Drucksache 17 / 10 772 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 16. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2012) und Antwort „Bürgerarbeit“ in Berlin (III): Umsetzung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Da die gestellten Fragen ausschließlich durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesanstalt für Arbeit (RD BB) bzw. regionale Jobcenter beantwortet werden können, wurde die RD BB um Stellungnahme gebeten, die wie folgt vorliegt: 1. Wie viele Leistungsberechtigte sind seit Pro- grammstart der „Aktivierungsphase“ zugewiesen worden, wie viele haben diese durchlaufen und mit welchem Ergebnis (bitte nach Jobcentern und Monaten aufschlüsseln)? Zu 1.: Die aktuell vorliegende Erhebung (Stand 29.02.2012) weist aus, dass im Land Berlin 9.262 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aktiviert wurden. Eine jobcenterscharfe Darstellung und nach Monaten ist nicht möglich. 2. Wie lang ist die Dauer der „Aktivierungsphase" für die Teilnehmenden an der „Bürgerarbeit“ im Durchschnitt und wie groß ist die Spannweite (bitte nach Jobcentern aufschlüsseln)? 3. Mit welchen Maßnahmen organisieren die Berliner Jobcenter die „Aktivierungsphase“ (bitte nach Jobcentern, Maßnahmen und Anzahl der Teilnehmer/innen aufschlüsseln )?Wie viele „Bürgerarbeitsplätze“ sind seit Programmstart beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt worden, wie viele Stellen sind bewilligt und wie viele sind aufgrund fehlender Zusätzlichkeit bzw. fehlendem öffentlichen Interesse abgelehnt worden (bitte nach Jobcentern und Ablehnungsgründen aufschlüsseln)? Zu 2. und 3.: Die Aktivierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erfolgt an den individuellen Bedarfen orientiert durch den Einsatz unterschiedlicher Instrumente . Hierbei werden die Möglichkeiten des SGB II genutzt. Darüber hinaus gibt es keine speziellen Maßnahmen für die „Aktivierung“ von potenziellen „Bürger- arbeiterinnen und Bürgerarbeitern“. Die „Aktivierungsphase “ umfasst mindestens 6 Monate. Für weitere Details ist eine Abfrage bei den Jobcentern notwendig, die aufgrund des engen Zeithorizontes nicht realisierbar war. 4. Wie viele „Bürgerarbeitsplätze“ sind seit Pro- grammstart beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt worden, wie viele Stellen sind bewilligt und wie viele sind aufgrund fehlender Zusätzlichkeit bzw. fehlendem öffentlichen Interesse abgelehnt worden (bitte nach Jobcentern und Ablehnungsgründen aufschlüsseln)? Zu 4.: Die erbetenen Zahlen sind der Anlage I zu entnehmen. Zu den Ablehnungsgründen ist eine Abfrage bei den Jobcentern notwendig, die aufgrund des engen Zeithorizontes nicht realisierbar war. 5. Unter welchen Bedingungen (Arbeitszeit, Entloh- nung/Stundeneinkommen, Dauer, Qualifizierungs-/Bildungsmaßnahmen etc.) finden die „Bürgerarbeitsplätze“ statt (bitte nach Jobcentern und Anzahl getrennt aufschlüsseln )? Zu 5.: Die gesamte Administration, also auch die Beantragung des Bürgerarbeitsplatzes und dessen Bewilligung , liegt in Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Köln. Der Bundesagentur für Arbeit liegt daher keine entsprechende Statistik vor. Grundsätzlich finden die Regelungen des Bundes bzw. des BVA Anwendung, welche u.a. im Leitfaden unter Punkt 3 „Gegenstand der Förderung (Arbeitsplatz)“ aufgeführt sind. Siehe dazu: http://www.bva.bund.de/cln_117/nn_2160084/DE/Aufgaben /Abt__II/esfprojekte /Buergerarbeit/Foerdergrundlagen/Download__Leitfade n,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Download_Leitf aden.pdf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 772 Anmerkung seitens des Landes Berlin: Das Land Berlin kofinanziert Bürgerarbeitsplätze ab einem Stundenlohn von 7,50 €. Außerhalb der Beschäftigungszeit werden Angebote von Qualifizierung vorbereitet . Die Förderdauer der Bürgerarbeit beträgt nach dem Bundesprogramm maximal drei Jahre. Es endet am 31.12.2014. Die individuelle Zuweisungsdauer der Maßnahmeteilnehmenden bestimmt das zuständige Jobcenter. 6. Wie viele „Bürgerarbeitsplätze“ sind aktuell be- setzt/unbesetzt (bitte nach Jobcenter aufschlüsseln)? Zu 6.: Die erbetenen Zahlen sind der Anlage I zu entnehmen. 