Drucksache 17 / 10 764 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 16. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2012) und Antwort Suchtprävention an Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Maßnahmen der Suchtpräven- tion führte der Senat seit Veröffentlichung der „Leitlinien zur Suchtprävention im Land Berlin“ im Oktober 2005 durch? Zu 1.: Die „Leitlinien zur Suchtprävention im Land Berlin“ wurden mit Senatsbeschluss am 01.08.2006 vom Berliner Senat verabschiedet und mit Beschluss vom 21.09.2006 vom Rat der Bürgermeister zur Kenntnis genommen und im Jahr 2007 veröffentlicht. Ab 2005 wurde die Suchtprävention in Berlin umstrukturiert und im Dezember des gleichen Jahres die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin eröffnet. Die Jahresplanung wird im Steuerungsgremium erarbeitet, abgestimmt und beschlossen. Alle Maßnahmen können auf der Internetseite der Fachstelle www.suchtpraeventionberlin .de bzw. auf der Seite der Kampagne „Na klar...!“ zur Alkoholprävention (www.praevention-na-klar.de) eingesehen werden. Die Fachstelle ist sehr aktiv in der Aufklärungs- und Informationsarbeit und führt Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Schule, Jugendhilfe und anderen pädagogischen Feldern durch, die regelmäßig ausgebucht sind. Sie unterstützt die Bezirke bei regionalen Aktivitäten und verfügt über ein breit geknüpftes Netzwerk an Kooperationspartnern. Zur Ergänzung der Maßnahmen der Fachstelle fördert der Senat die Träger Karuna e. V. für die Projekte „Komma“ und die Mitmachparcours von Karuna prevents (www.karuna-prevents.de) sowie das Frühinterventionsprojekt „HALT“ des Caritasverbandes und der Stiftung SPI, das Institut für betriebliche Suchtprävention und das Projekt Wigwam Zero des Trägers Vista gGmbH für eine Schwangerschaft ohne Alkohol. 2. Plant der Senat eine Überarbeitung der „Leitlinien zur Suchtprävention im Land Berlin“ und wenn ja, welche Änderungen sind geplant und wann ist damit zu rechnen? Zu 2.: Die Leitlinien wurden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der damaligen Senatsverwaltungen für Gesundheit , Soziales und Verbraucherschutz sowie Bildung, Jugend und Sport und Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke erarbeitet. Sie stellen ein Grundsatzpapier dar, das in knapper Form die wesentliche Ausrichtung der Suchtprävention im Land Berlin vorgibt. Eine Überarbeitung ist derzeit nicht geplant. 3. Wann will der Senat ein zwischen den Senats- verwaltungen abgestimmtes Rahmenkonzept zur Suchtprävention vorlegen? Zu 3.: Ein Zeitpunkt für die Vorlage eines solchen Rahmenkonzeptes steht nicht fest. 4. Welche Träger führten im Schuljahr 2011/2012 Projekte oder Maßnahmen zur Suchtprävention an Berliner Schulen durch? a. Nach welchem Verfahren wurden diese Träger ausgewählt? b. Wie viele Träger hatten sich darum beworben? c. Was waren die Auswahlkriterien? d. In welcher Höhe flossen Finanzmittel an diese Träger und wo sind diese im Haushalt etatisiert? Zu 4. a. – d.: Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin führt in ausgewählten Berliner Schulen das Projekt „PEAS – Peer Eltern an Schulen“ in Kooperation mit den schulischen Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprophylaxe durch. Dafür stehen der Fachstelle u. a. Mittel aus dem Vertrag mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur Verfügung. Haushaltsmittel werden für folgende Träger einge- setzt: 5.000 Euro werden im laufenden Haushaltsjahr für buddy e.V. (Programm zur Förderung des sozialen Lernens in den Schulen) verausgabt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 764 200.000 Euro werden im laufenden Haushaltsjahr für BIG e.V. (Programm gegen häusliche Gewalt mit dem Ziel der Verbesserung des Kinderschutzes im Kontext von Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe und der Unterstützung von Grund- und Förderschulen im Bereich Prävention von häuslicher Gewalt) verausgabt. 8.000 Euro an Honorarmitteln werden im Rahmen von Fortbildungen für AIDS- und Suchtprophylaxe eingesetzt. Die Träger unterliegen einer Wirkungskontrolle durch die für Bildung zuständige Senatsverwaltung, bei der sie den Nachweis zur sachgerechten Mittelverwendung erbringen. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der schulischen Suchtprophylaxe Kooperationen mit dem Programm Lions Quest von Lions Club International und dem Netzwerk Rauchfreie Schule sowie dem Programm Klasse 2000, einem bundesweit durchgeführten Programm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung in der Grundschule. Diese Kooperationen finden im Rahmen der Tätigkeit der Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprophylaxe statt, die dafür Abordnungsstunden erhalten. Die Auswahl der Träger und Kooperationspartner er- folgt nach Qualitätskriterien bezogen auf die Zielgruppe, den schulischen Bedarf, die Nachhaltigkeit und die Realisierbarkeit der Umsetzung. 