Drucksache 17 / 10 774 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 16. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2012) und Antwort „Bürgerarbeit“ in Berlin (V): Auswirkungen auf Erwerbslose Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Da die gestellten Fragen aus- schließlich durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB) bzw. die regionalen Jobcenter beantwortet werden können, wurde die RD BB um Stellungnahme gebeten, die wie folgt vorliegt: 1. In welcher Art und Weise wird die Teilnahme an der „Aktivierungs-“ und „Beschäftigungsphase“ der „Bürgerarbeit“ u.a. für die Evaluation des Bundesprogramms dokumentiert (bitte Datenerfassungsbogen sowie Hinweise zur Dokumentation etc. beilegen)? Zu 1.: Die Teilnahme wird in den Kundendatensätzen der Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) gekennzeichnet und in der Förderstatistik der BA ausgewiesen . Datenerfassungsbögen werden nicht verwendet. 2. Wie ist die sozialstrukturelle Zusammensetzung der Teilnehmenden an der „Bürgerarbeit“ nach Geschlecht , Alter, U25/Ü25, Migrationshintergrund (bitte nach Jobcentern sowie „Aktivierungs-“ und „Beschäftigungsphase “ aufschlüsseln)? Zu 2.: Die gewünschten Antworten können Sie den Anlagen 1 und 2 entnehmen. Eine Auswertung nach Migrationshintergrund ist nicht möglich. Anmerkung seitens des Landes Berlin: Durch das Land werden einige Daten zur Struktur der Teilnehmenden während der Beschäftigung in den Maßnahmen erfasst. Danach ergibt sich, dass 33 Prozent der Beschäftigten einen Migrationshintergrund haben. 3. Wie hoch ist die „Integrationsquote in den all- gemeinen Arbeitsmarkt“ der Teilnehmer/innen während der „Aktivierungsphase“ (bitte nach Jobcentern getrennt auflisten)? Zu 3.: Erhoben werden kann mit einer in der Beschäftigungsstatistik üblichen Wartezeit von 6 Monaten , wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktivierungsphase 6 Monate nach Austritt aus dieser sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die gewünschten Angaben können Sie der Anlage 3 entnehmen (Datenblatt Eingliederung). Die Teilnahme an Bürgerarbeit wird statistisch ebenfalls als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erfasst. Daher ist in der Tabelle zusätzlich die Spalte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt eingefügt worden. 4. Wie hoch ist die „Integrationsquote in den allge- meinen Arbeitsmarkt“ der Teilnehmer/innen während der „Beschäftigungsphase“ (bitte nach Jobcentern getrennt auflisten)? Zu 4.: Erhoben wird auch hier mit der üblichen Wartezeit von 6 Monaten, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Beschäftigungsphase 6 Monate nach Austritt aus dieser sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Damit könnten Austritte nur bis Juni 2011 erfasst werden. Bis dahin ist die Zahl der Austritte jedoch so gering, dass eine Auswertung aus Datenschutzgründen noch nicht möglich ist. 5. Wie viele Leistungsberechtigte haben sich nach Zuweisung in die „Aktivierungsphase“ aus dem Leistungsbezug abgemeldet (bitte nach Jobcentern getrennt auflisten)? 6. Wie hoch ist die Abbrecherquote während der „Beschäftigungsphase“ (bitte nach Jobcentern getrennt auflisten)? 7. Wie viele Leistungsberechtigte beziehen trotz „Bürgerarbeitsplatz“ weiterhin aufstockende SGB-IILeistungen ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 774 8. Wie viele Sanktionen wurden gegen Leistungs- berechtigte verhängt, die am Programm „Bürgerarbeit“ teilgenommen haben (bitte absolute Zahlen sowie Sanktionsquote nach Phasen und Jobcentern getrennt auflisten)? Zu 5. - 8.: Die Datensysteme der Bundesagentur für Arbeit bieten keine Auswertungsmöglichkeit, um die Fragen zu beantworten. 9. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Leistungsberechtigte ohne Teilnahme an der „Aktivierungsphase “ direkt einen „Bürgerarbeitsplatz“ erhalten haben? Zu 9.: Es sind weder der RD BB noch dem Senat derartigen Fälle bekannt. 10. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 10.: Datensätze oder Unterlagen wurden zur Beantwortung der Fragen nicht herangezogen. Berlin, den 21. August 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2012) 2 Anlage 1 Förderstatistik Land Berlin März 2012, Datenstand: Juli 2012 Männer Frauen unter 25 Jahre von 25 bis unter 50 Jahre über 50 Jahre 1 2 3 4 5 6 Land Berlin 2.114 1.159 955 - 952 1.162 dav. 92202 JC Neukölln 1.184 675 509 - 487 697 92204 JC Treptow-Köpenick 106 54 52 - 82 24 94402 JC Steglitz-Zehlendorf 15 6 9 - * * 94406 JC Tempelhof-Schöneberg 126 70 56 - 15 111 95502 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 155 90 65 - 140 15 95504 JC Pankow * * - - - * 95506 JC Reinickendorf * * * - * * 95508 JC Spandau 9 * * - 6 3 96202 JC Friedrichshain-Kreuzberg 116 81 35 - 38 78 96204 JC Mitte 154 73 81 - 63 91 96402 JC Marzahn-Hellersdorf 142 54 88 - 92 50 96404 JC Lichtenberg 103 47 56 - 25 78 Erstellungsdatum: 30.07.2012, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 141891 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit SGBII-Gebiet (Wohnort) Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Teilnehmerbestand in Maßnahme "Bürgerarbeit" - Beschäftigungsphase Insgesamt davon (Sp. 1) davon (Sp. 1) Anlage 2 Förderstatistik Land Berlin März 2012, Datenstand: Juli 2012 Männer Frauen unter 25 Jahre von 25 bis unter 50 Jahre über 50 Jahre 1 2 3 4 5 6 Land Berlin 89 51 38 - 43 46 dav. 92202 JC Neukölln 68 40 28 - 31 37 92204 JC Treptow-Köpenick * 6 * - * - 94402 JC Steglitz-Zehlendorf * - * - - * 94406 JC Tempelhof-Schöneberg 5 * * - - 5 95502 JC Charlottenburg-Wilmersdorf - - - - - - 95504 JC Pankow - - - - - - 95506 JC Reinickendorf - - - - - - 95508 JC Spandau - - - - - - 96202 JC Friedrichshain-Kreuzberg * * - - - * 96204 JC Mitte - - - - - - 96402 JC Marzahn-Hellersdorf 6 * * - * * 96404 JC Lichtenberg - - - - - - Erstellungsdatum: 30.07.2012, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 141891 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Teilnehmerbestand in Maßnahme "Bürgerarbeit" - Aktivierungsphase Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. SGBII-Gebiet (Wohnort) Insgesamt davon (Sp. 1) davon (Sp. 1) Anlage 3 Förderstatistik Land Berlin Austritte von Juli 2010 bis Juni 2011, Datenstand: Juli 2012 EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch ("Austritte insgesamt" minus "nicht recherchierbar da ohne VSNR") multipliziert mit 100. Anzahl Eingliederungs-quote (in %) Anzahl Eingliederungs- quote (in %) 1 2 3 4 5 Land Berlin 559 167 30,1 94 16,9 dav. 92202 JC Neukölln 145 35 24,3 10 6,9 92204 JC Treptow-Köpenick 50 19 38,0 19 38,0 94402 JC Steglitz-Zehlendorf * - - - - 94406 JC Tempelhof-Schöneberg 17 5 29,4 4 23,5 95502 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 7 * x - - 95504 JC Pankow 4 3 x * x 95506 JC Reinickendorf * * x - - 95508 JC Spandau - - - - - 96202 JC Friedrichshain-Kreuzberg * - - - - 96204 JC Mitte 133 34 26,0 15 11,5 96402 JC Marzahn-Hellersdorf 186 66 35,7 42 22,7 96404 JC Lichtenberg 14 * x * x Erstellungsdatum: 30.07.2012, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 141891 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Für Austrittszahlen kleiner als 20 können keine aussagekräftigen Eingliederungsquoten ausgewiesen werden. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. darunter 6 Monate nach Austritt sozialversicherungspflichtig am 1. Arbeitsmarkt beschäftigt Verbleib von Teilnehmern der Aktivierungsphase in Maßnahme "Bürgerarbeit" - 6 Monate nach Beendigung der Aktivierungsphase Endgültige Werte zur Verbleibsermittlung stehen erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten nach Ende des Verbleibsintervalls fest. SGBII-Gebiet (Wohnort) Austritte insgesamt darunter 6 Monate nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Förderstatistik Vertiefende Informationen aus der Förderstatistik finden Sie auf unserer Internetseite: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen-Nav.html Wichtige Hinweise zur Statistik der Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung Stand: 21.10.2010 Erhebungsgegenstand und begriffliche Abgrenzung Die Förderstatistik erfasst Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (§ 3 SGB III Abs. 4) und Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) des Bundes. Es erfolgt eine Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen. Folglich wird eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, mehrfach gezählt. Eine Förderung, die im Rahmen der Förderstatistik nachgewiesen wird, liegt vor, wenn für eine Person bzw. im Rahmen der Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung eine Zahlung geleistet wird. Regionale Zuordnung Erfasst werden in der Statistik die Teilnehmer mit Wohnort im Bundesgebiet. Die Zuordnung zu regionalen Gliederungen bei Auswertungen erfolgt adressscharf nach dem Wohnort. Erhebungseinheiten Erhoben werden Personen-, Maßnahme- und Förderdaten bei Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) nach dem SGB II gefördert werden. Die Förderstatistik ist eine Vollerhebung und umfasst alle bei den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) erfassten Fälle der aktiven Arbeitsförderung und die an die BA übermittelten Förderdaten zugelassener kommunaler Träger. Erhebungsinhalte Erhoben werden Daten zu Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der Arbeitsförderung (§ 3 SGB III) und Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) des Bundes, differenziert nach Eintritt und Austritt in einem Berichtszeitraum und Bestand zu einem Berichtszeitpunkt (Stichtag). Es erfolgt eine Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen. Erhoben werden neben den soziodemografischen Kennzeichen vor allem instrument- bzw. maßnahmespezifische Merkmale, die für die Förderung von besonderer Bedeutung sind. Die Förderstatistik entspricht dem Konzept eines Stock-Flow-Modells. Zugänge (= Eintritte), Bestände und Abgänge (= Austritte) bilden konsistente Messgrößen, die im zeitlichen Verlauf der Beziehung Bestand Teiln t = Bestand Teiln t-1 + Zugang Teiln t - Abgang Teiln t folgen. Art der Datengewinnung Die notwendigen Daten werden als Sekundärstatistik aus Prozessdaten in Form einer Vollerhebung gewonnen. Basis sind die Daten zu Förderungen der bei den regionalen Arbeitsagenturen und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende registrierten Personen. Grundlage für die Erstellung der Förderstatistiken ist einerseits die computergestützte Sachbearbeitung (coSach), in der alle förderungsrelevanten Informationen über Teilnahmen, Maßnahmen und Träger im Rahmen der Geschäftsprozesse laufend aktualisiert werden. Dieses Verfahren wird in allen Arbeitsagenturen und in den Jobcentern zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen nach § 6 SGB II eingesetzt. Weitere Grundlage sind die Personendaten und Informationen zum Arbeitslosigkeitsstatus in den Systemen der computergestützten