7. In welchen Einsatzfeldern sind die „Bürger- arbeitsplätze“ eingerichtet worden (bitte nach Jobcentern, Einsatzfeldern und Umfang aufschlüsseln)? Zu 7.: Die Arbeitsplätze im Rahmen der Bürgerarbeit müssen für „zusätzliche“ und „im öffentlichen Interesse “ liegende Arbeiten im Sinne des § 261 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (in der Fassung bis zum 31.03.2012) bereitgestellt werden. Darüber hinausgehende Einschränkungen gab es nicht. Aufgrund der Vielfältigkeit der Einsatzmöglichkeiten anbei ein paar beispielhafte Nennungen: • Sozialbetreuung • Integrationsarbeit • Kulturarbeit • Obdachlosenhilfe • Mobilitätshilfen, usw. Anmerkung des Landes Berlin: Im August 2012 gewährte das Land Berlin in folgenden Einsatzfeldern, in denen die o.g. von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesanstalt für Arbeit genannten beispielhaften Nennungen enthalten sind, ergänzende Förderungen: Einsatzfelder Maßnahmen Beschäftigte Frauen Männer Gesundheit/ Soziales 319 1854 889 965 Jugend/ Familie 108 644 278 366 Frauen 15 98 94 4 Natur und Umweltschutz 63 522 147 375 Kultur 56 308 109 199 Wissenschaft 2 20 8 12 Breitensport 5 23 3 20 Standortförderung 2 19 4 15 Summe 579 3.591 1.561 2.030 8. Wie bildet sich die Umsetzung der „Bürgerarbeit“ organisatorisch und personell in den Berliner Jobcentern ab (neue Mitarbeiter/innen, spezielle Teams o.ä.)? Zu 8.: Die Erstbesetzung von Bürgerarbeitsplätzen ist zum 01.07.2012 abgeschlossen worden. Seitdem finden nur noch Nachbesetzungen statt, die spezielle organisatorische Vorkehrungen nicht erfordern. Zusätzliches Personal stand und steht zur Umsetzung des Projektes „Bürgerarbeit“ in den Jobcentern nicht zur Verfügung. 9. Wie funktioniert rechtlich und organisatorisch die nachträgliche Einrichtung von „Bürgerarbeitsplätzen“ in denjenigen vier Bezirken, in denen die Jobcenter ursprünglich nicht am Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ teilgenommen haben? Zu 9.: Nach dem 01.07.2012 werden keine Bürger- arbeitsplätze mehr eingerichtet. Die am Projekt „Bürgerarbeit “ teilnehmenden Berliner Jobcenter haben Arbeitsplätze auch für Bezirke eingerichtet, deren Jobcenter nicht am Projekt teilnehmen. 10. Wie verteilen sich die 1.400 zusätzlichen „Bürgerarbeitsplätze“ zahlenmäßig auf die Berliner Bezirke? Zu 10.: Die erbetenen Zahlen sind der Anlage II zu entnehmen. Unabhängig vom Einsatzort der Bürgerarbeitsplätze sind Zuweisungen der Jobcenter auch bezirksübergreifend erfolgt. 11. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 11.: Datensätze und spezielle Unterlagen wurden zur Beantwortung der Fragen nicht herangezogen. Die Zahlen in den Aufstellungen wurden von den Jobcentern zur Verfügung gestellt. Die Aufstellungen sind die Zusammenfassung dieser Meldungen. Eine Einstellung dieser Daten in das Open-Data-Portal des Landes Berlin wird derzeitig nicht erwogen. Berlin, den 20. September 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 2 Anlage I Jobcenter Beim BVA beantragte Plätze Vom BVA bewilligte Plätze Vom BVA abgelehnte Plätze Besetzte Plätze Freie Plätze 1 2 3 4 5 6 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 280 274 6 261 13 Berlin Lichtenberg 217 217 0 217 0 Berlin Marzahn-Hellersdorf 250 250 0 250 0 Berlin Mitte 535 535 0 531 4 Berlin CharlottenburgWilmersdorf 350 350 0 349 1 Berlin Neukölln 1.579 1.579 0 1.577 2 Berlin Tempelhof-Schöneberg 318 306 0 293 25 Berlin Treptow-Köpenick 327 321 0 319 2 Summen 3.856 3.832 6 3.797 47 Stand: 01.07.2012 Die Differenz zwischen den Spalten 2 und 3 resultiert neben der Ablehnung aus zurückgezogenen Anträgen einzelner Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Anlage II Berliner Bezirke Bürger-arbeitsplätze 1 2 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 125 Berlin Lichtenberg 100 Berlin Marzahn-Hellersdorf 100 Berlin Mitte 338 Berlin CharlottenburgWilmersdorf 131 Berlin Neukölln 100 Berlin Tempelhof-Schöneberg 126 Berlin Treptow-Köpenick 180 Berlin Reinickendorf 61 Berlin Spandau 54 Berlin Pankow 54 Berlin Steglitz-Zehlendorf 31 Summe 1.400 ka17-10772 ka17-10772Anl I u. II