Drucksache 17 / 10 807 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 31. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2012) und Antwort Nichts Neues beim Neubau des Turmbahnhofs Karower Kreuz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Planungsstand hat der im STEP Verkehr ab 2013 geplante Neubau des Turmbahnhofs Karower Kreuz? Antwort zu 1.: Die Deutsche Bahn AG hat für den Turmbahnhof „Karower Kreuz“ eine Machbarkeitsuntersuchung mit erster Kostenschätzung erarbeitet. Auf Basis dieser Kostenschätzung wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Nutzen-KostenUntersuchung durchgeführt, die ein positives Ergebnis ergab. Frage 2: Ist die Leistungs- und Finanzierungsverein- barung (LuFV) mit dem Bund schon abgeschlossen worden? Falls ja, ab wann ist die Finanzierung vorgesehen ? Antwort zu 2.: Im Rahmen der aktuellen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) im Geltungszeitraum bis 2013 sind im Rahmen des DB-Vorhabens Nordkreuz – Karow die Vorsorgemaßnahmen zur Flächenfreihaltung des Turmbahnhofs angemeldet. Zwischen dem Land Berlin und der DB AG ist vereinbart , in der LuFV für den Zeitraum 2014 bis 2018 die Herstellung des Turmbahnhofs aufzunehmen. Diese Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen DB AG und Bund soll 2013 abgeschlossen werden. Frage 3: Inwieweit ist die Kostenschätzung von 10,9 Mio. Euro noch aktuell? Sind Kostensteigerungen zu erwarten ? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 3.: Die Kostenschätzung (Preisstand 2009) von 10,9 Mio. € ist nach Angaben der DB AG weiterhin aktuell. Im Ergebnis der weiteren Planungsvertiefung können jedoch Kostensteigerungen nicht ausgeschlossen werden. Frage 4: Wird der Bund für die gesamten Kosten aufkommen ? Falls nicht, in welcher Höhe werden Berliner Landesmittel notwendig sein? Antwort zu 4.: Berliner Landesmittel sind für das Vorhaben nicht vorgesehen. Der Bund wird für den größten Anteil der Kosten beim Turmbahnhof aufkommen . Für nicht förderungsfähige Bestandteile des Vorhabens werden Eigenmittel der DB AG erforderlich sein. Frage 5: Geht der Senat davon aus, dass der Neubau des Turmbahnhofs Karower Kreuz wie im STEP Verkehr vorgesehen ab 2013 beginnen wird? Wenn ja, welche Arbeiten sind für das Jahr 2013 vorgesehen? Antwort zu 5.: Die Finanzmittel nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 2009 bis 2013 reichen nicht für alle geplanten Maßnahmen aus. Daher war es der DB AG aktuell nur möglich, Vorsorgeleistungen für den Turmbahnhof Karower Kreuz darin aufzunehmen. Der Bau ist aus finanziellen Gründen, in Abhängigkeit vom Planungsfortschritt und noch zu erwirkendem Planrecht nicht vor dem Jahr 2015 erreichbar; er steht auch in Abhängigkeit zur Realisierung des zweiten Bauabschnitts der „Stettiner Bahn“ (siehe unten). Frage 6: Wann erwartet der Senat den Abschluss der Bauarbeiten und die Eröffnung des Turmbahnhofs? Antwort zu 6.: Der Senat erwartet den Abschluss der Bauarbeiten des Turmbahnhofs Karower Kreuz und die Eröffnung zwei Jahre nach Baubeginn. Beim Baubeginn des Turmbahnhofs besteht auch eine Abhängigkeit zur zweiten Baustufe des Ausbaus der Stettiner Bahn (Abschnitt Blankenburg – Karow). Der Baubeginn dieses Abschnitts wird von der DB AG für das Jahr 2015 angestrebt (vergleiche Beantwortung der Fragen 7, 10 und 11). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 807 Frage 7: Welchen Stand haben die Planungen des mit dem Bau des Turmbahnhofes verbundenen Ausbaus der Stettiner Bahn zwischen Nordkreuz und Karow? Frage 8: Inwieweit ist die Kostenschätzung von 90 Mio Euro (2. Baustufe) noch aktuell? Sind Kostensteigerungen zu erwarten? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 7. und 8.: Das Vorhaben Nordkreuz – Karow, 2. Baustufe, ist ein Bauvorhaben der DB AG; von dieser wird gegenwärtig die Entwurfsplanung überarbeitet . Parallel dazu ist von ihr mit der Zielstellung des Baubeginns im Jahre 2015 die Genehmigungsplanung zum Abschluss zu bringen. Die Kosten sind dem Land Berlin nicht bekannt. Nach Angaben der DB AG ist hinsichtlich aktueller Kosten der Abschluss der Entwurfsplanung abzuwarten. Frage 9: Existiert eine Zusage des Bundes und der DB AG für die Finanzierung des Ausbaus der Stettiner Bahn? Ab wann rechnet der Senat mit der Freigabe der Finanzmittel ? Antwort zu 9.: Nach Aussage der DB AG gibt es grundsätzliche Zusagen des Bundes zur Teilfinanzierung der Stettiner Bahn und der DB AG zum Einsatz von Eigenmitteln. Die genaue Aufteilung und der Zeitpunkt der Freigabe der Finanzmittel sind dem Land Berlin nicht bekannt. Frage 10: Geht der Senat davon aus, dass der Bau wie geplant ab 2015 begonnen werden kann? Frage 11: Wann rechnet der Senat mit der Eröffnung der ausgebauten Strecke? Antwort zu 10. und 11.: Für den Baubeginn des zweiten Bauabschnitts des Ausbaus der Stettiner Bahn sind der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen DB AG und Bund sowie der Abschluss des planrechtlichen Verfahrens notwendig. Beides wird von der DB AG für das Jahr 2015 angestrebt. Bei Unterstellung des Baubeginns im Jahr 2015 geht die DB AG von einer Inbetriebnahme Ende 2019 / Anfang 2020 aus. Berlin, den 15. August 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2012) 2