Drucksache 17 / 10 826 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 06. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2012) und Antwort Finanz- und Fachcontrolling der Kosten der Unterkunft im SGB II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen rechtlichen Grundlagen, Vereinbarun- gen etc. sind Ziele, Verfahren und Ablauf des Finanzcontrollings zu den Kosten der Unterkunft im Sozialgesetzbuch (SGB) II im Land Berlin geregelt (bitte auflisten und entsprechende Vereinbarungen beilegen/ verlinken)? Zu 1.: Grundlage des sogenannten Finanzcontrollings ist der Beschluss des Abgeordnetenhauses 16/2474 vom 11.06.2010, wonach die Bezirke an den Steuerungserfolgen beteiligt werden sollen. Vor diesem Hintergrund wurden entsprechende Vereinbarungen zwischen den einzelnen Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen für 2010 und 2011 abgeschlossen (für 2011 siehe Anlage). 2. Wie funktioniert das Verfahren zur Ausarbeitung und Abstimmung zwischen Senat und Bezirken über die strategischen und operativen Ziele des Finanz- und Fachcontrollings zu den Kosten der Unterkunft (bitte beteiligte Akteure, Gremien und Verfahren erläutern mit Hinweis/Link, wo dieses Verfahren geregelt ist)? Welche Jobcenter haben 2010 und 2011 das vorgegebene Ziel erreicht, die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft in jedem laufenden Vorgang zu prüfen (bitte Zielvorgaben und Zielerreichungsgrade nach Jobcentern und Jahren aufschlüsseln)? Zu 2.: Die für das Fachcontrolling in Ziffer 12 der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII (AVWohnen ) vorgegebenen schriftlich fixierten einheitlichen Grundsätze und Berichtspflichten wurden in Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke und Jobcenter erarbeitet. Darüber hinaus existiert eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirke und Jobcenter, um eine einheitliche Durchführung des Controllings sicherzustellen. Für 2010 haben alle Bezirke die in der Musterzielvereinbarung nach Ziffer 3 zu 2.1-2.3 formulierten Zielerreichungsgrade erreicht. Für 2011 kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden. 3. Mit welchen Jobcentern gab es Ergänzungs- vereinbarungen (nach Ziffer 4.2b Lokale Zielvereinbarung zum SGB II im Rahmen der Durchführung der Aufgaben des Kommunalen Trägers nach dem SGB II), in welchen die Zielgrößen zeitlich befristet angepasst wurden ? a. Welche Zielgrößen wurden für welche Zeiträume mit welchen Jobcentern vereinbart (Ergänzungsvereinbarungen bitte beilegen/verlinken)? b. Wie funktioniert das Abstimmungsverfahren von Ergänzungsvereinbarungen (bitte beteiligte Akteure, Gremien und Verfahren erläutern mit Hinweis/Link, wo dieses Verfahren geregelt ist)? Zu 3., a. und b.: Dem Senat sind keine Ergänzungs- vereinbarungen nach Ziffer 4b der lokalen Zielvereinbarungen bekannt. 4. Wie hoch fiel die Erfolgsbeteiligung im Rahmen der Basiskorrektur seit 2010 für diejenigen Bezirke aus, welche die Zielvorgaben erfüllt haben (bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln)? a. Wo und in welcher Form ist die Erfolgsbeteiligung der Bezirke vereinbart worden (bitte entsprechende Vereinbarungen beilegen/verlinken)? b. Wie berechnet sich die jeweilige Höhe der Erfolgsbeteiligung? Zu 4.: Bei Erfüllung des Ziels erhält der Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur zusätzlich 250.000 Euro zugewiesen . Dies erfolgte für 2010 für alle Bezirke. Für 2011 liegt die Auswertung noch nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 826 5. Weshalb wurde die Art und Weise der Erfolgs- beteiligung der Bezirke ab 2012 verändert (bitte neue Vereinbarung beilegen/verlinken)? Zu 5.: Der Beschluss des Abgeordnetenhauses bezog sich nur auf den Haushalt 2010/11. 6. In welcher Höhe und warum wurde die „Pauschale Minderausgabe für Transfersteuerung“ für die einzelnen Bezirke im Bezirkshaushalt 2013 reduziert (bitte nach Bezirken und Beträgen aufschlüsseln)? Zu 6.: Das Abgeordnetenhaus hat am 11.06.2009 u. a. beschlossen, dass die Bezirke an Steuerungserfolgen im Transferbereich als Anreiz zu beteiligen sind. In diesem Zusammenhang wurde ihnen als Einstiegsunterstützung u. a. zugestanden, bereits in den Jahren 2010 und 2011 im Vorgriff auf erwartete Steuerungserfolge pauschale Minderausgaben bis zu 1 Mio. € über die ansonsten max. zulässige Höhe für pauschale Minderausgaben einzustellen (Rote Nummer 1384 E; Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 10.07.2009). Von diesem Angebot haben einige Bezirke bei der Erstellung ihres Bezirkshaushalts Gebrauch gemacht. Für den Doppelhaushalt 2012/13 ist den Bezirken diese Möglichkeit jedoch nicht mehr eingeräumt worden. Die Bezirke haben dies bei der Aufstellung ihres Haushaltsplans beachtet. Lediglich der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat in beiden Jahren eine pauschale Minderausgabe in Höhe von 250.000 Euro für diesen Zweck eingestellt. Dabei hat er jedoch die insgesamt zulässige Höhe für die Veranschlagung von pauschalen Minderausgaben nicht überschritten . 