Drucksache 17 / 10 777 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 19. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2012) und Antwort Umsetzung des StEP Wohnen 2000, insbesondere in Anspruch genommene WohnungsbauPotenziale Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen sind im Zeitraum 1998 bis 2010 in Berlin neu entstanden und wie beurteilt der Senat die Relation zwischen tatsächlicher Entwicklung und der seinerzeitigen Bedarfsprognose im StEP Wohnen 2000? Antwort zu 1: Nach der Statistik des Amts für Statistik Berlin Brandenburg wurden im Zeitraum von 1998 bis 2010 in Berlin insgesamt 81.175 Wohnungen fertiggestellt . Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen aus dem Jahr 2000 ging für den Zeitraum vom 01.01.1998 bis 31.12.2009 von einem voraussichtlichen Bedarf von 150.000 Wohneinheiten aus. Für die gegenüber der damaligen Annahme deutlich geringeren Wohnungsfertigstellungen gibt es verschiedene Gründe, insbesondere die Beendigung der Wohnungsbauförderung sowie das Absorbieren eines Teils der Nachfrage durch Leerstandsabbau. Frage 2: Welche der im StEP Wohnen 2000 dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen (differenziert nach vorrangigem Potenzial mit Fertigstellung bis einschließlich 2009 und nachrangigem Potenzial mit Fertigstellung ab 2010) sind bis heute tatsächlich in Anspruch genommen worden? Antwort zu 2: Auf den im StEP Wohnen aus dem Jahr 2000 dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen wurden rund 38.000 Wohnungen errichtet. Auf nachrangig zu entwickelnden Flächen wurden keine Wohnungen errichtet . Frage 3: Welche neuen Potenzialflächen sind seitdem hinzugekommen? Antwort zu 3: Nach dem aktuellen Flächenmonitoring der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind seit 1998 ca. 750 ha neue Potenzialflächen für Wohnen hinzugekommen. Frage 4: Wie viele Wohnungen können auf den als Wohn- und Mischbauflächen ausgewiesenen Bauflächen im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) errichtet werden ? Antwort zu 4: Auf den Potenzialflächen, die im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) als Wohn- und Mischbauflächen dargestellt sind, können rund 75.000 Wohnungen errichtet werden. Darüber hinaus bestehen erhebliche kleinteilige Nachverdichtungspotenziale wie Lückenbebauung, Dachausbau, Verdichtung der offenen Bauweise etc. Frage 5: Wie viele der im Baulückenmanagement der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfassten Flächen sind seit 1998 bis heute in Anspruch genommen worden und wie viele werden noch angeboten ? Antwort zu 5: Das Baulückenmanagement (BLM) wird seit 2002 betrieben. Deshalb betrifft die folgende Angabe den Zeitraum seit 2002. Das BLM bezieht sich zudem auf die Innere Stadt und umfasst somit Teile der sechs Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg. Das BLM umfasst ausschließlich Flächen, die von den Bezirken gemeldet wurden. Von den 2002 gemeldeten 220 ha Flächen wurde bisher rund die Hälfte in Anspruch genommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 777 Frage 6: Sind – neben dem Baulückenmanagement – von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt oder den Bezirksämtern auch Flächen mit Wohnungsbaupotenzialen unter 250 Wohneinheiten ermittelt worden? Wie hoch ist das Wohnungsbaupotenzial auf Flächen dieser Größenordnung nach Einschätzung des Senats? Antwort zu 6: Das Flächenmonitoring erfasst die Wohnbauflächenpotenziale ab 25 Wohneinheiten bei Einund Zweifamilienhäusern und ab 100 Wohneinheiten beim Geschosswohnungsbau. Über das kleinteilige Flächenpotenzial unterhalb der o.g. Erfassungsgrenzen wird im Rahmen der Erarbeitung des „neuen“ StEP Wohnen eine Schätzung vorgenommen. Berlin, den 10. August 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e .......................................................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2012) 2