Drucksache 17 / 10 770 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 16. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2012) und Antwort „Bürgerarbeit“ in Berlin (I): Konzepte, Anträge und deren Erstellungsprozesse Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Da die gestellten Fragen ausschließ- lich durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB) bzw. die regionalen Jobcenter beantwortet werden können, wurde die RD BB um Stellungnahme gebeten, die wie folgt vorliegt: 1. Wo sind die Konzepte und Anträge der Berliner Jobcenter zur Teilnahme am Bundesprogramm „Bürgerarbeit “ veröffentlicht, welche die Jobcenter beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereicht haben (bitte beilegen/verlinken)? Zu 1.: Die Jobcenter selbst haben weder ihre Konzepte noch die gestellten Anträge veröffentlicht. Ob eine Veröffentlichung beim BMAS stattgefunden hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Anmerkung seitens des Landes Berlin: Eine Recherche führte zu dem Ergebnis, dass alle der bundesweit eingereichten Konzepte für die Umsetzung des Modellprojektes Bürgerarbeit berücksichtigt, diese aber nicht veröffentlicht wurden. 2. Welche Schwerpunkte haben die Berliner Jobcen- ter hinsichtlich besonderer Personengruppen oder anderer Auswahlkriterien bei der „Bürgerarbeit“ in ihren Konzepten und Anträgen gesetzt (bitte nach Jobcentern getrennt auflisten)? Zu 2.: Für die Beantwortung ist eine Abfrage bei den Jobcentern notwendig, die aufgrund des engen Zeithorizontes nicht realisierbar war. 3. Welche Berliner Jobcenter sehen die Freiwilligkeit der Teilnahme von Leistungsberechtigten an der „Bürgerarbeit “ vor und wie wird dies im Verwaltungshandeln gewährleistet? Zu 3.: Die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ ist Teil einer auf den Einzelfall bezogenen Strategie zur Verbesserung der Eingliederungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die einzelnen Förderschritte „Aktivierung“ und „Beschäftigungsphase“ werden in allen Jobcentern in einer Eingliederungsvereinbarung zwischen Integrationsfachkraft und erwerbsfähiger Leistungsberechtigter sowie erwerbsfähigem Leistungsberechtigten vereinbart. 4. Wie ist das Verhältnis von „Aktivierungen“ und „Bürgerarbeitsplätzen“ laut Konzeption und laut Antrag (bitte nach Jobcentern getrennt auflisten)? Zu 4.: In der Regel ist das Verhältnis in den Kon- zepten zwischen „Aktivierungen“ und „Beschäftigungsphase “ 3 zu 1. Für weitere Details ist eine Abfrage bei den Jobcentern notwendig, die aufgrund des engen Zeithorizontes nicht realisierbar war. 5. Wie lief in den einzelnen Berliner Jobcentern das Verfahren zur Erstellung der Konzepte und Anträge zur Teilnahme am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“? In welcher Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt waren Beiräte und Bezirksverordnetenversammlungen an deren Ausarbeitung beteiligt (bitte nach Jobcentern getrennt ausweisen)? Zu 5.: Für die Beantwortung ist eine Abfrage bei den Jobcentern notwendig, die aufgrund des engen Zeithorizontes nicht realisierbar war. 6. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 6.: Datensätze oder Unterlagen wurden zur Beant- wortung der Fragen nicht herangezogen. Berlin, den 21. August 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2012)