Drucksache 17 / 10 769 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 06. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2012) und Antwort GEMA-Gebühren in Senatsverwaltungen und Behörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Senatsverwaltungen sowie Behörden und Dienststellen des Landes Berlin leisten derzeit GEMAGebühren in jeweils welcher Höhe? Bitte schlüsseln Sie die Gebühren nach den jeweiligen Dienststellen, Behörden und Senatsverwaltungen und weiter nach den Gebührenarten auf (Telefonschleifen, Wartebereiche, Aufführungen , Veranstaltungen etc.). Zu 1.: Eine Umfrage bei den Senatsverwaltungen hat ergeben, dass bei den nachgeordneten Behörden der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wie folgt Gebühren der Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA-Gebühren ) anfallen: Landesamt für Gesundheit und Soziales: rd. 246 € (Durchführung der jährlichen Seniorenwoche im Rahmen des Stadtteilzentrenvertrages) und Deutsche Dienststelle (WASt): rd. 274 € (Durchführung von Empfängen anlässlich des jährlich stattfindenden Historikertreffens und des Kriegskinderforums für hochrangige in- und ausländische Gäste). Bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft fallen GEMA-Gebühren für Veranstaltungen im Bereich der Schulmusik sowie bei der Veranstaltung "Jugend trainiert für Olympia" von insgesamt rd. 2.620 € pro Jahr an. Im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz fallen GEMA-Gebühren nur in den Justizvollzugsanstalten an. Hier sind Gebühren für 2012 i. H. v. rd. 10.000 € zu leisten - gemäß den Vergütungssätzen FS für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen, Rundfunksendungen, Nutzung von Videorecordern und DVD-Playern in gemeinschaftlichen Aufenthaltsräumen, Schul- und Schulungsräumen und U-VK (Unterhaltungsmusik-Veranstaltung und Konzerte ) für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern. GEMA-Gebühren in den übrigen Senatsverwaltungen fallen nach entsprechender Rückmeldung nicht an. Bei den vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) für die Einrichtungen des Landes Berlin erbrachten Leistungen im Telefonie-Bereich (Erbringung von Service-Center-Leistungen und Betreuung von Telekommunikations -Anlagen [TK-Anlagen]) kommt grundsätzlich keine kostenpflichtige Wartemusik zur Anwendung. In den Bezirken werden gemäß entsprechenden Rück- meldungen GEMA-Gebühren für Aufführungs- und Veranstaltungsrechte (vornehmlich in den Bereichen Musikschulen , Volkshochschulen, Bibliotheken sowie im Fachbereich Kultur) wie folgt gezahlt: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin: 23.455 € (2011) Bezirksamt Neukölln von Berlin: 20.246,26 € (2011) Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: 10.867 € (2011) Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: 10.400,03 € (2010) Bezirksamt Mitte von Berlin: 9.800,10 € (für 2012) Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin: 17.391,78 € (2012) Bezirksamt Pankow von Berlin: 36.369,66 € (2011) Bezirksamt Spandau von Berlin: 26.729,96 € (2011) Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin: 13.838,75 € (2011) Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: 1.910,14 € (2011) Bezirksamt Lichtenberg von Berlin: keine Angabe Bezirksamt Reinickendorf von Berlin: keine Angabe. 2. Gibt es einen sachlichen Grund, kostenpflichtige Musik in Telefonschleifen und Wartebereichen einzusetzen ? 3. Wird sich der Senat dafür einsetzen, kostenfreie Musik in Telefonschleifen und Wartebereichen zu verwenden , und den Einsatz von kostenpflichtiger Musik bei Veranstaltungen zu minimieren? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 769 2 Zu 2. und 3.: Der Einsatz von kostenpflichtiger Musik in Telefonschleifen und Wartebereichen wird von jeder Behörde im Rahmen ihrer Eigenständigkeit gemäß Artikel 58 Abs. 5 und 66 Abs. 2 Verfassung von Berlin (VvB) eigenverantwortlich entschieden. Der Berliner Senat beabsichtigt nicht, hierzu Vorgaben zu machen. Berlin, den 06. August 2012 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2012)