Drucksache 17 / 10 773 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 16. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2012) und Antwort „Bürgerarbeit“ in Berlin (IV): Kooperation mit Dritten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Da die gestellten Fragen (außer Nr. 4) ausschließlich durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB) bzw. die regionalen Jobcenter beantwortet werden können, wurde die RD BB um Stellungnahme gebeten, die wie folgt vorliegt: 1. Welche Träger führen Arbeitsmarktdienstleistun- gen in der „Aktivierungsphase“ durch (bitte nach Art, Teilnehmerkontingenten und Jobcentern aufschlüsseln)? Zu 1.: Wie bereits in der Antwort zur Frage 4 der Kleine Anfrage Nr. 17/10771 erläutert, haben die teilnehmenden Jobcenter die Möglichkeit, ein umfangreiches Instrumentenportfolio an Eingliederungsmaßnahmen zu nutzen, um individuelle Aktivierungen vorzunehmen. Demnach wurden keine Maßnahmen explizit eingerichtet, um ausschließlich Aktivierungen im Rahmen der Bürgerarbeit durchzuführen. Eine Auflistung der Träger kann daher nicht erfolgen. 2. Welche Bezirke haben sogenannte „PraxisCenter“ für die „Aktivierungsphase“ eingerichtet? Zu 2.: Das PraxisCenter gehört zum sogenannten „Standardprodukt“ des Regionalen Einkaufszentrums, das jedes interessierte Jobcenter nachfragen kann, sofern es für die Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms und der Zielerreichung sinnvoll erscheint. Hierbei ist es unerheblich , ob die jeweiligen Grundsicherungsstellen am Programm „Bürgerarbeit“ teilnehmen oder nicht. Aktuell nutzen die Jobcenter Lichtenberg, TempelhofSchöneberg und Mitte das PraxisCenter für ihre Integrationsarbeit . 3. Welche Träger führen das Coaching während der „Beschäftigungsphase“ durch (bitte nach Jobcentern und Teilnehmerkontingenten aufschlüsseln)? Zu 3.: Anhand beigefügter Tabelle ist ersichtlich, wie viele Teilnehmerplätze durch die einzelnen Grundsicherungsstellen eingerichtet wurden, um das beschäftigungsbegleitende Coaching bei Trägern von Arbeitsmarktdienstleistungen zu realisieren. Jobcenter (JC) Anzahl der Teilnehmer JC Berlin Marzahn-Hellersdorf 120 JC Berlin Mitte 300 JC Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 193 JC Treptow-Köpenick 150 Hinweis: Aus datenschutz- und wettbewerbsrecht- lichen Gründen kann die Benennung der Träger nicht erfolgen, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens einen Zuschlag erhalten haben. 4. Auf welche Art und Weise wurden die Träger und Einsatzstellen der „Bürgerarbeitsplätze“ in den jeweiligen Bezirken ausgewählt (Ausschreibung, Vergabe, Interessenbekundungsverfahren etc.)? Zu 4.: Vor Antragstellung durch die Maßnahmeträger beim Bundesverwaltungsamt (BVA) erfolgte zwischen den jeweiligen Jobcentern und Bezirksämtern eine Abstimmung und Auswahl zu den von Trägern eingereichten Konzeptionen. 5. Welche Berliner Jobcenter haben die Arbeits- marktdienstleistungen im Rahmen der „Aktivierungs-“ und „Beschäftigungsphase“ per Ausschreibung vergeben, welche haben sie anderweitig vergeben? a. Wann und wo wurden die Ausschreibungen veröffentlicht ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 773 b. Wie lange liefen die Ausschreibungen und nach welchem Vergaberecht? c. Wie viele Träger hatten sich beworben? d. Nach welchen Kriterien und von wem wurden die Träger ausgewählt? Zu 5.: Die „Beschäftigungsphase“ findet bei Arbeit- geberinnen und Arbeitgebern statt, nicht als Arbeitsmarktdienstleistung und ist daher nicht auszuschreiben. Sofern Arbeitsmarktdienstleistungen für die „Aktivierungsphase “ in Anspruch genommen worden sind, die dem Vergaberecht unterliegen, ist dieses beachtet worden. Buchstaben a.-d.: Für die Beantwortung ist eine Abfrage bei den Jobcentern notwendig, die aufgrund des engen Zeithorizontes nicht realisierbar war. 6. Bei welchen Trägern und Einsatzstellen sind die „Bürgerarbeitsplätze“ konkret eingerichtet (bitte Träger und Einsatzstellen mit ihren jeweiligen Kontingenten nach Jobcentern auflisten)? Zu 6.: Da allein das Bundesverwaltungsamt die Be- schäftigungsphase während der Bürgerarbeit betreut, hat die Arbeitsverwaltung keinen gesetzlichen Auftrag, statistische Nachhaltungen der Träger vorzunehmen, die durch das BVA eine Bewilligung erhalten haben. 7. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 7.: Datensätze oder Unterlagen wurden zur Beant- wortung der Fragen nicht herangezogen. Berlin, den 20. September 2012 In Vertretung Farhad D i l m a g h a n i Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 2