Arbeitsvermittlung und Beratung coArb und ab 2006 VerBIS, die durch eine Verknüpfung im Rahmen der Aufbereitungsprozesse an die Förderdaten angefügt werden. Ebenso werden Informationen der Beschäftigungs- und Leistungsstatistik durch eine Verknüpfung im Rahmen der statistischen Aufbereitungsprozesse an die Förderdaten angefügt. Die Daten werden in Verantwortung der Statistik der BA in den zentralen statistischen IT-Verfahren aufbereitet. Als Basis für statistische Auswertungen entstehen Statistik-Informationen je Teilnahme. Zugelassene kommunale Träger nach § 6 b SGB II (Zugelassene kommunale Träger) übermitteln einzelfallbezogene Daten aus ihren Geschäftsverfahren nach § 51 b SGB II an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Datenübermittlung erfolgt über ein XML-Verfahren nach dem Datenaustauschstandard XSozial-BA-SGB II, den die BA im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt hat. Die darin enthaltenen Förderinformationen (Modul 13) werden seit Anfang 2006 von der Statistik der BA in den statistischen IT-Verfahren aufbereitet. Vollständigkeit der Erfassung und Fehler in der Erfassungsgrundlage Als Vollerhebung auf der Basis von Verfahrensdaten ist die Vollständigkeit der Datensätze in der Regel gewährleistet Im Rahmen des Geschäftsprozesses „Förderung“ werden die Daten in das IT-Fachverfahren coSach nicht immer zeitnah, sondern mit teilweise erheblichen Verzögerungen erfasst, so dass von einer unvollzähligen Erhebungsgesamtheit am aktuellen Rand auszugehen ist. Bezogen auf einen Datenstand nach 3-monatiger Wartezeit liegen am aktuellen Rand (also ohne Wartezeit) rund 83 % der Daten für Eintritte, Austritte und Bestände vor (Mittel in 2005 auf Bundesebene über alle Maßnahmearten hinweg). Mit einem Monat Wartezeit liegt dieser Erfassungsgrad bei 93% und nach zwei Monaten Wartezeit bei 97%. Im Jahr 2004 wurde auf Basis vergleichbarer Erkenntnisse die Förderstatistik im DWH der BA so konzipiert, dass endgültige Ergebnisse für einen Berichtszeitraum bzw. Stichtag erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten festgeschrieben werden. Nacherfassungen innerhalb dieser Wartezeit fließen in das Ergebnis für den jeweiligen Berichtsmonat ein. Die Ergebnisse für den aktuellen Berichtsmonat und die beiden Vormonate sind vorläufig und aufgrund der noch ausstehenden Nacherfassungen im Vergleich mit dem endgültigen Ergebnis im oben beschriebenen Maße untererfasst. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.01.2009 wurden im Wesentlichen die bis 31.12.2008 gültigen Leistungen „Unterstützung der Beratung und Vermittlung (§ 45 SGB III alt)“ und „Mobilitätshilfen (§ 53 SGB III alt)“ zur „Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III (neu)“ zusammengefasst; die positiven Elemente der Instrumente Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III (alt), Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III (alt), Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 ff. SGB III (alt), Maßnahmen nach § 421i SGB III (alt) sowie Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III (alt) in die neuen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III (neu) übernommen. Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Aufgrund der dargestellten systematischen Untererfassung von Förderdaten am aktuellen Rand, der daraus resultierenden unvollzähligen Erhebungsgesamtheit und der Wartezeitregelung ist die zeitliche Vergleichbarkeit der vorläufigen statistischen Ergebnisse für die jeweils dre aktuellsten Berichtsmonate mit Ergebnissen früherer Berichtsmonate (Vormonats-/Vorjahresvergleich) grundsätzlich nicht gegeben. Um trotzdem am aktuellen Rand Eckwerte der Förderstatistik darstellen und Vergleichbarkeit mit endgültigen Vormonatsergebnissen erreichen zu können, wurde ein Algorithmus entwickelt, mit dessen Hilfe aus den vorläufigen Ergebnissen am aktuellen Rand hochgerechnete vergleichbare Werte bereitgestellt werden. Das Hochrechnungsverfahren basiert auf Erfahrungswerten über den Umfang der Nacherfassungen je Region und Maßnahmeart und kann nur für die Maßnahmearten Anwendung finden, für die ausreichend Erfahrungswerte vorliegen. Dem Algorithmus liegt das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert in der Vergangenheit zu Grunde. Er setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus einem Trendfaktor, der das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert im Durchschnitt der letzten 3 Monate enthält und einem Saisonfaktor, der das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert im Mittel des Vorjahres- und Vorvorjahresmonats enthält. Nach gleichem Prinzip werden für die beiden Monate vor dem aktuellen Berichtsmonat Hochrechnungsergebnisse aus dem Verhältnis endgültiges Ergebnis zu vorläufigem mit einem Monat Wartezeit bzw. zwei Monaten Wartezeit ermittelt. In Veröffentlichungen sind hochgerechnete Ergebnisse mit der Fußnote "vorläufige hochgerechnete Ergebnisse" gekennzeichnet. Vermittlungsgutscheine Die Datenbasis und das Messkonzept zur Auswertung der eingelösten Vermittlungsgutscheine (bewilligt 1. Rate) wurden ab Berichtsmonat Januar 2010 umgestellt (vgl. hierzu Methodenbericht „Umstellung der Statistik zu Vermittlungsgutscheinen nach § 421g SGB III“ ( PDF, 769 KB)). Die statistischen Daten zu Vermittlungsgutscheinen (nur BA) werden ab dem Berichtsjahr 2010 aus der Förderstatistik (Datenquelle: BA-IT-System coSachNT (AV)) gewonnen. Gezählt werden die in coSachNT (AV) erfassten Vermittlungsgutscheine, bei denen die Zahlung der 1. Rate bewilligt wurde. In den Veröffentlichungen ab April 2010 werden daher rückwirkend ab BM Januar 2010 revidierte Daten zu eingelösten Vermittlungsgutscheinen (bewilligt 1. Rate) publiziert. Die Zusammenfassung "sonstige Förderung der Berufsausbildung" addiert sich aus folgenden Einzelmaßnahmen: Arbeitgeberzuschüsse Reha, Eignungsabklärung/Berufsfindung Reha, Ausbildungszuschuss für behinderte Menschen , Ausbildungszuschuss für schwerbehinderte Menschen. Die Zusammenfassung "sonstige Förderung abhängiger Beschäftigung " addiert sich aus folgenden Einzelmaßnahmen: Personal-Service-Agenturen, Einstellungszuschüsse bei Neugründungen, Einstellungszuschüsse bei Vertretung, Eingliederungshilfen für jüngere Arbeitnehmer, Mobilitätshilfen, Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer. Empfänger: Auftragsnummer: 141891 Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 30.07.2012 Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Ost Friedrichstraße 34 10969 Berlin E-Mail: Statistik-Service-Ost@arbeitsagentur.de Hotline: 01801 78722 30 *) Fax: 01801 78722 31 *) *) 3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen höchstens 42 ct / min. Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. März 2012, Juli 2010 bis Juni 2011(Austritte bei Verbleibsanalyse); Datenstand: Juli 2012 http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Arbeitsmarkt in Zahlen, Teilnehmerbestand in Maßnahme "Bürgerarbeit" - Beschäftigungsphase, Berlin, Juli 2012 Land Berlin Impressum ZLP Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Arbeitsmarkt in Zahlen Teilnehmerbestand in Maßnahme "Bürgerarbeit" - Beschäftigungsphase ka17-10774 10774 BARB-Beschäftigungsphase BARB-Aktivierungsphase BARB3_Eingliederung Methodische Hinweise Impressum