7. Wie hoch waren 2010 und 2011 die haus- hälterischen Einsparungen, die durch die Einführung des Controllings zu den Kosten der Unterkunft erzielt wurden (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln für Bezirkshaushalte , Landeshaushalt und Bundeshaushalt)? Zu 7.: Das Fachcontrolling nach Ziffer 12 AV-Woh- nen dient insbesondere der transparenten Darstellung der notwendigen Geschäftsprozesse, die die Feststellung der individuellen Angemessenheit und somit rechtskonformen Anwendung der AV-Wohnen/WAV (Wohnaufwendungenverordnung ) erforderlich macht. Eine messbare fiskalische Betrachtung bleibt daher aus. 8. Warum existiert kein dem Fachcontrolling vergleichbares Berichtswesen für die Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes ? Zu 8.: Die gesetzlich und mit der AV-Wohnen eingeräumten Ermessenspielräume, insbesondere für den Personenkreis des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII), die sowohl im Rahmen der Härtefallregelungen einen Zuschlag von 10% zum Richtwert als auch das vollständige Absehen von Kostensenkungsmaßnahmen ermöglichen, sind Voraussetzung dafür, dass einzelfallbezogene, passgenaue Entscheidungen durch die im Umgang mit alten, pflegebedürftigen und behinderten Menschen vertrauten Sozialämter getroffen werden. Daher hat der Senat sein Augenmerk bisher vor allem auf den Bereich der dem Grunde nach erwerbsfähigen und mobilen Menschen gerichtet, die zudem die weit größere Gruppe der Transferleistungsempfangenden darstellen. Darüber hinaus ist die Anzahl der in Wohnung lebenden Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) derzeit nicht dazu geeignet, den Verwaltungsaufwand zur Erhebung eines vergleichbaren Berichtswesens zu rechtfertigen. Gleichwohl wird der Rechtskreis SGB XII / AsylbLG bei weiteren Überlegungen für ein Controlling mit einbezogen werden. 9. Welche Fachanwendung/Software wird im Rahmen des Finanzcontrollings verwendet (bitte Screenshots der Dateneingabemaske und Datenauswertungsmaske beilegen )? Zu 9.: In Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirke und Jobcenter wurden lediglich die zu übersendenden Erhebungsbögen erarbeitet. Die Anwendung von Software zur Datenerhebung ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 23. August 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2012) 2 Seite 1 von 2 Finanzcontrolling_KdU_2011-Endfassung_2010-11-11 Zielvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Bezirksamt von Berlin über die Abrechnung eines standardisierten Finanzcontrollings „Kosten der Unterkunft nach SGB II“ in den bezirklichen gemeinsamen Einrichtungen Präambel Grundlage dieser Zielvereinbarung ist der Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 11. Juni 2009, Drucksache 16/2474, zur auskömmlichen und transparenten Finanzierung der Bezirke. Die Art und Weise der zwischen dem Bezirk und der gemeinsamen Einrichtung abzuschließenden lokalen Zielvereinbarung obliegt dem Bezirk. 1. Vereinbarungsgegenstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist das Controlling der bezirklichen Transferleistungen , bezogen auf den Bereich der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II. 2. Ziel, Verfahren und Abrechnung 2.1. Ziel Der Bezirk führt das in 2010 begonnene Fachcontrolling auch über den 31.12.2010 hinaus fort und schließt hierüber eine entsprechende Zielvereinbarung ab („Lokale Zielvereinbarung zum SGB II im Rahmen der Durchführung der Aufgaben des kommunalen Trägers nach dem SGB II“ - Anlage 1). 2.2 Zielerreichung Das Ziel ist erreicht, wenn die in der Zielvereinbarung zum Fachcontrolling unter 2. festgelegten Ziele durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als erreicht bestätigt wurden. Es wird empfohlen, unterstützend zur unterjährigen Begleitung des Zielerreichungsprozesses im Rahmen des Fachcontrollings die in der Anlage 2 beschriebenen Auswertungen und Überprüfungen vorzunehmen. … Zielvereinbarung_Finanzcontrolling_KdU_2011-Endfassung_2010-11-19.doc Seite 2 von 2 2.3 Übergangsregelung Sofern im Jahr 2011 die AV Wohnen durch eine Rechtsvorschrift ersetzt wird, wird die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales das Fachcontrolling sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der zu erreichenden Ziele entsprechend der geänderten Sachund Rechtslage zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II in Berlin anpassen. 3. Bonuszahlung Bei Erfüllung des Ziels unter 2.1 für das Jahr 2011 erhält der Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur zusätzlich 250.000,00 Euro zugewiesen (in Worten: zweihunderfünfzigtausend ). Für den Bezirk von Berlin _______________________________ Datum / Unterschrift Für die Senatsverwaltung für Finanzen Klaus Feiler SenFin II AbtL _______________________________ Datum / Unterschrift ka17-10826 ka17-10826-AE-Anlage zu1