Drucksache 17 / 10 823 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 06. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2012) und Antwort „Berliner Joboffensive“ (III): Ziele und Übereinkünfte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft in erster Linie Sach- verhalte, die die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD) um Stellungnahme gebeten, welche der Beantwortung der Fragen zugrunde liegt. 1. Sind die rechtsverbindlichen Übereinkünfte zwi- schen dem Land Berlin und der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der „Berliner Joboffensive“ öffentlich? a. Wenn ja, wo und wie kann man diese einsehen (bitte beilegen/verlinken)? b. Wenn nein, warum wurden sie bislang nicht veröffentlicht? Zu 1.: Es gibt keine rechtsverbindlichen Überein- künfte zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Land Berlin, sodass eine Veröffentlichung auch nicht möglich ist. 2. Wer hat die Zielvereinbarungen mit den einzelnen Berliner Jobcentern über die „Berliner Joboffensive“ abgeschlossen und wo sind diese veröffentlicht (bitte Zielvereinbarungen beilegen/verlinken)? Zu 2.: Grundsätzlich regelt der § 48b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Zuständigkeiten für den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Jobcentern. Im Rahmen der Berliner Joboffensive gab es keine separaten Zielvereinbarungen, die mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Berliner Jobcenter abgeschlossen wurden. 3. Welche konkreten Ziele, Zielindikatoren und Ziel- werte wie „zusätzliche Integrationen“ etc. sind im Rahmen der „Berliner Joboffensive“ für die einzelnen Jobcenter vereinbart worden (bitte Einzelaufschlüsselung nach Jobcentern und deren Zielerfüllungsgrade monatsweise seit Projektbeginn angeben)? Zu 3.: Das Projektziel, welches durch eine signifikante Anhebung der Kontakthäufigkeit zwischen erwerbsfähigem Leistungsberechtigten und Arbeitsvermittlerin und Arbeitsvermittler sowie eine Intensivierung der individuellen Integrationsarbeit realisiert werden soll, ist dann erreicht, wenn innerhalb des Projektzeitraums von zwei Jahren 20.000 zusätzliche Integrationen erfolgen (pro Projektjahr 10.000 zusätzliche Integrationen). Die Regionaldirektion Berlin Brandenburg informierte u.a. mit der Presse-Info vom 06.06.2011 über das Projekt (siehe auch: http://www.arbeitsagentur.de/nn_188238/Dienststellen/RDBB /RD-BB/A01-Allgemein-Info/Presse/2011/18-2011-StartBerliner -Joboffensive.html) Diese Zielsetzung steht für Gesamt-Berlin und wird durch die Regionaldirektion entsprechend nachgehalten. Seit Projektbeginn konnten durch die Berliner Joboffensive insgesamt bereits 16.051 zusätzliche Integrationen realisiert werden. 4. Existieren rechtsverbindliche Übereinkünfte zwi- schen dem Land Berlin und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), welche die „Berliner Joboffensive“ zum Inhalt haben (wenn ja, bitte beilegen/ verlinken)? Zu 4.: Es existiert zwischen dem Land Berlin und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) keine rechtsverbindliche Übereinkunft hinsichtlich der „Berliner Job- Offensive“. 5. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 823 Zu 5.: Alle Quellen, die zur Beantwortung der Anfra- ge herangezogen wurden, sind aufgeführt und entsprechend verlinkt. Berlin, den 20. September 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 2