Drucksache 17 / 10 821 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 07. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2012) und Antwort Kooperationen zwischen Schulen bzw. Kitas und Musikschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kooperationen zwischen allgemein- bildenden Schulen und bezirklichen Musikschulen gibt es derzeit in Berlin (auch die geplanten ab dem Schuljahr 2012/13)? Bitte mit Auflistung der Schulen (geordnet nach Schultypen) und bezirklichen Musikschulen nach Bezirken geordnet mit der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler je Schule. Zu 1.: Die Anzahl der aufgrund einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung bestehenden Kooperationen, aufgeschlüsselt nach Bezirken und Schultypen, sowie die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind der Anlage zu entnehmen. Der Aufstellung liegt der Datenbestand von 2011 zugrunde. Die Namen der Schulen werden standardmäßig statistisch nicht erfasst. Eine aktuelle Erhebung, die auch die Zahl geplanter Kooperationen erfasst, ist im zeitlichen Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen nicht möglich. 2. Wie viele Kooperationen zwischen allgemein- bildenden Schulen und privaten Musikschulen gibt es derzeit in Berlin (auch die geplanten ab dem Schuljahr 2012/13)? Bitte mit Auflistung der Schulen (geordnet nach Schultypen) und privaten Musikschulen nach Bezirken geordnet mit der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler je Schule. 4. Wie viele Kooperationen zwischen Kitas und privaten Musikschulen gibt es derzeit in Berlin? Bitte mit Auflistung der Kitas und privaten Musikschulen nach Bezirken geordnet mit der Anzahl der teilnehmenden Kinder je Kita. Zu 2. und 4.: Kooperationen mit privaten Partnern liegen in der Eigenverantwortung der Schulen und Kindertagesstätten. Eine statistische Erfassung dieser Kooperationen erfolgt von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht. Eine entsprechende Umfrage ist im zeitlichen Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen nicht möglich. 3. Wie viele Kooperationen zwischen Kitas und bezirklichen Musikschulen gibt es derzeit in Berlin? Bitte mit Auflistung der Kitas und bezirklichen Musikschulen nach Bezirken geordnet mit der Anzahl der teilnehmenden Kinder je Kita. Zu 3.: Die Anzahl der aufgrund einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung bestehenden Kooperationen mit Kindertagesstätten, aufgeschlüsselt nach Bezirken, sowie die Zahl der teilnehmenden Kinder sind der Anlage zu entnehmen. Der Aufstellung liegt der Datenbestand von 2011 zugrunde. Die Namen der Kindertagesstätten werden standardmäßig statistisch nicht erfasst. Eine aktuelle Erhebung ist im zeitlichen Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen nicht möglich. 5. Wie viele Kooperationen finden auf Basis von Rahmenvereinbarungen statt? Zu 5.: Auf Basis der Rahmenvereinbarung über die Kooperationen von Schulen mit bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen im Rahmen der ergänzenden außerunterrichtlichen Bildungsarbeit in der Sekundarstufe I wurden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Schuljahr 2011/2012 fünf Kooperationen gemeldet. 6. Trifft es zu, dass im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf alle Kooperationen zwischen den Schulen und der bezirklichen Musikschule gekündigt wurden? Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor und wie bewertet der Senat diesen Vorgang? Zu 6.: Es trifft zu, dass das Bezirksamt Charlot- tenburg-Wilmersdorf keine Kooperationsvereinbarungen mehr schließt. Als Grund hierfür wird angegeben, dass es an Rahmenbedingungen fehle, die ausreichend Rechtssicherheit für die Durchführung von Musikschulangeboten in Kooperationen bieten. Der Senat bedauert dieses Vorgehen sehr. Die Durchführung von Musikschulunterricht in Koopera- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 821 tionen mit Schulen fördert allgemein die Zugangschancen für Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem kulturellen oder familiären Angebot, da das Angebot direkt vor Ort an der Schule wahrgenommen werden kann. Die Schwelle für Schülerinnen und Schüler, sich für ein Angebot der Musikschule zu interessieren, wird durch die Präsenz der Musikschule an der Schule erheblich herabgesetzt. