Drucksache 17 / 10 788 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 24. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2012) und Antwort Wann kommt endlich die Vollkreuzung Frankfurter Allee/Buchberger Straße (III) – Zwischenbilanz der GRW-Förderung des neuen Senates? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/10 101 wurde ausgeführt, dass der Antrag des Bezirksamtes Lichtenberg mit der Übersendung der letzten Bestandsübersicht gemäß Positivliste vom 18. November 2011 jetzt „entscheidungsreif“ sei und „nunmehr nach Maßgabe von Ziffer 3.1.1 Teil II, Kapitel B des GRW-Koordinierungsrahmens über die Förderhöhe zu befinden“ sei, „die nach Ziffer 3.1.1 Teil II, Kapitel B des GRWKoordinierungsrahmens grundsätzlich 60 % beträgt und ausnahmsweise bis zu 90 % betragen kann“. Wie wurde zwischenzeitlich über diesen entscheidungsreifen Antrag befunden und hat das Bezirksamt mittlerweile einen Bewilligungsbescheid über welche Förderhöhe erhalten? Zu 1.: Das Bezirksamt hat bisher keine förmliche Förderzusage erhalten, weil die Höhe des Fördersatzes strittig ist. Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hatte in seinem GRW-Antrag* eine Eigenbeteiligung von 10% angegeben. Nach Prüfung aller Unterlagen – auch der vom Bezirksamt nachgereichten - ist jedoch für dieses Projekt gemäß GRW-Koordinierungsrahmen nur ein Fördersatz von bis zu 60% möglich. Bei einem Fördersatz von höchstens 60% und einer Eigenmittelbereitstellung des Bezirksamts von nur 10% würde sich eine Finanzierungslücke ergeben. Ohne geschlossene Finanzierung ist eine GRW-Förderung jedoch nicht möglich. Zur Lösung des Finanzierungsproblems hatte das Bezirksamt deshalb in einem Gespräch mit unserem Hause am 30.03.2012 zugesagt, klären zu wollen, ob eine Eigenbeteiligung i.H.v. 40% durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin möglich ist. Nach dieser Klärung wollte das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung über das Ergebnis unterrichten. Diese Unterrichtung steht noch aus. * GRW = Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 2. Im Falle einer noch nicht vorgenommenen Entscheidung : Aus welchen Gründen ist es noch nicht zu einer abschließenden Entscheidung gekommen, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand des Vorganges und wann kann mit einer Entscheidung bzw. Übersendung des Bewilligungsbescheides aus heutiger Sicht gerechnet werden ? Zu 2.: Eine abschließende Entscheidung über eine GRW-Förderung ist in der Senatsverwaltung für Wirtschaft , Technologie und Forschung erst möglich, wenn das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin sich zu der Höhe der Eigenmittel, die für dieses Projekt aufgebracht werden können, erklärt hat. 3. Wie viele Anträge auf GRW-Förderungs- maßnahmen sind überdies seit Amtsübernahme der Frau Senatorin von Obernitz (parteilos, für die CDU) bei der zuständigen Senatsverwaltung aus jeweils welchen Bezirken eingegangen? Zu 3.: Seit der Amtsübernahme sind bisher neun GRW-Anträge von den Bezirken eingegangen, davon vier Anträge vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, zwei Anträge vom Bezirksamt Treptow-Köpenick und jeweils ein Antrag von den Bezirksämtern TempelhofSchöneberg , Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf. 4. Wie viele dieser GRW-Förderungsmaßnahmen wurden seit der vorbezeichneten Amtsübernahme positiv beschieden? Zu 4.: Seit der Verkündigung des Berliner Doppel- haushalts 2012/13 vom 28.06.2012 ist von diesen neun GRW-Anträgen bisher eine Maßnahme positiv beschieden worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 788 5. Wie viele GRW-Förderungsmaßnahmen in welchen Bezirken wurden seit der vorbezeichneten Amtsübernahme überhaupt erfolgreich abgeschlossen bzw. baufachlich realisiert und wie lange dauerte jeweils die Realisierung dieser Maßnahmen vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Abschluss der Arbeiten? Zu 5.: Seit der Amtsübernahme wurden bisher 22 GRW-Infrastrukturmaßnahmen im Ergebnis der Schlussrechnung abgeschlossen. Weiterhin wurde im gleichen Zeitraum für 24 GRW-Infrastrukturmaßnahmen die Verwendungsnachweisprüfung vorgenommen. Die Dauer der Maßnahmen von der Antragstellung bis zum Abschluss hängt im Wesentlichen vom Umfang der Investitionsmaßnahme ab und schwankt daher zwischen einem Jahr und bei Großvorhaben bis zu max. sechs Jahren. 6. Sollte seit der vorbezeichneten Amtsübernahme noch keine GRW-Fördermaßnahme erfolgreich abgeschlossen worden sein: Wie bewertet der Senat diesen Umstand vor dem Hintergrund seines Zieles der Verbesserung der Wirtschaftsförderung und mit welchen konkreten Mitteln will der Senat seine Bilanz hier verbessern ? Beabsichtigt der Senat insbesondere den Bereich der Wirtschaftsförderung personell zu stärken, um die vorhandenen Beschäftigten zu entlasten und möglicherweise zu einer schnelleren Bearbeitungszeit zu kommen? Zu 6.: Mit den Antworten zu den Fragen 4 und 5 er- übrigt sich die Beantwortung dieser Frage. Berlin, den 08. August 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f ............................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2012) 2