Drucksache 17 / 10 794 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 23. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2012) und Antwort Freier Zugang zu wissenschaftlichem Wissen - Open Access Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die verwendeten Mittel der Hochschulen im Land Berlin für wissenschaftliche Publikationen in den letzten fünf Jahren? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Verlag. Sind dem Senat Bundesmittel hierfür bekannt? Wenn ja, wie hoch belaufen sich diese? Zu 1.: Nachfolgend werden in tabellarischer Form die Mittel der einzelnen Hochschulen für wissenschaftliche Publikationen in den letzten fünf Jahren in Euro dargestellt. Die Daten wurden der – für jedermann zugänglichen - Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) entnommen. Eine Aufschlüsselung der Anschaffungen nach Verlagen war von den Hochschulen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Bundesmittel konkret und direkt für wissenschaftliche Werke sind nicht bekannt. 2007 2008 2009 2010 2011 Freie Universität Berlin 4.065.667 4.359.261 4.203.011 4.314.243 3.463.000 (noch nicht endgültig, Haushaltsansatz) Humboldt-Universität zu Berlin 3.840.000 3.700.000 4.500.000 4.044.000 4.460.000 Technische Universität Berlin 3.267.457 3.212.329 2.988.173 2.891.070 2.907.766 Charité Universitätsmedizin Berlin 2.036.000 2.193.000 1.802.000 1.666.000 1.949.000 Universität der Künste 268.171 304.493 288.274 247.921 283.301 Beuth-Hochschule für Technik 445.000 346.915 205.441 250.366 259.535 Hochschule für Technik und Wirtschaft 520.000 570.000 570.000 625.000 625.000 Hochschule für Wirtschaft und Recht 397.248 370.606 350.373 341.506 500.481 „Alice-Salomon“- Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik 306.925 219.620 Keine DBSStatistik wg. Wechsel des Bibliothekssytems 300.450 300.158 Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ 4.296,54 4.567,63 8.411,48 2.925,07 2.363,38 Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ 20.142,49 21.000,19 20.620,78 20.466,45 17.688,96 Kunsthochschule Berlin (Weißensee) 19.811,40 18.752,28 19.434,48 19.929,21 20.011,49 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 794 2 2. Sind dem Senat Initiativen bekannt oder sind im Land Berlin Maßnahmen geplant, die das Ziel verfolgen, Open-Access-Plattformen für die Forschung und Lehre einzurichten oder zu fördern? Zu 2.: Die Hochschulen verfolgen eine Reihe von Maßnahmen im Bereich Open Access. So haben die Universitäten und Fachhochschulen Open-Access-Plattformen eingerichtet. Auf diesen Plattformen werden insbesondere die Dissertationen der Universitäten veröffentlicht , aber auch Zeitschriften und Monographien. Die Plattformen richten sich vor allem an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der jeweiligen Hochschule, aber auch an Mitglieder anderer wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Hochschulen sind darüber in Kooperationen und Arbeitsgruppen aktiv, die der Förderung von Open Access dienen. 3. Ist dem Senat die „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ vom 22.10.2003 bekannt, die von zahlreichen deutschen und internationalen Forschungsorganisationen, u. a. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterzeichnet wurde? Zu 3.: Ja. 4. Wenn ja, wie bewertet der Senat die Inhalte dieser Erklärung? Welche Initiativen oder Maßnahmen, welche Gesetzesänderungen sind notwendig, um in Berlin die besagte Erklärung umzusetzen? Welche weiteren Konsequenzen ergeben sich für die Berliner Hochschulund Forschungslandschaft sowie für die Verlage? Zu 4.: Die „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ war eine der ersten Verlautbarungen zum Thema Open Access; mittlerweile sind andere hinzugekommen, etwa die „Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen zu Open Access und Urheberrecht“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen von 2009. Kern der Berliner Erklärung ist, dass wissenschaftliche Werke sowie Ursprungs- und Metadaten, Quellenmaterial, Bildund Graphikmaterial sowie wissenschaftliches Material in multimedialer Form elektronisch verfügbar gemacht werden. Dies soll durch eine freiwillige Beteiligung der jeweiligen Urheberinnen und Urheber bzw. Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber erfolgen. Die in Berlin tätigen Organisationen der außeruni- versitären Forschung waren unter den Erstunterzeichnern der Berliner Erklärung. Die gemeinschaftsfinanzierten Einrichtungen setzen ihre Aktivitäten zur Umsetzung der Berliner Erklärung unter dem Dach der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen in der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ fort. Kern der verschiedenen Initiativen sind die Handlungsfelder Nationale Lizenzierungen, Open Access, Nationale Hosting-Strategie , Forschungsprimärdaten, Virtuelle Forschungsumge- bungen und rechtliche Rahmenbedingungen. Begleitet werden die freiwilligen Aktivitäten der außeruniversitären Forschung durch entsprechende Rahmensetzungen seitens der Fördergeber. Auch die Berliner Hochschulen gehören zu den Unterzeichnern der Berliner Erklärung, entweder direkt als Organisation oder als Mitglied der Hochschulrektorenkonferenz . Da die Berliner Erklärung auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der Urheberin bzw. des Urhebers und der Rechteinhaberin bzw. des Rechteinhabers beruht, sind keine gesetzgeberischen Aktivitäten erforderlich. Erforderlich sind aber erhebliche Abstimmungsprozesse sowie das Zur-Verfügung-Stellen der erforderlichen technischen Infrastruktur. 5. Wie bewertet der Senat die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 17.07.2012 (IP/12/790, vgl. auch: MEMO/12/565), die beinhaltet, dass Forscher, Studenten und Unternehmen künftig freien Zugang zu allen öffentlich geförderten wissenschaftlichen Studien in der EU erhalten sollen? Zu 5.: Die Zielrichtung der Pressemitteilung IP712/790 der Europäischen Kommission, Forscherinnen und Forschern, Studierenden und Unternehmen ab 2014 freien Zugang zu wissenschaftlichen Studien zu verschaffen , die im Rahmen des Forschungs- und Innovationsförderprogramms „Horizont 2020“ der EU gefördert wurden, ist sehr zu begrüßen. Mit dieser Regelung wird das Problem angegangen, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU im Regelfall zweimal für wissenschaftliche Werke zahlen: zum einen, weil sie das Gehalt der meist bei staatlich finanzierten Einrichtungen angestellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finanzieren und zum anderen, weil sie meistens die wissenschaftlichen Bibliotheken finanzieren, die die Werke dann anschaffen müssen. Ebenso ist die Ankündigung in der Pressemitteilung zu begrüßen, dass die Europäische Kommission Projekte zu Dateninfrastrukturen und Forschung zu digitaler Bewahrung fördern will. Die von der Kommission angekündigten Maßnahmen stellen einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung der in der Berliner Erklärung genannten Ziele dar. Berlin, den 21. August 2012 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 20112)