5. Wie viele Unterrichtsstunden sind in den Jahr- gangsstufen 1 bis 12 für die schulische Suchtprävention vorgesehen und wie viele wurden tatsächlich im Schuljahr 2011/2012 durchgeführt? Zu 5.: Grundsätzlich ist es die Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer, suchtprophylaktisch tätig zu werden und Themen der Suchtprävention im Unterricht in den verschiedenen Fächern aufzugreifen. Spezifische Unterrichtsstunden für schulische Suchtprävention gibt es nicht, so dass Angaben zu durchgeführten Unterrichtsstunden nicht gemacht werden können. An jeder weiterführenden Schule im Land Berlin gibt es eine ausgebildete Kontaktlehrerin bzw. einen Kontaktlehrer für Suchtprophylaxe, die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erziehungsberechtigte bei auftretenden Problemen beraten und dazu beitragen, dass außerschulische Hilfs- und Beratungsangebote bekannt und in Anspruch genommen werden. Auf regionaler Ebene unterstützen Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprophylaxe die Schulen bei der Erarbeitung suchtprophylaktischer Standards, der Unterstützung bei der Elternarbeit, der Verbreitung und Begleitung suchtpräventiver Programme und Projekte oder der Durchführung von Veranstaltungen (Studien- und Projekttage, Podiumsdiskussionen, Klassengespräche). 6. In welchen schulischen und außerschulischen Bereichen (Grundschule, Integrierte Sekundarschule - ISS, Gymnasien, Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII) werden in Berlin die Mittel für Suchtprävention ein-gesetzt? Zu 6.: Die Angebote und eingesetzten Mittel beziehen sich grundsätzlich auf alle Schularten. Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII hat präventive Wirkungen, die sich u.a. auf Suchtgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen beziehen. Anlassbezogen werden Suchtgefahren im Rahmen der Jugendarbeit auch thematisch bearbeitet. Hierfür arbeiten öffentliche und freie Träger im Bereich Jugendarbeit mit spezialisierten Trägern zusammen, die Beratung für Angebote mit suchtpräventiver Zielsetzung leisten. Gesonderte finanzielle Mittel für Suchtprävention in der Jugendarbeit werden nicht eingesetzt. 7. Welche Kriterien muss eine Maßnahme erfüllen, damit sie als Suchtpräventionsmaßnahme im Sinne der Frage 4 gilt? 8. Welche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards müssen durch private und öffentliche Träger erfüllt sein, die Maßnahmen der Suchtprävention an Schulen durchführen? 9. Welche Institutionen legen Qualitätsstandards in der schulischen Suchtprävention im Land Berlin fest? 10. Inwiefern sind die Maßnahmen der schulischen Suchtprävention in Berlin evaluiert worden? Zu 7. – 10.: Qualitätsstandards für schulische Sucht- prävention legt die für Bildung zuständige Senatsverwaltung in Abstimmung mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung fest. Wie bereits in der Antwort zu 4. benannt, beziehen sich Qualitätskriterien insbesondere auf die Zielgruppe, den schulischen Bedarf, die Nachhaltigkeit und die Realisierbarkeit der Umsetzung. Die fachliche Prüfung nehmen die jeweils zuständigen Stellen in der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung vor. Grundlage für die Arbeit der Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprophylaxe ist ein QualitätsManagement -System. In diesem Rahmen werden Inhalte und Ziele regelmäßig überprüft. 11. Über welche Qualifikation verfügen die Dozent/in- nen von privaten und öffentlichen Trägern der schulischen Suchtprävention in Berlin und wie wird diese geprüft? Zu 11.: Es handelt sich um Fachkräfte mit Kennt- nissen und Kompetenzen im pädagogischen Bereich, in der Fortbildung, der Schulpsychologie und in den Themenfeldern der schulischen Prävention mit dem Schwerpunkt auf Suchtprävention, Gewaltprävention und das soziale Lernen. Externe Anbieter erbringen einen allgemeinen Nachweis zur Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ausbildung der Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprophylaxe erfolgt durch das Landesinstitut für Schule und Medien BerlinBrandenburg (LISUM). 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 764 12. Welche Anbieter sind für die zweitägige Ein- führung für die Dozent/innen zuständig, welche Maßnahmen zur Suchtprophylaxe an Berliner Schulen durchführen , und seit wann besteht die Kooperation mit dem jeweiligen Anbieter (bitte Anzahl der Einführungen pro Jahr aufschlüsseln)? a. Nach welchem Verfahren wurden diese Träger ausgewählt? b. Wie viele Träger hatten sich darum beworben? c. Was waren die Auswahlkriterien? d. In welcher Höhe flossen Finanzmittel an diese Träger und wo sind diese im Haushalt etatisiert? Zu 12. a. – d.: Eine zweitägige Einführung für Dozentinnen und Dozenten ist nicht bekannt. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprophylaxe sind auf regionaler Ebene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für externe Anbieter, auf Landesebene ist die Fachaufsicht für Fragen der schulischen Suchtprävention und Gesundheitsberatung in Schulen in der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung mit der Steuerung von Kooperationsprozessen zwischen Schulen und externen Anbietern befasst. Dies erfolgt auch in Zusammenarbeit mit der Drogenbeauftragten des Landes Berlin und der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin. 13. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 13.: Informationen und Materialien zur schulischen Suchtprävention bieten das Online-Angebot der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie der Bildungsserver Berlin-Brandenburg, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind. Die Möglichkeit einer zusätzlichen Aufbereitung auf einem Portal ist nicht beabsichtigt. Berlin, den 27. August 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2012) 3