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) sieht in der Durchführung von Kooperationen schulischer und außerschulischer Partner ein wesentliches Instrument zur Zukunftssicherung der Musikschulen. Auch die Leitlinien der Kommunalen Spitzenverbände enthalten eine klare Positionierung zugunsten des weiteren Ausbaus von Kooperationen und rät den öffentlichen Musikschulen, die Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den allgemeinbildenden Schulen zu suchen und ihr Angebot und ihre Leistungen dort professionell zu positionieren. Im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungs- vorschriften über Honorare der Musikschulen wurden die versicherungs- und arbeitsrechtlichen Probleme bei dem Einsatz von freiberuflichen Lehrkräften intensiv diskutiert und hierfür Lösungen entwickelt. Bei Beachtung der in diesem Prozess entwickelten Grundsätze für den Einsatz freiberuflicher Lehrkräfte und Anwendung des von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als Empfehlung vorgelegten Vertragsmusters hat der Senat gegen den Abschluss von Kooperationsverträgen und den Einsatz von freiberuflichen Lehrkräften in Kooperationen keine rechtlichen Bedenken. 7. Auf welcher Honorarbasis werden die Koopera- tionen zwischen Schulen der jeweiligen Schultypen bzw. Kitas und den Musikschulen finanziert? 8. Welcher Etat steht den Schulen bzw. Kitas dafür zur Verfügung? Zu 7. und 8.: Basis für die Berechnung der Honorare an Musikschulen sind die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft herausgegebenen Honorarsätze bzw. seit 1.8.2012 die Ausführungsvorschriften über Honorare an den Musikschulen. Die Berliner Musikschulen werden aus Landesmitteln und aus Einnahmen (Entgelte, Eintrittsgelder, Drittmittel) finanziert. Im Jahr 2011 wurden von den Musikschulen 34,2 Mio. € verausgabt. 18,3 Mio. € wurden durch Einnahmen erwirtschaftet. Der Landeszuschuss betrug somit rund 16 Mio. €. Ein fester Etat für Kooperationen ist nicht vorgesehen. Die bezirklichen Musikschulen entscheiden selbstständig, in welchem Umfang sie ihren Etat in Kooperationen einsetzen. Gemäß den für die Musikschulen geltenden Ausführungsvorschriften über die Entgelte an den Musikschulen (AV – MSE) ist die Teilnahme an Kooperationsangeboten grundsätzlich entgeltpflichtig. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahmen: 1. Die Angebote im Ganztag der Integrierten Sekun- darschulen, Gemeinschaftsschulen und Ganztagsgym- nasien werden ausschließlich aus Landesmitteln finanziert . Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen des Ganztagsbudgets der Schule. Dieses beträgt im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 4,98 Mio € für Integrierte Sekundarschulen ohne eigenes pädagogisches Personal und 1,43 Mio € für Gymnasien im Ganztagsbetrieb. Die Schulen können selbstständig entscheiden, in welchem Umfang sie ihr Budget für Kooperationen mit Musikschulen nutzen wollen, ein fester Etat für Kooperationen mit Musikschulen ist nicht vorgesehen. Die Berechnung der Honorare erfolgt im Rahmen dieser Kooperationen ausnahmsweise aufgrund der entsprechenden Rahmenvereinbarung auf Basis der hier vereinbarten Kostenblätter. 2. Nehmen Schulen an der Personalkostenbudgetierung teil, erhalten sie eine 3%ige Ausstattung des anerkannten Unterrichtsbedarfs als Geldleistung. Dieses steht für Einstellungen bei krankheitsbedingtem Ausfall von Lehrkräften zur Verfügung und bietet Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte und Kooperationen. 3. Die Kooperationen im Rahmen der Modellprojekte „Kooperation von Musikschulen und Schule“ sowie „Sprachförderung mit Musik und Bewegung“ werden vollständig aus Landesmitteln bzw. aus Mitteln der BundLänder -Kompensationsmitteln finanziert. Entgelte werden nicht erhoben. 4. Gemäß den geltenden Ausführungsvorschriften über die Entgelte an den Musikschulen Berlins (AVMSE ), § 5 Abs. 2, können Musikschulunterrichtsangebote die in Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten durchgeführt werden oder in den Stundenplan der Schule integriert sind, entgeltfrei angeboten werden. 