Drucksache 17 / 10 783 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 23. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2012) und Antwort Stand des Kitaausbauprogramms Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die bisherige Resonanz auf das Kita- ausbauprogramm des Senats (es wird hierzu um Mitteilung der Anzahl an Anträgen unterteilt nach Bezirken und Maßnahmearten gebeten)? 2. Welche Fördersumme wurde bislang insgesamt, bitte unterteilt nach Bezirken, bewilligt? 3. Wie hoch ist der Anteil der Bewilligungen bezüg- lich der bisher insgesamt gestellten Anträge (es wird insoweit um Nennung genauer Zahlen unterteilt nach Bezirken gebeten)? 4. Wie ist das Antragsverhältnis zwischen kleinen (bis zu 50 Plätzen) und großen Kitaeinrichtungen (mehr als 50 Plätze) sowie zwischen Bestandseinrichtungen und Neugründungen? Zu 1., 2., 3. und 4.: Mit dem Kitaausbauprogramm verfolgt der Senat von Berlin das Ziel, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewährleisten. Kindertagesstätten sind bedeutende Bildungseinrichtungen. Der frühe Kitabesuch eröffnet Kindern wichtige Bildungschancen . Die Notwendigkeit für die Schaffung von neuen Plätzen ist hauptsächlich begründet durch die steigenden Geburtenzahlen in Berlin und den Zuzug von Familien mit Kindern. Das Kitaausbauprogramm beinhaltet im Programm- jahr 2012 zwei Säulen. Die Säule „Starthilfe“ zielt auf Neugründungen und Platzerweiterungen in bestehenden Einrichtungen mit insgesamt nicht mehr als 50 zu fördernden neuen Plätzen. Im Rahmen der Säule „bauliche Maßnahmen“ können grundsätzlich Umbauten und kitaspezifische Innenausbauten gefördert werden. Die Träger und Trägerverbände haben das Landesprogramm positiv aufgenommen. Seit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 am 28. Juni 2012 und Veröffentlichung des 2. Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2012 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 28. Juni 2012 liegen die formellen Grundlagen zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel 2012 vor. Der Programmstart zum Kitaausbauprogramm erfolgte am 3. Juli 2012 durch in Kraft treten der Förderrichtlinie. Bisher liegen für das Programmjahr 2012 20 Anträge auf Starthilfe und 20 Anträge zur Förderung von baulichen Maßnahmen vor (Stand 27. Juli 2012). Die Verteilung der Anträge ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Projektstandorte nach Antragslage Anträge Starthilfe Anträge bauliche Maßnahmen Mitte 3 3 Friedrichshain-Kreuzberg 2 1 Pankow 5 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 3 Spandau 1 2 Steglitz-Zehlendorf 1 Tempelhof-Schöneberg 2 Neukölln 1 1 Treptow-Köpenick 3 1 Marzahn-Hellersdorf 1 Lichtenberg 1 2 Reinickendorf 2 Ohne Standortangabe 1 gesamt 20 20 Anträge Programmjahr 2012, Stand 27.07.2012 Für das Programmjahr 2012 können Anträge auf Starthilfe fortlaufend bis zum 30. Oktober 2012 gestellt werden. Sie werden laufend geprüft und beziehen sich vorrangig auf kleinere Maßnahmen zur Schaffung von bis zu 50 Plätzen. Die ersten Förderungen werden voraussichtlich im August/September 2012 bewilligt. Anträge für bauliche Maßnahmen können bis zum 15. August 2012 gestellt werden. Sie erfordern einen längeren Planungsvorlauf. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 783 5. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungs- dauer der entsprechenden Anträge? Zu 5.: Die Entscheidung über die Vergabe von Förder- mitteln erfolgt auf der Basis der eingereichten Antragsunterlagen . Die dezidierte Prüfung klärt, ob die Förderung zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Versorgungsnetzes zur Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege beiträgt sowie die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Vorhabens nachgewiesen ist. Neben formalen Bewertungen (beispielsweise Vollständigkeit , Maßnahmebeginn) erstrecken sich die Prüfungen insbesondere auf den finanziellen Bereich (Kosten-Nutzen-Relation, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit , Effizienz, Eigenaufwendungen, Drittmitteleinsatz). Bei baulichen Maßnahmen ist eine bauliche bzw. baufachliche Prüfung erforderlich. Es liegen noch keine Erfahrungen über die Bearbeitungsdauer der Anträge vor. 6. Wie viele Kitaplätze wurden bisher - ausgehend von den bewilligten Anträgen - zusätzlich, bitte unterteilt nach Bezirken, geschaffen? Zu 6.: Es wurden noch keine neuen Kitaplätze auf Grundlage des Förderprogramms geschaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1. - 4. verwiesen. 7. Auf welcher Datenbasis wird der Bedarfsatlas er- stellt? 8. Auf welchem Erfassungsstand sind diese Daten (soweit es keinen einheitlichen Datenstand geben sollte, wird um Unterteilung nach Bezirken gebeten)? 9. Inwieweit ist eine von dem Bedarfsatlas ab- weichende individuelle Bedarfsbestätigung durch die Bezirke für einzelne Bereiche der festgelegten Bezirkskategorien möglich? Zu 7., 8. und 9.: Der Bedarfsatlas ist auf der Grund- lage einer Auswertung von Daten zu betreuten Kindern und angebotenen Plätzen in Kindertagesstätten am 31. Dezember 2011 und demografischen Daten zu Geburten, zur Wanderung unter 6-Jähriger und zur Einwohnerentwicklung für die 1-Jährigen bis unter 3-Jährigen für die Jahre 2007 – 2011 jeweils auf der Ebene der Bezirksregionen erstellt worden. Die Daten zur Kindertagesbetreuung wurden zur Er- mittlung kleinräumlicher Betreuungs- und Versorgungsquoten herangezogen. Die Betreuungsquote drückt das Verhältnis von betreuten Kindern unter 6 Jahren nach der Bezirksregion ihres Wohnorts zur gleichaltrigen Wohnbevölkerung aus. Die Versorgungsquote bezeichnet das Verhältnis von in der Bezirksregion angebotenen Plätzen zu den dort lebenden Kindern unter 6 Jahren. Aus der Differenz beider Quoten wurde – orientiert an der Zielsetzung , eine wohnortnahe Versorgung mit Kitaplätzen gewährleisten zu wollen – auf einen regionalen Mehroder Minderbedarf von zusätzlichen Plätzen geschlossen. In einer zweiten Dimension wurden die demografischen Daten zu einem Index verrechnet, aus dem ein Trend der Bevölkerungsentwicklung für die nächsten beiden Jahre ablesbar ist. Die ermittelten Indikatoren für die kleinräumlichen Bedarfslagen wurden den Jugendämtern zur Prüfung vorgelegt, um den Bedarfsatlas mit den örtlichen Kenntnissen anzureichern und mit Hilfe der dort vorhandenen Planungskompetenzen zu präzisieren. Der Bedarfsatlas beruht insofern quantitativ auf einem einheitlichen Datensatz , der mit qualitativen Aussagen der bezirklichen Jugendhilfeplanungen ergänzt und qualifiziert sowie mit den Bezirken abgestimmt wurde. Im Rahmen des Kitaausbauprogramms kommt der Feststellung des regionalen aktuellen und prognostischen Kitaplatzbedarfs eine besondere Bedeutung zu. Der Bedarfsatlas 2012 stellt die Bezirksregionen mit ihrer unterschiedlichen Bedarfsintensität dar. Er dient als eine wesentliche Grundlage für Förderentscheidungen im Kitaausbauprogramm und ist auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter der Rubrik Familie/Kindertagesbetreuung veröffentlicht . Um dennoch ggf. nicht erfasste standortbezogene Bedarfsspezifika berücksichtigen zu können, werden die endgültigen Förderentscheidungen mit den Jugendämtern stets abgestimmt. Der Bedarfsatlas wird unter Berücksichtigung der im Herbst auf der Grundlage des Mikrozensus erwarteten neuen Bevölkerungsprognose, der rückgemeldeten Daten der vereinheitlichten Jugendhilfeplanung und der bis dahin getroffenen Förderentscheidungen erstmals Anfang 2013 aktualisiert werden. Berlin, den 16. August 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2012) 2