Drucksache 17 / 10 808 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig (LINKE) vom 01. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2012) und Antwort Kann der Senat keine Zahlen zur Video-Speicherfrist nennen oder will er es nicht? – Nachfrage zur Kleinen Anfrage 17/10506 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum ist der Senat in der Antwort auf die Fragen 3 und 4 meiner Kleinen Anfrage 17/10506 nicht in der Lage anzugeben, in wie vielen Fällen von allen Anforderungen von Videomaterial der BVG durch die Berliner Polizei die Speicherfrist von 24 Stunden bereits abgelaufen, eine Frist von 48 Stunden aber noch nicht überschritten war und warum war er in der Stellungnahme zum Antrag der CDU über „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes – Speicherung von Videoaufnahmen auf 48 Stunden verlängern!“ (Drs. 16/3978 in der Lage, diese Zahlen zu nennen [„Im Jahr 2010 hat die Polizei in insgesamt 2.907 Fällen Videoaufzeichnungen der BVG angefordert. In lediglich 15 Fällen (0,5 Prozent) konnte die BVG der Anforderung nicht nachkommen, weil das entsprechende Material bereits vor Ablauf von 48 Stunden gelöscht war. Für das Jahr 2009 ergibt sich ein ähnliches Bild. Hier konnte nur 12 von 2.458 Anforderungen (0,5 Prozent) aus diesem Grund nicht entsprochen werden.“}? Zu 1.: Die in der Stellungnahme zum Antrag der Christlich Demokratischen Union (CDU) über „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes – Speicherung von Videoaufnahmen auf 48 Stunden verlängern !“ zitierten Zahlen waren von Seiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Verfügung gestellt worden. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 14. Mai 2012, Drs. 17/10506, war dies nicht der Fall. Bei der Berliner Polizei erfolgt hierzu keine statistische Erhebung . 2. Ist der Senat in der Lage, die zitierten Zahlen für die Jahre 2009 und 2010 aus der o. g. Stellungnahme in analoger Weise auch für das Jahr 2011 anzugeben und wenn ja, wie lauten diese, wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Nein. Siehe Antwort zu 1., letzter Satz. 3. Hat der Senat ähnlich wie die Fraktion Die Linke ein Interesse, diese Zahlen zu kennen, um den Nutzen der von SPD und CDU beschlossenen Verdopplung der Video-Speicherfrist im Berliner Datenschutzgesetz für die Strafverfolgung bewerten zu können? Zu 3.: Nein. Der Senat hat den Nutzen einer ver- längerten Speicherung von Videoaufnahmen im Vorfeld der Beschlussfassung bewertet. Er stellt den Nutzen der beschlossenen Verlängerung der Speicherung von Videoaufnahmen auf 48 Stunden nicht infrage. Berlin, den 04. September 2012 Bernd Krömer In Vertretung Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2012)