Drucksache 17 / 10 799 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Herberg (PIRATEN) vom 27. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2012) und Antwort Luftbildaufnahmen in den Vorlagen - zur Beschlussfassung - über die Aufgabe von Sportflächen gemäß §7 Abs. 2 SportFG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer ist oder wer sind die Urheber der Luft- bildaufnahmen in den Vorlagen - zur Beschlussfassung - über die Aufgaben von öffentlichen Sportflächen gemäß § 7 Abs. 2 SportFG (z.B. Drs. 17/0147, S. 8)? 2. Welche Gründe liegen dem Senat vor, um auf eine Nennung des Urhebers (z.B. Drs. 17/0147, S. 8) zu verzichten? 3. Handelt es sich bei den Luftbildaufnahmen immer um Aufnahmen der bezirklichen Vermessungsämter? Wenn nein: Welche Firma oder welche Institution wird mit der Anfertigung der Luftbildaufnahmen beauftragt? 4. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin durch die Veröffentlichung der Luftbildaufnahmen in den Vorlagen –zur Beschlussfassung- über die Aufgabe von Sportflächen gemäß § 7 Abs. 2 SportFG? 5. Sind in den Kosten Ausgaben für urheberrechtliche Ansprüche enthalten? Wenn ja, wie hoch belaufen sich diese pro Vorlage? 6. Bei welchem Titel, in welchem Einzelplan sind Kosten für die Anfertigung und Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen für Vorlagen - zur Beschlussfassung - über die Aufgabe von öffentlichen Sportflächen gemäß § 7 Abs. 2 SportFG enthalten? Zu 1. bis 6.: Es werden ausschließlich Luftbildauf- nahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verwendet. Diese werden allen Einrichtungen des Landes Berlin über das „Geoportal Berlin“ kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Quellenangabe lautet: © Geoportal-Berlin (Jahr der letzten Bereitstellung) und wird künftig regelmäßig angegeben. 7. Gibt es konkrete Gründe, warum der Senat für Inneres und Sport Luftbildaufnahmen veröffentlicht, während der Senat für Stadtentwicklung und Umwelt in Vorlagen - zur Beschlussfassung - auf Luftbildaufnahmen verzichtet? Wenn ja, welche? Zu 7.: Die Aufnahmen dienen der besseren Veran- schaulichung der Geländesituation. Berlin, den 04. September 2012 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012)