Drucksache 17 / 10 822 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 06. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2012) und Antwort „Berliner Joboffensive“ (II): Finanzierung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft in erster Linie Sach- verhalte, die die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD) um Stellungnahme gebeten, welche der Beantwortung der Fragen zugrunde liegt. 1. Wie hoch sind die Finanzmittel, welche den Berliner Jobcentern für die Umsetzung des Programms „Berliner Joboffensive“ zur Verfügung stehen (bitte nach Jahren und Jobcentern, EU-, Bundes- und Landesmitteln aufschlüsseln sowie zu allen Positionen Titel und Kapitel angeben)? Zu 1.: Innerhalb des Projektzeitraums fallen Kosten in Höhe von 43,6 Mio. EUR an. Diese teilen sich auf in Personalkosten, Kosten für Qualifizierung und Sachkosten . Sie werden aus den Globalbudgets der beteiligten Jobcenter finanziert. Das Land Berlin ist an der Finanzierung über den Kommunalen Finanzierungsanteil am Verwaltungsaufwand im SGB II in Höhe von 15,2% (ca. 6,6 Mio. EUR) beteiligt. Es kommen keine EU- Mittel zum Einsatz. 2. Wie viele Finanzmittel sind 2012 in den einzelnen Berliner Jobcentern vom Eingliederungs- in den Verwaltungstitel für die Finanzierung des Personals der „Berliner Joboffensive“ umgeschichtet worden (bitte nach Jobcentern und Jahren getrennt aufschlüsseln)? Zu 2.: Im August des Haushaltsjahres kann noch nicht festgestellt werden, ob und in welcher Höhe Umschichtungen bis zum Ende des Jahres notwendig sein werden. 3. Wie viele Finanzmittel sollen 2013 in den ein- zelnen Berliner Jobcentern vom Eingliederungstitel in den Verwaltungstitel für die Finanzierung des Personals in der Berliner Joboffensive umgeschichtet werden (bitte Planungssummen nach Jobcentern getrennt aufschlüsseln)? Zu 3.: Eine Prognose kann noch nicht abgegeben werden, ob bzw. wie viel Haushaltsmittel im Jahr 2013 umzuschichten sind. Erst mit der Eingliederungsmittelverordnung 2013 erhalten die Jobcenter Kenntnis, wie viele Haushaltsmittel ihnen seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellt werden. Diese liegt noch nicht vor. 4. Wie funktioniert das Verfahren zur Umschichtung von Finanzmitteln zwischen dem Eingliederungs- und Verwaltungstitel (bitte beteiligte Akteure, Gremien und Verfahren erläutern mit Hinweis, wo dieses geregelt ist)? Zu 4.: Das Globalbudget, welches mit der Einglie- derungsmittelverordnung des BMAS auf die jeweiligen Jobcenter aufgeteilt wird, besteht aus den 1. „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und den 2. „Verwaltungskosten in der Grundsicherung“. Link zur Eingliederungsmittelverordnung: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF- Gesetze/eingliederungsmittel-verordnung- 2012.pdf;jsessionid=F05BC678733715A49BB43DCF1F135520 ?__blob=publicationFile Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der beiden Teil- budgets ergibt sich aus dem Haushaltsplan des BMAS 2012 (S.64). Eine Umschichtung soll nur vorgenommen werden, wenn nach den Rechtsvorschriften ein Titel notleidend geworden ist (vgl. § 46 Bundeshaushaltsordnung) und die Notwendigkeit entsprechend mit Gründen belegt wird. Sofern diese beiden Voraussetzungen für eine Umschichtung vorliegen, wird das Vorhaben durch die Trägerversammlung beschlossen. Berlin, den 20. September 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012)