5. Kindertagesstätten werden aufgrund eines einheit- lichen Kostenblattes finanziert. Die Träger von Kindertagesstätten haben die Möglichkeit, im Rahmen ihres Haushaltes in eigener Verantwortung Kooperationen oder Projekte mit Musikschulen ohne Erhebung von Entgelten durchzuführen 9. Welche Kosten entstehen den Eltern bei den Kooperationen? Zu 9.: Soweit nicht eine der unter Nr. 8 genannten Ausnahme vorliegt, zahlen die Eltern für die Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht in Kooperationen mit Schulen oder Kindertagesstätten gemäß den Ausführungsvorschriften über Entgelte an den Musikschulen Berlins (AV MSE). Für Kooperationen mit Schulen sind dies zwischen 6 und 18 € im Monat (für eine Unterrichtseinheit a 45 Minuten pro Unterrichtswoche). Die kooperierenden Institutionen legen den Entgeltsatz innerhalb der Bandbreite fest. 10. Wie werden die Instrumente finanziert? Zu 10.: Die Instrumente werden überwiegend von den Schulen, Musikschulen und Kitas aus den hierfür vorgesehenen Etats finanziert. Darüber hinaus werden Instrumente auch von Sponsoren, Fördervereinen und sonstigen Dritten oder Eltern bereitgestellt. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 821 11. Welche Aufsichtsfunktionen kommen den Musik- schulhonorarkräften insbesondere im Rahmen des Ganztagsbetriebes an Schulen zu? Zu 11.: Musikschullehrkräfte haben für die Dauer ihres Unterrichts die Aufsicht über die Ihnen anvertrauten Kinder. Sofern es sich um ein Nachmittagsangebot handelt , das nach Beendigung des regulären Ganztagsbetriebs endet, gilt die Aufsichtspflicht, bis die Schülerinnen und Schüler das Gelände verlassen haben. 12. Wie ist der aktuelle Stand des Projektes „Jedem Kind (s)ein Instrument“? Zu 12.: Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ startete 2003 in Bochum als Kooperation der städtischen Musikschule, der Zukunftsstiftung Bildung und der Bochumer Grundschulen. Anlässlich der Kulturhauptstadt 2010 entstand unter der Trägerschaft einer eigens dafür gegründeten Stiftung ein Programm für das ganze Ruhrgebiet. Seit dem Schuljahr 2008/2009 gibt es „Jedem Kind ein Instrument“ auch in hessischen Grundschulen, außerdem seit dem Schuljahr 2009/2010 in Hamburg sowie in einigen sächsischen Grundschulen. Das Musikalisierungsprogramm „Jedem Kind ein Instrument“ wird in Fachkreisen sehr kontrovers diskutiert. Seit 2009 fördert das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die wissenschaftliche Evaluation der JeKi-Programme im Ruhrgebiet und in Hamburg. Die Ergebnisse sollen in die Praxis zurückgeführt werden und so zur kritischen Reflexion und möglicherweise zu einer Weiterentwicklung des Programms beitragen. Das Forschungsprogramm ist auf vier Jahre angelegt. Nach Vorlage der Forschungsergebnisse wird der Senat unter Berücksichtigung der Zwischenergebnisse aus dem oben genannten Modellprojekt entscheiden, ob und in welcher Form ein landesweites Programm zur Förderung der musikalischen Bildung in Berlin initiiert wird. 13. Was plant der Senat über die bestehende Rahmenvereinbarung über die Kooperation von Schulen mit bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen für die Sekundarstufe I hinaus an Maßnahmen, um die Rahmenbedingungen für die Kooperationen zwischen Schulen bzw. Kitas und bezirklichen Musikschulen zu verbessern? Zu 13.: Der Senat plant die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Zusammenarbeit von Schule und Musikschule in der musikalischen Bildung, das ein abgestimmtes Vorgehen von Schule und Musikschule sowie weiterer außerschulischer Partner vorsieht und die Zusammenarbeit stärkt. Berlin, den 27. August 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2012) 3 Statistik der Musikschulen 2011 - Auszug Position Berlin Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau Steglitz- Zehlendorf TempelhofSchöneberg Neukölln TreptowKöpenick MarzahnHellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Kooperationen mit Schulen Schulen Grundschulen 89 5 7 3 3 5 22 16 10 4 5 6 3 Sekundarschulen 12 1 1 0 1 4 0 1 2 0 1 0 1 Gymnasien 15 2 2 1 1 1 2 2 1 1 2 Sonstige 5 1 1 2 1 Summe 121 8 10 5 6 10 24 17 16 5 8 6 6 Anzahl teilnehmender Schüler Grundschulen 4.079 413 209 150 90 94 451 967 668 71 195 707 64 Sekundarschulen 473 20 24 0 0 217 0 4 121 0 24 0 63 Gymnasien 643 28 48 64 15 49 57 196 62 30 94 Sonstige 205 70 13 92 30 Summe 5.400 461 281 284 118 360 508 971 1.077 133 279 707 221 Kooperationen mit Kindertagesstätten Kindertagesstätten 147 12 16 1 1 3 6 1 19 4 25 55 4 Anzahl teilnehmender Kinder 6.863 471 255 30 23 56 110 140 288 114 1.316 3.954 106 Hinweise: Die Zahlenangaben beziehen sich auf das Schuljahr 2011/2012 Mit der Statistik 2011 wurde noch nach Haupt-, Real-, und Gesamtschulen unterschieden, da die Zahlen für die Verbandsstatistik verwendet werden. Die entsprechenden Angaben sind hier unter Sekundarschulen zusammengefasst worden. ka17-10821 ka17-10821Anl Tabelle1