken für den Straßenbau ihre Baumaßnahmen ausschreiben. Die Regelwerke, wie zum Beispiel die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt oder die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen − Asphaltbauweisen − wie auch die bei der Durchführung der Bauleistung zu berücksichtigenden Randbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit…), bestimmen die Auswahl der geeigneten Bauweise. Frage 2: Wie steht der Senat dazu, durch Unter- scheidung von jahreszeitabhängigen Bauweisen in zukünftigen Ausschreibungen noch besser den technischen Notwendigkeiten eines witterungsgerechten Asphalteinbaues gerecht zu werden? Antwort zu 2: Auch hier kann nur auf das geltende technische Regelwerk verwiesen werden. Frage 3: Welche Möglichkeit sieht der Senat durch Änderung der bestehenden Ausschreibungszyklen zukünftig sogenannte "Nikolausdecken", d.h. Straßenbeläge, die erst im Dezember aufgebracht werden, zu vermeiden bzw. für diese zumindestens einen witterungsgerechten Asphalteinbau entsprechend Frage 2 sicherzustellen? Antwort zu 3: Eine Änderung der bestehenden Ausschreibungszyklen ist nicht notwendig. Der Einbau von Asphaltdecken im Dezember kann nur unter den zu 1. genannten Bedingungen erfolgen. Unabhängig davon hat der Senat grundsätzlich das Ziel, bereits zu Jahresbeginn die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Ausschreibung von Straßenbauleistungen zu schaffen und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen, damit dann die weiteren Verfahrensschritte unverzüglich veranlasst werden können, um Winterbaumaßnahmen zu vermeiden bzw. auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu beschränken. Berlin, den 17. August 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ......................................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2012)