Drucksache 17 / 10 795 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 25. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2012) und Antwort Einsatz von Filtersoftware an Bildungseinrichtungen II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Meine Kleine Anfrage vom 21.03.12 (Drs. 17/10246) sowie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 18.4.11 (Drs. 16/15403) haben ergeben, dass – insofern die Berliner Schule einen EduNET-Standard Server einsetzt – Internetinhalte an Schulen über Blacklists, über reguläre Ausdrücke (phraselists) und über Kategorien gefiltert werden. Zur Erstellung, Nutzung, Verwaltung und Wartung der Listen sowie zur Analyse der Logdateien werden seit 2008 zwei Lehrkräfte pro Schule fortgebildet, die als Multiplikatoren ihre Kollegen weiterbilden sollen. Haben die betroffenen Lehrkräfte die Möglichkeit, schulexterne Unterstützung bei diesen Aufgaben anzufordern? Existiert ein Support? Gibt es weitere öffentliche oder private Institutionen, Firmen oder Verantwortliche, die an der Erstellung, Nutzung, Verwaltung, Wartung oder Analyse der Listen beteiligt sind? Zu 1.: Es existiert ein Support, der im Rahmen des gültigen, mit dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) abgeschlossenen und über 5 Jahre laufenden Wartungs- und Gewährleistungsvertrages von den Schulen genutzt werden kann. Das zur Filterung genutzte Produkt besteht aus „DansGuardien“ und dessen Basisfilterlisten. „DansGuardien“ ist eine Open-Source-Software, lizensiert unter GPL2, die von der internationalen „Community“ unter dem Maintrainer Aecio F. Neto ständig weiter entwickelt wird. 2. In welchen Zeitabständen sind Lehrkräfte (und ggf. weitere Beteiligte) angehalten, Listen zu verwalten, zu warten oder Logdateien zu analysieren? Was geschieht mit den Logdateienanalyseergebnissen? Führen diese zu Konsequenzen? Wenn ja, zu welchen? Zu 2.: Eine Verpflichtung zur Analyse von Logdateien gibt es nicht. Verwaltung und Wartung der Listen geschehen zentral und im Rahmen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht durch die zuständigen Lehrkräfte vor Ort in den Schulen. Ob Logdateien analysiert werden und ob die Ergebnisse zu Konsequenzen führen und wenn ja, zu welchen, wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht erfasst. 3. Erhalten die betroffenen Lehrkräfte zur Wartung bzw. zur Verwaltung der Listen oder zur Analyse von Logdateien Ausgleichs- oder Ermäßigungsstunden? Wenn ja, wie viele pro Schuljahr? Zu 3.: Für die Wahrnehmung der Aufgabe einer pädagogische IT-Betreuung (ITB) gem. „eEducation Berlin Masterplan“ (S. 36) erhalten die Schulen in Abhängigkeit von ihrer Größe Stundenanteile an Anrechnungsstunden, derzeit 0,5 Wochenstunden je 145 Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung kann die Schulleitung aus der Gesamtstundenzuweisung diese Stundenanteile, im für erforderlich gehaltenen Umfang, aufstocken. Zur Wartung bzw. zur Verwaltung der Listen oder zur Analyse von Logdateien werden darüber hinaus keine zusätzlichen Ausgleichs- oder Ermäßigungsstunden ausgereicht. 4. Welche schulexternen und unabhängigen öffent- lichen Institutionen oder Firmen evaluieren oder führen – unabhängig von der Analyse der Logdateien - langfristige Studien oder Statistiken zu den „Abuse Reports“, d.h. zu den Berichten der Filtersoftware über die Filterung von Inhalten durch? Sind hierfür auch Lehrkräfte verantwortlich ? 5. Wie stellt der Senat sicher, dass Lehrkräfte über diese Möglichkeit informiert werden? Wie erhalten Lehrkräfte Empfehlungen hierzu? Wie stellt der Senat sicher, dass Lehrkräfte tatsächlich von diesem Recht Gebrauch machen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 795 Zu 4. und 5.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sind keine schulexternen und unabhängigen öffentliche Institutionen und Firmen bekannt , die „unabhängig von der Analyse von Logdateien“ „langfristige Studien oder Statistiken“ „zu den Berichten der Filtersoftware“ durchführen. In der Beantwortung der Frage 6 in der Kleinen Anfrage 17/10 246 wurde dazu bereits erläuternd ausgeführt: „Lehrende haben die Möglichkeit, in eigener Verantwortung temporär oder dauerhaft Ausnahmen zu gestatten. Durch das Monitoring der Wartungsfirma erfolgt eine Auswertung der von Lehrenden gesperrten Seiten und im Bedarfsfall eine zeitnahe Aktualisierung der Listen (bei allen Schulen mit Standard-Servern).“ Die angemessene Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer beim IT-Einsatz in der eigenen Schule gehört zu den Aufgaben des ITB (vgl. Antwort auf Frage 3). 