Drucksache 17 / 10 767 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Herberg (PIRATEN) vom 17. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2012) und Antwort Rückabwicklung Grundstück Schlossplatz von Thyssen-Krupp Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1.: Zu welchen Konditionen wurde der Grundstückskauf Thyssen/Schlossplatz rückabgewickelt? Zu 1.: Der Grundstückskaufvertrag mit der Thyssen- Krupp AG ist bislang nicht rückabgewickelt worden. Entsprechende Verhandlungen mit dem Investor wären ggf. durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zu führen. 2.: Wurde neben der Rückerstattung des Kaufpreises an Thyssen eine Entschädigung vereinbart oder ein Ausgleich für vergebliche Planungsleistungen? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 2.: Da noch keine Rückabwicklung erfolgt ist, können auch keine Aussagen zu den Konditionen getroffen werden. Der Kaufvertrag enthält die üblichen Regelungen. Das Risiko für vergebliche Planungsleistungen liegt grundsätzlich in der Sphäre des Käufers. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass Grundstücksgeschäfte grundsätzlich der Vertraulichkeit unterliegen und demzufolge im Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen keinerlei Angaben zu Kaufpreisen, Verkehrswerten oder Entschädigungsleistungen gemacht werden dürfen. 3.: Aus welchem Haushaltstitel werden die entstandenen Kosten finanziert? Zu 3.: Dem Senat ist nicht bekannt, ob und inwieweit dem Land Berlin im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft Kosten entstehen. Demzufolge kann die Frage momentan nicht konkret beantwortet werden. Berlin, den 31. Juli 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2012)