Drucksache 17 / 10 771 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 16. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2012) und Antwort „Bürgerarbeit“ in Berlin (II): Finanzierung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Da die gestellten Fragen Nr. 2,3,4,6, ausschließlich durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesanstalt für Arbeit (RD BB) bzw. regionale Jobcenter beantwortet werden können, wurde die RD BB um Stellungnahme gebeten, die sich in den betreffenden Fragen widerspiegelt. 1. Wie setzt sich die Finanzierung der „Bürgerarbeit“ in Berlin zusammen? Welche finanziellen Mittel aus Bundes-, EU- und Landesmitteln werden seit Beginn zur Umsetzung des Bundesprogramms „Bürgerarbeit“ bereitgestellt und wofür werden diese Mittel verwendet (bitte nach Jahren, Programmphasen, Verwaltungs-/Eingliederungstitel und Jobcentern aufschlüsseln)? Zu 1.: Das Land Berlin beteiligt sich an der Finanzierung der Beschäftigungsphase für bis zu 3.800 Maßnahmeteilnehmende . Die Finanzierung der Förderung (30-Stunden-Woche) stellt sich wie folgt dar: 900 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer im Monat (TN- Monat) zzgl. 180 € Arbeitsgeber (AG)-Anteile zur Sozialversicherung (SV) aus Bundesmitteln, 75 € pro TN-Monat zzgl. 15 € AG-Anteil zur SV sowie 140 € durchschnittlich pro TN-Monat Zuschuss an Beschäftigungsträger für bei der Maßnahmedurchführung entstehende Sachkosten aus Landesmitteln. Dementsprechend beträgt die Gesamtförderung des Landes 230 € pro TN-Monat. Bei allen bis März 2012 bewilligten Maßnahmen (erste Förderphase) wurden die TN-Entgelte auf der Grundlage einer 40-Stunden-Woche um weitere 325 € zzgl. AG-Anteile zur SV pro TN-Monat seitens des Landes aufgestockt. Die Landesmittel sind mit 18.944.000 € (Teilansatz 2012) bzw. 14.700.000 € (Teilansatz 2013) im Ansatz für die öffentlich geförderte Beschäftigung enthalten (Kapitel 0940, Titel 683 56). Landes-ESF-Mittel sind nicht enthalten . Eine Aufschlüsselung der Bundesmittel, einschließlich der ESF-Mittel des Bundes, nach Jobcentern liegt dem Land nicht vor. Die Mittel werden weder von den Jobcentern bewirtschaftet noch sind sie im Eingliederungstitel enthalten. 2. Welche zusätzlichen Mittel haben die einzelnen Berliner Jobcenter für die Maßnahmen im Rahmen der „Bürgerarbeit“ vom Bund erhalten und wie wurden diese in die Titel der Jobcenter eingestellt? Zu 2.: Die Jobcenter haben keine zusätzlichen Mittel erhalten. Anmerkung seitens des Landes Berlin: Mit der Bewirtschaftung der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales etatisierten Fördermittel für die Bürgerarbeit wurde das Bundesverwaltungsamt beauftragt . 3. Welche Kosten entstehen den Berliner Jobcentern durch die Teilnahme am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ und aus welchen Titeln werden diese gezahlt (bitte nach Jahren, Programmphasen und Jobcentern aufschlüsseln)? Zu 3.: Für Maßnahmen in der Phase „Aktivierung“ können Kosten entstehen, die aber nicht gesondert ausgewiesen werden. Insofern lassen sie sich nicht beziffern. Für die „Beschäftigungsphase“ entstehen den Jobcentern keine Kosten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 771 4. Welche Kosten(pauschalen) erhalten Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen pro Monat für welche Art von „Aktivierungsmaßnahmen“ im Rahmen der „Bürgerarbeit “ (bitte nach Jobcentern aufschlüsseln)? Zu 4.: Im Mittelpunkt der „Bürgerarbeit“ steht die mindestens sechsmonatige Aktivierungsphase. Ziel ist es, einen möglichst hohen Anteil arbeitsloser erwerbsfähiger Hilfebedürftiger durch intensive und konsequente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren . Zur Aktivierung können alle Eingliederungsleistungen des SGB II genutzt werden. Bereits vorhandene Maßnahmen können ohne Weiteres in das Projekt eingebunden werden. Ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen in das Projekt einbezogen werden, entscheiden die Grundsicherungsstellen in eigener Zuständigkeit. Die Aktivierungsphase selbst besteht aus der Beratung/Standortbestimmung, aus den Vermittlungsaktivitäten und aus der Qualifizierung/Förderung. Den teilnehmenden Jobcentern ist es konzeptionell überlassen, welche Initiativen und Maßnahmen sie bei der individuellen Aktivierung von Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Anspruch nehmen. Die jeweilige einzelfallbezogene Beratung und Standortbestimmung ist u.a. dafür verantwortlich, welche Instrumentarien zum Einsatz kommen. Eine denkbare Variante ist beispielsweise, dass eine engere Kontaktdichte den Beratungsbedarf der Kundin/ des Kunden effektiver abdeckt. Ferner können auch Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten, das Vermittlungsbudget, Eingliederungszuschüsse, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder modulare Weiterbildungen genutzt werden. Durch die Pluralität der Möglichkeiten, die im Rahmen der Aktivierungsphase ihren Einsatz finden und der unterschiedlichen Kostenstrukturen - innerhalb der einzelnen Maßnahmearten - gibt es keine Kostenpauschalen, die ausweisbar sind. Die teilnehmen Grundsicherungsstellen erhielten für die notwendigen Aktivierungen keine zusätzlichen Haushaltsmittel . 5. Welche Personal-/Regie- und Sachkosten erhalten Träger von „Bürgerarbeitsplätzen“ pro Monat für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit deren Durchführung entstehen (bitte nach Jobcentern aufschlüsseln)? Zu 5.: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, handelt sich bei der Finanzierung aus Landesmitteln während der Beschäftigungsphase um eine dreistufige Pauschale. Je nach Bedarf werden 70 €, 140 € oder 200 € - im Durchschnitt 140 € - an die Träger gewährt. Eine Unterteilung in Kostenarten ist vom Beschäftigungsträger eigenständig zu bestimmen. Die Landesmittel werden nicht auf Jobcenter zugeteilt. 6. Welche Sachkosten(pauschalen) erhalten Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen pro Monat für das begleitende Coaching (bitte nach Jobcentern aufschlüsseln )? Zu 6.: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Grundsicherungsstellen das begleitende Coaching während der Bürgerarbeit selbst anbieten und durchführen. Ein begleitendes Coaching durch einen Dritten zur Unterstützung der Eingliederungsarbeit der Grundsicherungsstellen kann nach § 16 SGB II i.V.m. § 46 Absatz 1 SGB III erbracht werden, soweit die Zugewiesenen weiter zum förderfähigen Personenkreis gehören (erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Die Jobcenter Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick haben im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen mit dem begleitenden Coaching beauftragt. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei 77,55 € je Teilnehmenden und Monat. Die Übermittlung von Einzelpreisen kommt aus Datenschutzgründen nicht in Betracht. 7. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 7.: Datensätze oder Unterlagen wurden seitens der RD BB zur Beantwortung der Fragen nicht herangezogen. Die Ausführungen seitens des Landes zu Fragen 1., und 5. wurden auf der Grundlage des Berliner Haushaltsplanes 2012-2013 und des Senatsbeschlusses vom 13.03.2012 zur „Beteiligung des Landes Berlin an der Bürgerarbeit und an der Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16 e SGB III im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB)“ getroffen. Berlin, den 20. September 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2012) 2