Drucksache 17 / 10 782 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 24. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2012) und Antwort Prüfungs- und Planungsvorhaben Verlängerung der U-Bahnlinie 4 von Nollendorfplatz bis Magdeburger Platz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit sind die Prüfungen seitens des Senats vorangebracht, für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 4 zum neuen Endhaltepunkt Magdeburger Platz? Antwort zu 1: Die Verlängerung der U-Bahnlinie U4 zum Magdeburger Platz ist im Flächennutzungsplan von Berlin enthalten. Sie stellt demnach eine sehr langfristige Planungsoption dar, für deren Umsetzung aus Sicht der erkennbaren Stadt- und Verkehrsentwicklung derzeit keine Notwendigkeit gegeben ist. Frage 2: Gibt es Untersuchungen, inwieweit vor- handene Tunnelbauwerke genutzt werden können? Antwort zu 2: Nach Aussage der BVG liegen aktuelle Untersuchungen nicht vor. Erfahrungswerte der BVG zeigen jedoch, dass die Baumaßnahmen zur In-BetriebSetzung des Tunnels und der Bau eines U-Bahnhofs „Magdeburger Platz“ Investitionen im zweistelligen Mio. EUR Betrag verursachen würden. Frage 3: Welche Tunnelbauwerke gibt es in welcher Länge, Zustand und Beschaffenheit? Antwort zu 3: Nach Aussage der BVG wurde der unter der Genthiner Straße bis an die südliche Bauflucht der Lützowstraße reichende Tunnel (Länge ca. 300 m) Anfang der 70er Jahre errichtet und befindet sich in einem guten baulichen Zustand. Er wird heute als Kehr- und Aufstellanlage des U-Bahnhofs Nollendorfplatz genutzt. Frage 4: Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass durch die Verlängerung der Magdeburger Platz aufgewertet werden kann? Antwort zu 4: Eine Aufwertung in nennenswertem Umfang ist nach Ansicht des Senats nicht zu erwarten, da der Magdeburger Platz bereits heute zumindest teilweise im Einzugsbereich der U-Bahnhöfe Kurfürstenstraße und Nollendorffplatz liegt. Im Vergleich dazu erscheint eine Verlängerung der U-Bahnlinie U4 von untergeordneter Bedeutung. Diese Einschätzung wird auch durch die laufenden Untersuchungen für eine Straßenbahnneubaustrecke vom Alexanderplatz bestätigt, in deren Rahmen auch eine Variante mit Endpunkt der Straßenbahn am Magdeburger Platz untersucht wird (mit Verlängerung der U-Bahnlinie U4 dorthin). Es ist bereits absehbar, dass trotz des entstehenden Umsteigepunktes zwischen Straßenbahn und U-Bahn das Ergebnis des Variantenvergleichs für den Endpunkt Magdeburger Platz negativ ausfallen wird. Frage 5: Welche Plandaten kann der Senat bei einer etwaigen Verlängerung über die Fahrgastzahl und die verkehrliche Verlagerung von Verkehren nennen? Antwort zu 5: Der Senat verfügt derzeit über keine aktuellen Prognosewerte sowohl für die zukünftig zu erwartende Nachfrage als auch für Angaben zur Modal Split-Verschiebung infolge einer Verlängerung der UBahnlinie U4 zum Magdeburger Platz. Eine nennenswerte Verlagerung von Verkehren ist nach einer groben Einschätzung der BVG nicht zu erwarten. Frage 6: Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit einer ab- schließenden Beurteilung seitens des Senats gerechnet werden? Antwort zu 6: Vor dem Hintergrund der vorgenannten Einschätzung sowie der Untersuchungen im Zusammenhang mit der Straßenbahnneubaustrecke (siehe Antwort zu 4.) ist eine weitergehende Prüfung der Verlängerung der U-Bahnlinie U4 aus Sicht des Senates derzeit nicht vordringlich. Berlin, den 22. August 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2012)