Drucksache 17 / 10 804 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 31. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2012) und Antwort Energiearmut in Berlin: Übernahme von Energieschulden durch Jobcenter und Sozialämter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse verfügt der Senat hinsichtlich der Durchschnittssumme und Gesamthöhe der Energieschulden in Berlin allgemein und bezogen auf die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII (bitte seit 2008 nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? 2. Wie viele Anträge auf Übernahme von Energieschulden haben Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII bei den Berliner Jobcentern und bezirklichen Sozialämtern in den Jahren 2008ff. mit welchen Gesamt- und Durchschnittssummen gestellt (bitte nach Jahren, Bezirken, Energieart und Rechtskreis aufschlüsseln)? 3. Wie viele Anträge auf Übernahme von Ener- gieschulden haben die Berliner Jobcenter und bezirklichen Sozialämter in den Jahren 2008ff. mit welchen Gesamt- und Durchschnittssummen als Darlehen bzw. Beihilfe bewilligt (bitte nach Jahren, Bezirken, Energieträger und Rechtskreis aufschlüsseln)? Zu 1. bis 3.: Nach § 22 Abs. 8 SGB II bzw. § 36 Abs. 1 SGB XII können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage (Energieschulden) gerechtfertigt ist. In diesem Kontext erfolgt weder eine separate Betrachtung noch Erhebung von Daten zu Energieschulden . Daher liegen dem Senat keine Daten hierzu vor. 4. Wie häufig diente die Übernahme der Ener- gieschulden der Abwendung einer Energiesperre (bitte nach Jahren, Bezirken, Energieträgern und Rechtskreis aufschlüsseln)? a. Wie häufig wurden die Ein- und Ausschaltkosten bei einer Energiesperre übernommen (bitte nach Jahren, Bezirken, Energieträgern und Rechtskreis aufschlüsseln)? b. Bei wie vielen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII überweisen Jobcenter bzw. Sozialämter die Vorauszahlungen direkt an die jeweiligen Energieunternehmen (bitte seit 2008 nach Jahren, Bezirken sowie Rechtskreisen aufschlüsseln)? Zu 4a und 4b: Hierüber liegen dem Senat keine Informationen vor. 5. Bei wie vielen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII wird ein Teil des Regelsatzes zur Ableistung von Energiedarlehen von den Behörden einbehalten (bitte seit 2008 nach Jahren, Bezirken sowie Rechtskreisen aufschlüsseln)? Zu 5.: Angaben hierzu liegen dem Senat nicht vor. 6. Wie ist der Umgang mit der Übernahme von Energieschulden durch die Jobcenter und Sozialämter im Land Berlin normiert (bitte um vollständige Auflistung der entsprechenden Ausführungsvorschriften, Rundschreiben , Weisungen etc. auf allen Verwaltungsebenen mit Hinweis/Link, wo sie veröffentlicht sind; ansonsten bitte beifügen)? Zu 6.: Der Umgang mit der Übernahme von Ener- gieschulden ist im Bereich der Schuldenübernahme zur Sicherung der Wohnung als Behebung einer vergleichbaren Notlage in Ziffer 9 der derzeit gültigen AVWohnen geregelt. Die AV-Wohnen ist im Internet unter folgendem Link zu finden: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_wohnen.html Berlin, den 16. August 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2012)