6. Wieviele Lehrkräfte haben an Berliner Schulen von der in 5. beschriebenen Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht? Wie häufig wurden bei der Ausnahme von Filterungen Schüler und Schülerinnen einbezogen oder informiert? Zu 6.: Solche Daten werden durch die Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht ermittelt. Da immer wieder harmlose Seiten durch die Verwendung regulärer Ausdrücke als Filterkriterien auf die Blacklists gelangen, ist ein pädagogischer Dialog und somit die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund der Entwicklung ihrer Medienkompetenz sehr wichtig. Gleiches gilt für Sperrmaßnahmen für sog. „anonyme Proxies“, zu denen Schülerinnen und Schüler oft wertvolle Hinweise geben. 7. Welche Schulen setzen im kommenden Schuljahr 2012/2013 EduNET-Standard Server im Rahmen der Umsetzung des „E-Edcuation Masterplans“ ein? Bitte auflisten nach Bezirken und Schulformen/Schularten. 9. Wie hoch belaufen sich die Kosten für den Erwerb der EduNET-Standard Server im Rahmen der Umsetzung des „E-Edcuation Masterplans“? Bitte jeweils aufschlüsseln nach den Schuljahren 2005/2006 bis 2012/2013. Zu 7. und 9.: Eine perspektivische Aussage, welche Schulen im Schuljahr 2012/2013 einen EduNET-Standardserver einsetzen bzw. einsetzen werden, ist nicht möglich. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Schulen aus eigenen Mitteln einen solchen Server beschaffen und in Betrieb nehmen. Gem. der Erhebung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum 06.03.2012 werden in den öffentlichen allgemein bildenden Berliner Schulen für den Einsatz im Unterricht die nachfolgend aufgeführten Serverarten/Serverbetriebssysteme eingesetzt. Da in der Abfrage nicht zwischen dem Apple-X-Server (EduNetStandardserver , 1. Generation) und dem neueren EduNetStandardserver („Bechtle“-Server) unterschieden wurde, ist eine getrennte Darstellung nicht möglich. - Apple X/„Bechtle“-Server (450) - Novell (2) - Linux/Unix (132) - WinNT (4) - Win 200x (73) - MAC (46) - Sonstige (20) Die 450 Apple-X- und „Bechtle“-Server verteilen sich wie folgt auf Bezirke und Schularten. Schulart (Stichtag: 06.03.2012) Bezirk Grund- Schule. SekundarSchule Förderschwerpunkt Gymnasium Kolleg Mitte 29 7 3 7 Friedrichshain-Kreuzberg 29 10 5 7 Pankow 25 10 4 8 Charlottenburg-Wilmersdorf. 22 6 6 11 1 Spandau 7 3 1 Steglitz-Zehlendorf 27 6 3 10 Tempelhof-Schöneberg 26 10 2 6 Neukölln 22 5 7 3 Treptow-Köpenick 19 7 3 4 Marzahn-Hellersdorf 21 7 4 5 Lichtenberg 4 3 1 4 1 Reinickendorf 23 6 4 6 Wegen der zwischenzeitlich durchgeführten Schul- strukturreform und den damit verbundenen Standortänderungen , Schulumbenennungen und Serverumsetzungen sind aktuelle Aussagen erst nach der nächsten Erhebung möglich. Der Anschaffungspreis für Server variiert je nach zusätzlichem baulichen und installatorischen Aufwand sowie nach der Anzahl der einzubindenden Clients (Clientintegration) in der Regel zwischen rd. 9.000 € und 14.000 €. Mit der Ergänzung bzw. der Erneuerung des Rechnerbestandes in den kommenden Jahren ändert sich auch der zusätzlich für das gleiche Gerät (Server) zu erbringende Integrationsaufwand. Eine Einzelermittlung 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 795 der Kosten ab dem Jahr 2005/2006 wäre nur nach umfangreicher Prüfung unter Berücksichtigung der Veränderungen der Standorte sowie der nachträglichen Integrationsleistungen möglich und ist daher wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes personell nicht leistbar. 8. Welche Kostenpositionen entstehen durch Maß- nahmen zum Einsatz von Filtersoftware an Schulen? Welche Kostenpositionen übernimmt die Schule, welche der Bezirk und welche der Senat? Zu 8.: Den Schulen sowie den Bezirken entstehen keine Kosten, da die Filtersoftware Bestandteil des Standardserver -Paketes ist. 10. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Fortbildung der Lehrkräfte und für die Erstellung, Wartung und Verwaltung der Listen? Bitte jeweils aufschlüsseln nach den Schuljahren 2005/2006 bis 2012/2013. Zu 10.: Pro Schule wurden je zwei Lehrkräfte zu je 4 Doppelstunden als Multiplikatoren in Bezug auf Systemnutzung , Systemwartung und Systempflege geschult. Diese Schulungen sind Bestandteil der Neu- und Ersatzbeschaffungen für Server und sind im Serverpaketpreis enthalten. Beim Update auf logoDIDACT sind die je 2 mal 2 Doppelstunden pro Serverstandort pauschal vorgesehen . Für Erstellung, Wartung und Verwaltung der Listen entstehen dem Senat und den Schulen keine zusätzlichen Kosten. Berlin, den 05. September 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2012) 3